NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Kleine Anfrage 012
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Muttersprachlicher Unterricht Antragsteller
Antragsstatus
Antragstyp
Kleine Anfrage Antragstext
In einem Artikel berichtete derwesten.de über eine deutsche Grundschülerin aus Duisburg, die am muttersprachlichen Unterricht in Türkisch teilnehmen möchte (Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/sued/deutsche-schuelerin-darf-an-duisburger-schule-kein-tuerkisch-lernen-id7084263.html). Die Schulleitung verweist auf einen Erlass des Schulministeriums, der die Teilnahme deutschstämmiger Kinder untersagen würde. Die Schulen fänden zwar oft Lösungen, der Schulamtsleiter wird aber mit den Worten zitiert "Wenn man den Erlass streng auslegt, dann darf das Kind nicht teilnehmen" Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Trifft die rechtliche Einschätzung zu, dass ausschließlich Kinder mit Migrationshintergund des jeweiligen Landes am herkunftssprachlichem Ergänzungsunterricht teilnehmen können? 2. Falls ja, wie wird der Migrationshintergund bei Kindern festgestellt, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen? 3. Wie stellt sich der Sachverhalt bei Kindern aus binationalen Ehen mit einem deutschstämmigen Elternteil dar? 4. Erwägt die Landesregierung nach diesen Vorkommnissen, den Erlass so zu modifizieren, dass Kinder unabhängig von Herkunft und Abstammung am herkunftssprachlichem Ergänzungsunterricht teilnehmen können? Eingebrachte VersionIn einem Artikel vom 10.9.2012 berichtete die Onlinepräsenz der WAZ-Gruppe über eine deutsche Grundschülerin aus Duisburg, die am muttersprachlichen Unterricht in Türkisch teilnehmen. Die Schulleitung verweist auf einen Erlass des Schulministeriums, der die Teilnahme deutschstämmiger Kinder untersagen würde. Die Schulen fänden zwar oft Lösungen, der Schulamtsleiter wird aber mit den Worten zitiert "Wenn man den Erlass streng auslegt, dann darf das Kind nicht teilnehmen". Dabei stellt sich natürlich nicht nur die Frage nach der Bildungsgerechtigkeit, sondern auch wie sich das Ganze vor dem Hintergrund einer möglichen Diskriminierung sowohl der deutschstämmigen Kinder, als auch der Kinder mit Migrationshintergrund darstellt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Trifft die rechtliche Einschätzung zu, dass ausschließlich Kinder mit Migrationshintergrund des jeweiligen Landes am herkunftssprachlichen Ergänzungsunterricht teilnehmen können? 2. Wie groß schätzt die Landesregierung den Nachteil für deutschstämmige Kinder durch die geringere Wahlfreiheit beim Sprachunterricht ein? 3. Wie stellt im konkreten Fall die Schulleitung den Migrationshintergrund fest? 4. Wie vereinbart sich die hier installierte strickte Ungleichbehandlung von deutschstämmigen Kindern und Kindern mit Migrationshintergrund mit dem Gedanken einer gelungenen Integrationspolitik? 5. Erwägt die Landesregierung nach diesen Vorkommnissen, den Erlass so zu modifizieren, dass Kinder unabhängig von Herkunft und Abstammung am herkunftssprachlichen Ergänzungsunterricht teilnehmen können? Simone Brand
Datum der letzten Änderung
18.10.2012 |
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