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Kleine Anfrage

Nachfrage zu den Anfragen „Präzisierung der Zahlen über Gewalttäter im Zusammenhang mit Fußballspielen“ und „Bereichsbetretungsverbote im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen“

In der Anhörung des Innenausschusses am 7. März zum Antrag „Gegen Randalierer im Zusammenhang mit Fußballspielen konsequent vorgehen“ kritisierte u.a. der eingeladene Experte Prof. Dr. Thomas Feltes die Datenerfassung und -auswertung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) als unzureichend. In seiner Stellungnahme weist er darauf hin, dass die ZIS „nähere Angaben“ und eine „wissenschaftliche Kooperation“ verweigere sowie eine seriöse und kriminologische Analyse der Daten gänzlich fehle. Er zieht daraus den Schluss, dass die Statistik der ZIS keine geeignete Grundlage zur Beurteilung der Sicherheit im Rahmen von Fußballspielen darstelle. Herr Feltes schreibt, dass die Daten der ZIS politisch missbraucht würden. Die ZIS könne Fragen z. B. nach der Anzahl der Strafverfahren, die zu Verurteilungen führen, nach durch Polizei und Ordnungskräfte verursachten Verletzungen, der Anzahl der Unfall- und Gewaltverletzungen, der Anzahl der zurückgenommen Stadionverbote, der Anzahl der freiheitsentziehenden Maßnahmen, die zu einem Strafverfahren, einem Gerichtsprozess oder einer Verurteilung geführt haben, nicht beantworten. Auch die steigenden Besucherzahlen würden nicht einbezogen.

Die unzureichenden polizeistrategische und kriminologische Analyse der ZIS führte auch dazu, dass, während der kontroversen Diskussion über den Einsatz von V-Leuten / Vertrauenspersonen[1] nach Maßgabe § 19 PolG in Fangruppierungen in der Innenausschusssitzung des Landtags NRW am 31.1.2013, Abgeordnete und auch die Berichterstatter der Landesregierung an ihre Grenzen stießen, als es um die Belegung einer außergewöhnlichen Gefährdungslage und um das Ausmaß an schwerwiegenden Straftaten rund um die Fußballspiele ging. Es wurde oft mit Einzelbeispielen argumentiert, aber es konnten keine empirischen Daten oder gar Studien genannt werden, die z. B. Meldungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) am 19.11.2012 über eine Zunahme von Straftaten oder Verletzten rund um die Spiele belegt hätten.

In den Antworten der Landesregierung auf unsere zwei kleinen Anfragen „Präzisierung der Zahlen über Gewalttäter im Zusammenhang mit Fußballspielen“ und „Bereichsbetretungsverbote im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen“, durch die wir genauere Zahlen in Erfahrung bringen wollten, heißt es: „Die in der Kleinen Anfrage erbetenen Daten werden weder im standardisierten polizeilichen Informationsaustausch Fußball erhoben noch in polizeilichen Statistiken erfasst. In den Statistiken der Strafrechtspflege werden entsprechende Verfahren nicht gesondert erfasst. Eine Sondererhebung, die landesweit eine händische Auswertung aller theoretisch in Betracht kommenden Vorgänge erfordern würde, ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.“

Diese Aussagen der Regierung verwundern, denn seit 20 Jahren sorgt doch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) nach eigenen Angaben u. a. für aufgabenorientierten Informationsaustausch, stellt Polizeibehörden alle polizeilich bekannten Hintergrundinformationen zur Verfügung und ist für die Beantwortung von Anfragen, die Datenpflege, die Qualitätssicherung und den rechtlichen Rahmen der „Datei Gewalttäter Sport“ zuständig. Zudem erstellt sie im Nachgang zu jeder Saison den Jahresbericht Fußball, dessen Daten immer wieder herangezogen werden, wenn von einer Zunahme von Gewalt, Verletzten und Polizeieinsätzen die Rede ist.

Aus diesen Gründen frage ich die Landesregierung:

Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Datenerfassung und -aufbereitung für die ZIS-Statistik verändert werden müsste, um relevante Fragestellungen – wie oben geschildert – nachvollziehbar beantworten zu können? (Bitte mit Begründung)

Frank Herrmann

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]