NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Sammlung von Schülerdaten durch Gutscheinaktionen an Schulen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kleine Anfrage

Sammlung von Schülerdaten durch Gutscheinaktionen an Schulen

Der Journalist und Blogger Richard Gutjahr berichtet am 23.2.2013 in seinem Blog unter http://gutjahr.biz/2013/02/bertelsmann:

„Mit Millionen von Gutscheinen, die Bertelsmann an deutschen und österreichischen Schulen verteilt, geht der Medienkonzern gezielt auf Adressenjagd von Minderjährigen…“

Bei Werbeaktionen der inmediaONE] GmbH an Schulen werden Gutscheine für Titel aus dem Verlagsangebot durch die KlassenlehrerInnen an die SchülerInnen verteilt. Auf den Teilnahmepostkarten können die Eltern per Unterschrift eine Erlaubnis zur Speicherung und Weitergabe von Daten des Kindes zu Werbezwecken ausstellen. Zudem wird in einem weiteren, sehr klein gedruckten Text auf der Karte darüber informiert, dass die Daten von SchülerInnen aber auch ohne Einwilligung der Eltern gespeichert und an Dritte weitergereicht werden könnten. Betroffene Eltern berichten von Anrufen und Hausbesuchen von Handelsvertretern als Folge der Teilnahme ihrer Kinder an der Aktion. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bewertet in einem Schreiben vom 30.4.2009 eine von inmediaONE] durchgeführte Gutscheinaktion als unzulässige Werbung. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen könne hierbei kein schulisches Interesse an einer Beteiligung an der Gutscheinaktion bestehen:

http://www.realschule.bayern.de/schulleitung/kms/archiv/0946827.pdf

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat das MSW zur Beteiligung von öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen an Gutschein-Aktionen der inmediaONE] GmbH?

2. Welche Kenntnisse hat das MSW zur Beteiligung von öffentlichen Schulen an ähnlichen Aktionen von anderen Unternehmen?

3. Wie bewertet die Landesregierung die beschriebenen Werbeaktionen?

4. Welche Richtlinien oder Anweisungen der Landesregierung sind für Schulleitungen im Hinblick auf derartige Werbeaktionen maßgeblich?

5. Welche Kenntnisse hat das MSW zu Beschwerden von SchülerInnen, Eltern oder LehrerInnen über derartige Werbeaktionen an Schulen?

Birgit Rydlewski

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]