NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Zuwendungen für die Durchführung von Arbeitslosenberatungsstellen, Teil 2

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Kleine Anfrage

Zuwendungen für die Durchführung von Arbeitslosenberatungsstellen, Teil 2

Die am 19. November 2012 gestellte Kleine Anfrage (Drs. 16/1480) bzgl. Zuwendungen für die Durchführung von Arbeitslosenberatungsstellen wurde am 17. Januar 2013 beantwortet (Drs. 16/1714). Die dort aufgeführten Antworten können nicht in Gänze als Beantwortung der Fragen angesehen werden, weshalb ein Teil 2 als teilweise Wiederholung bzgl. dieses Themenkomplexes gestellt wird.

Die damals gestellte Frage 1 wird nicht mit Bezug zur Förderrichtlinie beantwortet, die nur eine Erwerbsberatungsstelle bzw. Arbeitslosenzentrum pro Kreis/kreisfreier Stadt zulässt. Stattdessen wird ein historischer Aufriss dargestellt. Warum aber nur eine und nicht zum Beispiel zwei Einrichtungen gefördert werden können, wird nicht beantwortet.

Auch die in Frage 2 konkret gestellte Frage, warum eine pauschalisierte Abrechnung nach Stellen etc. erfolgt und nicht nach konkreten Fällen, um andere Träger zum Zug kommen zu lassen, wird nicht beantwortet. Stattdessen wird nur darauf rekurriert, dass Personalstellen gefördert werden könnten. Alle dort genannten Punkte könnten auch mit und nach konkreten Fällen bearbeitet werden. Insofern wird um Bezug zu konkreten Fällen gebeten.

Die Frage 5 wird wiederum geschichtlich beantwortet bzw. mit der Nennung und Zitierung der Förderleitlinie, d.h. rein formal. Dieses Vorgehen reicht nicht aus, um die konkret gestellte Frage materiell, d.h. inhaltlich zu beantworten. Insofern wird um eine solche Beantwortung gebeten.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Warum lässt die Förderleitlinie (FLL) grundsätzlich nur eine Erwerbsberatungsstelle bzw. Arbeitslosenzentrum pro Kreis/kreisfreie Stadt zu?


2. Warum wird eine Abrechnung pauschalisiert nach Stellen bzw. Zentren im Sinne der FLL durchgeführt, und nicht nach konkreten Fällen, die auch in der Anzahl vorher beschränkt werden könnten, um andere Träger zum Zug kommen zu lassen (z.B. wie bei einer Schuldnerberatung)?

3. Warum gibt es keine Evaluation der bisherigen Zuwendungsempfänger?

4. Warum ist es grundsätzlich nicht möglich, dass von vornherein eine neue Beratungsstelle bezuschusst werden kann?


Torsten Sommer

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]