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Kleine Anfrage

Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen in Strafverfahren

Am 01.10.2009 trat das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz - 2. ORRG) in Kraft. Hierdurch sollten die Rechte der Opfer von Straftaten gestärkt werden.

Gemäß § 68b StPO sollen verstärkt Zeugenbeistände beigeordnet werden. Die §§ 395, 397a StPO vergrößerten den Anwendungsbereich der Nebenklage erheblich. Gemäß § 406h StPO sollen die Gerichte vermehrt auf die Möglichkeit der Opferentschädigung hinweisen.

Der Täter-Opfer Ausgleich gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 JGG, § 46a StGB wurde im Jahr 2000 durch prozessuale Regelungen in §§ 155 a und b StPO ergänzt.

Fraglich ist, ob die Änderungen tatsächlich zu einem Erfolg geführt haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Nebenklagen gab es seit dem Jahr 2010 (aufgeschlüsselt nach Nebenkläger ohne Beiordnung, Ablehnungsgrund und Nebenkläger mit Beiordnung des Rechtsanwaltes) pro Jahr?

2. Wie viele Zeugenbeistände wurden seit dem Jahr 2010 beigeordnet (bitte aufgelistet nach Jahr, wie viele Beiordnungen von Amts wegen bzw. wie viele Beiordnungen auf Antrag gewährt worden sind, wie viele Beiordnungen abgelehnt wurden unter Nennung des Ablehnungsgrundes) ?

3. Wie viele Täter-Opfer Ausgleiche (TOA) haben seit dem Jahr 2000 pro Jahr stattgefunden (unterteilt nach einem TOA im Jugendstrafrecht bzw. Erwachsenemstrafrecht und Art des Ausgleiches)?

4. Wie viele Adhäsionsverfahren haben seit dem Jahr 2010 pro Jahr stattgefunden (aufgeschlüsselt nach gewonnenen und verlorenen Verfahren der Kläger bzw. Vergleiche)?

5. Wie viele Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz wurden seit dem Jahr 2000 gestellt aufgeschlüsselt nach Ablehnung, Ablehnungsgrund, Gewährung, sowie die Art der Entschädigung.

Marc Olejak

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]