NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Vernichtung von Akten zu NSU-Vorgängen

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Kleine Anfrage

Vernichtung von Akten zu NSU-Vorgängen

Es ist bekanntgeworden, dass Ermittlungsbehörden verschiedener Bundesländer Akten terroristischer Vorgänge vernichtet haben, die erst später den Verbrechen der Terrorzelle „NSU“ zugeordnet werden konnten. Auch zu den Verbrechen in Nordrhein-Westfalen sind Akten vernichtet worden. So wurden z.B. Informationen zu dem Anschlag, der Dezember 2000 in Köln stattgefunden hat, offenbar auf Anordnung der Kölner Staatsanwaltschaft im Januar 2006 zerstört. Ein Spurenabgleich mit der DNA der der mutmaßlichen NSU-Terroristen war deswegen nicht mehr möglich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Zu welchen Terroranschlägen wurden Akten, Daten oder Informationen vernichtet, die später der Terrorzelle „NSU“ zugeordnet wurden? Bitte nennen Sie den einzelnen Vorgang, Art und Umfang der Informationen, Datum der Vernichtung sowie anweisende und ausführende Behörde.

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage oder Verpflichtung bzw. aufgrund welcher Erfordernisse wurde die Vernichtung angeordnet bzw. vorgenommen? Bitte listen Sie sämtliche rechtlichen Grundlagen, Verpflichtungen und Erfordernisse mit der jeweils damit verbundenen Aufbewahrungsfrist bzw. Vernichtungsfrist auf.

3. Welche Konsequenzen und Folgen haben diese Vernichtungen für die Ermittlungen in den NSU-Terroranschlägen?

4. Hält die Landesregierung die Aufbewahrungsfristen von Informationen, Daten und Akten terroristischer Taten für ausreichend?

5. Welche Pläne hat die Landesregierung, Daten, Informationen und Akten zu terroristischen Taten in Zukunft länger aufzubewahren?


Daniel Schwerd

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]