NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Sicherheitskriterien beim Verkauf der Urenco-Anteile

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Kleine Anfrage

Sicherheitskriterien beim Verkauf der Urenco-Anteile

Im westfälischen Gronau betreibt die Firma Urenco die bundesweit einzige Urananreicherungsanlage, die trotz des 2011 im Bundestag beschlossenen Atomausstiegs nicht mit einem Stilllegungsdatum versehen wurde. Mit der Urananreicherungsanlage in Gronau kann weltweit für jedes zehnte Atomkraftwerk Uran zur Brennelementefertigung angereichert werden. Zugleich ist die verwendete Zentrifugentechnologie aber auch geeignet, um waffenfähiges Uran herzustellen. Dies macht die Urenco-Technologie auch unter dem Gesichtspunkt der Nichtweiterverbreitung von Atomwaffentechnologie extrem sensibel. In Gronau und Jülich forscht, entwickelt und baut die Urenco diese Zentrifugen über das Joint Venture ETC zusammen mit Areva.

Anteilseigner der Urenco sind der niederländische und der britische Staat sowie in Deutschland EON und RWE. Nach Auskunft der Bundesregierung wollen sowohl EON, RWE wie auch der britische Staat ihre Anteile verkaufen, die niederländische Regierung scheint ihre Anteile (zunächst) behalten zu wollen.

Vor diesem Hintergrund beantwortete die Landesregierung am 14. Januar 2013 eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder zum Verkauf der Urenco-Anteile und den Mitwirkungsmöglichkeiten und -pflichten der Landesregierung (Landtagsdrucksache 16-1880). Darin spricht die Landesregierung u. a. von sog. „Patronatserklärungen“ und definiert als (einziges) Ausschlusskriterium die „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ des möglichen Erwerbers. Auch verweist die Landesregierung auf die Bundesratsinitiative von 2011 zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau.

Am 22. Januar 2013 nahm auch die Bundesregierung zum Thema Verkauf der Urenco-Anteile Stellung (Bundestagsdrucksache 17-12142). Die Bundesregierung verteidigt darin den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage Gronau. Zugleich definiert sie als Voraussetzung für ihre Zustimmung zu einer veränderten Struktur der Anteilseigner die „nukleare Nichtweiterverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität der Urenco.“


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Haben seit der Beantwortung meiner diesbezüglichen Kleinen Anfrage durch die Landesregierung, also seit dem 14. Januar 2013, Gespräche zwischen der Landesregierung, der Bundesregierung oder anderen Beteiligten in puncto Veränderung der Struktur der Anteilseigner bei Urenco stattgefunden?

2. Worum genau geht es bei den von der Landesregierung erwähnten Patronatserklärungen?

3. Gibt es für die Landesregierung weitere Ausschlusskriterien beim möglichen Wechsel in der Eigentümerstruktur von Urenco als die in Landtagsdrucksache 16-1880 erwähnte „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“, insbesondere vor dem Hintergrund des deutschen Atomausstiegs und der militärischen Brisanz der Urananreicherungstechnologie?

4. Wird die Landesregierung ggf. den Landtag vor einer Entscheidung zum Wechsel in der Eigentümerstruktur von Urenco beteiligen?

5. Wird die Landesregierung angesichts der neuen Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nach der Niedersachsen-Wahl ihre Bundesratsinitiative zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau neu starten?

Hanns-Jörg Rohwedder

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]