NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Lückenhafte Informationspolitik des Justizministeriums

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Kleine Anfrage

Lückenhafte Informationspolitik des Justizministeriums

Im Nachgang an die 4. Sitzung des Rechtsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen vom 24.10.2012 wurde festgestellt, dass die Informationspolitik des Justizministeriums gelinde gesagt verbesserungswürdig ist. Tagesordnungspunkt 5 der Ausschusssitzung behandelte die Grundsätze des Justizministeriums bzw. der Vollzugsanstalten für die Unterrichtung des Rechtsausschusses. In dem Zusammenhang wurde auch über besondere Vorkommnisse und sonstige Entweichungen im Strafvollzug in NRW seit Juli 2012. Die Vorlage 16/292 des Ministeriums dazu stammt vom 22.10.2012.

Die Vorlage konnte daher keine Entweichungen vom 23.10.2012 abdrucken. Dennoch gab es am 23.10.2012, also einen Tag vor der Sitzung des Rechtsausschusses eine weitere Entweichung. Wie die Rheinische Post vom 24.10.2012 in Ihrer Ausgabe mitteilt, ist am 23.10.2012 ein 21-jähriger Häftling, der wegen Raub, räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Beleidigung seit Oktober 2011 eine zweieinhalbjährige Haftstrafe verbüßt, aus der JVA Kleve entflohen. Der Gefangene konnte aufgrund von Gartenarbeiten im Außenbereich der JVA durch ein unverschlossenes Tor unbemerkt entkommen. Danach sei er nach Auskunft der Zeitung gemütlich mit dem Taxi ins Ruhrgebiet gefahren und ist zum Zeitpunkt dieser Anfrage weiter auf der Flucht. Gegenteilige Erkenntnisse liegen mir nicht vor.

Bereits unter Tagesordnungspunkt 4 des Rechtsausschusses wurde der Vorgang der Umstände der Dreifachflucht aus dem Dormagener Modell-Projekt besprochen, indem festgestellt wurde, dass drei Jugendliche Straftäter aufgrund einer unverschlossenen Tür aus dem Raphaelshaus in Dormagen flüchten konnten.

In dem Zusammenhang wäre es aus meiner Sicht sinnvoll und zwingend gewesen, wenn der Justizminister auch über die Entweichung des Gefangenen aus der JVA Kleve vom 23.10.2012 berichtet hätte, da es möglicherweise tatsächliche Zusammenhänge zu den Entweichungen gibt. Es besteht der Verdacht, dass der Justizminister entweder eine weitere Entweichung wissentlich und willentlich verschweigen wollte oder der Justizminister innerhalb seines Ressorts nicht richtig und/oder vollständig über die Vorgänge im Bundesland unterrichtet wird.

Beides wäre als Missstand des Ministeriums zu werten. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Sprecher des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, Herr Detlef Feige, über den Vorgang in Kenntnis war und die Presse über die Entweichung informierte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt (Datum, ungefähre Tageszeit) hat der Herr Justizminister von wem Kenntnis von der Entweichung des Häftlings aus der JVA Kleve vom 23.10.2012 erlangt?

2. Falls Herr Justizminister zu Beginn der Sitzung des Rechtsausschusses am 24.10.2012 von der Entweichung des Häftlings aus der JVA Kleve vom 23.10.2012 bereits in Kenntnis gewesen sein sollte, warum hielt es Herr Justizminister auch im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung es nicht für nötig, die Mitglieder der Rechtsausschusses über die Entweichung zu informieren, während praktisch zeitgleich sein Pressesprecher die Medien informierte?

3. Sollte Herr Justizminister zu Beginn der Sitzung des Rechtsausschusses nicht in Kenntnis der Entweichung vom 23.10.2012 gewesen sein, stellt sich die Frage wie (Abfolge der Meldungen, Zeitabstände der Meldungen, welche Personen sind beteiligt) er durch die Justizvollzugsanstalten und sein eigenes Ministerium über die Entweichung eines Häftlings aus dem geschlossenen Vollzug informiert wird?

4. Nach welchen ggf. fixierten Grundsätzen informiert der Pressesprecher des Justizministeriums NRW bzw. das zuständige Referat des Ministeriums den Justizminister über aktuelle Vorgänge, wie Entweichungen aus Justizvollzugsanstalten im Bundesland NRW?

Dietmar Schulz

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]