NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Zielvereinbarungen bei Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

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Kleine Anfrage

Zielvereinbarungen bei Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Mit ihrer Antwort (Drucksache 16/2171) auf meine Kleine Anfrage (Drucksache 16/2017) teilte die Landesregierung mit, dass keine landesweiten Vorgaben o. Richtwerte über zu treffende Maßnahmen für die Kreispolizeibehörden bestehen.

Diese Antwort ist vermutlich auch auf eine zu allgemein gehaltene Fragestellung meinerseits zurück zu führen. Dennoch habe ich weiterhin reges Interesse an diesem Thema, weshalb ich dahingehend weitere und konkretere Nachfragen habe.

Wie festgestellt, gibt es keine landesweiten Vorgaben. Die Landesregierung deutete in ihrer Antwort jedoch an, dass ein wesentliches Element ihrer Fachstrategie die Stärkung der dezentralen Verantwortung in den Kreispolizeibehörden sei. Daher frage ich die Landesregierung:

1. Gibt es lokale Zielvereinbarungen mit den einzelnen Kreispolizeibehörden oder sonstige lokale Vorgaben/Richtwerte, was die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten angeht? Dabei interessiert mich insbesondere, welche Ziele in den Jahren 2007 - 2012 in welchem Bereich (beispielsweise Geschwindigkeit, Gurt, Alkohol, etc.) mit den Behörden vereinbart oder von diesen angesetzt wurden.

2. In welchem Maß wurden diese Ziele im oben genannten Zeitraum jeweils erreicht? In diesem Zusammenhang interessiert es mich, ob die Ziele auch dann als erreicht gelten, selbst wenn ein evtl. folgendes Widerspruchs-/ Gerichtsverfahren letztlich zur Einstellung des Verfahrens führt.

3. Auf welchen polizeilichen bzw. wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen die vereinbarten Zielzahlen?

4. Wann fand die letzte Evaluation dieser Vereinbarungen statt? Dabei interessiert mich natürlich auch das Ergebnis.

Dirk Schatz

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]