NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Rodung Hambacher Forst

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Kleine Anfrage

Rodung Hambacher Forst

Die Richtlinie 92/43/EWG oder auch Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU).

Eines ihrer wesentlichen Ziele ist, ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, Natura 2000, zu erhalten oder zu errichten.

Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.

Auf dem Europäischen Rat im Jahr 2001 in Göteborg beschlossen die EU-Mitgliedstaaten, bis zum Jahr 2010 den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen (2010-Ziel).

Besondere Schutzgebiete nach der FFH-Richtlinie werden auf der Basis „Natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse“ nominiert.

Vom gemeinschaftlichen Interesse sind Pflanzen- und Tierarten, die nach Gesetzen der Europäischen Union geschützt sind, da sie bedroht, potenziell bedroht, selten oder endemisch sind.

Die Mitgliedsstaaten sind angehalten, die Populationen der aufgeführten Arten zu schützen. Sie sind in den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie aufgelistet.

Die Arten des Anhangs IV haben in der Umsetzung der Richtlinie besonderes Gewicht. Nach dem Wortlaut dürfen ihre „Lebensstätten“ nicht beeinträchtigt oder zerstört werden – völlig unabhängig davon, wo sie sich befinden.

Dazu noch ein Ausschnitt aus der Pressemitteilung des Umweltministers Remmel vom 05.03.2013:

„Wir müssen das wertvolle Naturerbe Nordrhein-Westfalens schützen und bewahren.

… Etwa 45 % der heimischen Tier-, Pilz- und Pflanzenarten sind in ihren Beständen gefährdet oder bereits ausgestorben. Von den insgesamt etwa 12.000 betrachteten Arten sind 42 % der Farn- und Blütenpflanzen, 42 % der Säugetierarten, über 50 % der Vogelarten und 55 % der Schmetterlingsarten gefährdet oder ausgestorben.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche streng geschützten Arten nach den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie kommen im Hambacher Forst vor bzw. sind dort gelistet?

2. Warum ist der Hambacher Forst noch nicht als Natura 2000 Gebiet gemeldet worden, obwohl dort nachweislich diverse Pflanzen- und Tierarten vorkommen, die nach der FFH-Richtlinie zu schützen sind?

3. Wie soll das Waldgebiet (Hambacher Forst), das ohne Ausnahme den Kriterien der europäischen FFH-Richtlinie entspricht, in Zukunft geschützt werden, wenn es nicht als Natura 2000 Gebiet gemeldet ist?

4. Hat RWE erneut eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (für 2013) erhalten, um den Hambacher Forst doch noch weiter roden zu dürfen?

5. Wenn Frage vier mit ja beantwortet wurde, welche Auflagen sind in der Ausnahmegenehmigung enthalten, um die zu schützenden Arten nicht zu gefährden?

Hanns-Jörg Rohwedder

Anfrage ind er Landtagsdatenbank: [1]