NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage NSU-Aktenvernichtung auch in NRW

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Kleine Anfrage

NSU-Aktenvernichtung auch in NRW?

Im Zuge der NSU-Affäre kam es bundesweit zu mehreren Vorfällen. So wurde z.B. bekannt, dass in diversen Behörden illegal Akten vernichtet wurden. Mehrere Leiter von Verfassungsschutzbehörden auf Bundes- und Landesebene mussten ihre Posten räumen.

1. Wurden im Zusammenhang mit der NSU-Affäre auch in NRW entsprechende Akten vernichtet?

2. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, ob überhaupt schon mal (zu irgendwelchen früheren oder aktuellen Sachverhalten) Akten vernichtet wurden? Nicht gemeint sind selbstverständlich Aktenvernichtungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. Löschfristen, etc.

3. Falls ja, welche Konsequenzen hat die Landesregierung daraus gezogen? Gemeint sind auch (aber nicht ausschließlich) disziplinar- oder strafrechtliche Konsequenzen für den oder die entsprechenden Mitarbeiter.

4. Ist es tatsächlich reiner Zufall, dass Frau Mathilde Koller (ehem. Leiterin des Verfassungsschutzes NRW) genau zu diesem aktuellen Zeitpunkt und in der derzeitigen Situation aus „persönlichen Gründen“ vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde?

In diesem Zusammenhang interessiert mich insbesondere, aus welchen „persönlichen Gründen“ Frau Koller um ihre Versetzung in den Ruhestand gebeten hat. Je nachdem wie persönliche diese Gründe waren, ist Frau Koller evtl. mit einer Veröffentlichung dieser Gründe einverstanden - fragen Sie sie. Immerhin bekleidete sie eine wichtige, öffentliche Position.


5. Falls Frau Koller, entgegen der öffentlichen Darstellung, tatsächlich wegen Verfehlungen, welcher Art auch immer, in den Ruhestand versetzt worden sein sollte, frage ich, ist es das Standardvorgehen der Landesregierung, Amtsleiter, die wegen Verfehlungen in den Ruhestand versetzt werden, ohne weitere Konsequenzen (z.B. straf- oder disziplinarrechtlicher Art) den Ruhestand genießen zu lassen?


Dirk Schatz


Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]