NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Unkontrollierte Ausbreitung von Clearfield Raps

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Kleine Anfrage

Unkontrollierte Ausbreitung von Clearfield Raps

Ab Herbst 2012 soll in Deutschland das sogenannte Clearfield-Produktionssystem (CL) zum Einsatz kommen. Es handelt sich um eine Herbizidresistenz-Technologie, wie sie zuvor nur im Zusammenhang mit gentechnisch verändertem Saatgut angewandt wurde.

Hierzu wird der Raps durch das CL-System mit einer spezifischen Resistenz gegen das Herbizid Clearfield®-Vantiga® ausgestattet.

Rapssaat ist im Boden über 10 Jahre keimfähig, die Probleme müssen vor der Aussaat im Herbst gelöst werden. Die verhältnismäßig feinen Samen verbreiten sich durch Ausfallsaatgut, durch den Fahrtwind der Erntewagen und insbesondere durch Erntemaschinen, die in der Praxis nicht vollständig nach jedem Einsatz in CL-Feldern gereinigt werden können. Eine unkontrollierte Ausbreitung kann daher nicht wirkungsvoll unterbunden werden. Zudem bestäubt Raps als Kreuzblütler auch andere Arten aus dieser Familie.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung Saatgut, das durch das sogenannte Clearfield-Produktionssystem (CL) hergestellt wurde, gegenüber gentechnisch verändertem Saatgut?

2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass durch Clearfield Raps eine Auskreuzung und Verschleppung der Herbizidresistenzeigenschaften, verhindert wird?

3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass ein Landwirt seine Felder vor Clearfield Raps – und damit vor einer Abhängigkeit von einem bestimmten Herbizid – schützen kann?

4. Welche Auflagen und Kontrollen sind für Landwirte und Lohnunternehmer/Erntemaschinen geplant, um eine unkontrollierte Ausbreitung von Clearfield-Saatgut durch diese zu verhindern?

5. Wie will die Landesregierung die Umsetzung eines von Gutachtern empfohlenen, integrierten Resistenzmanagements über die gesamte Fruchtfolge auf CL-Anbauflächen, gewährleisten?

Hanns-Jörg Rohwedder

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]