NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Flugverbotszone für die Urananreicherungsanlage Gronau

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Kleine Anfrage

Flugverbotszone für die Urananreicherungsanlage Gronau

Seit 2011 lässt die Landesregierung die Sicherheit der Urananreicherungsanlage Gronau vor dem Hintergrund neuer Sicherheitsbewertungen von Atomanlagen nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Rahmen einer „vorgezogenen Sicherheitsüberprüfung“ von externen Gutachtern checken. Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder hat die Landesregierung am 10. Januar 2013 zu „risikomindernden Maßnahmen“ zum Schutz der Urananreicherungsanlage Gronau Stellung genommen (Landtagsdrucksache 16-1832) und dabei unter anderem festgestellt:

„Als risikomindernde Maßnahme gegen Flugzeugabsturz herrscht unterhalb 2000 Fuß (ca. 600m) und in einem Abstand von 1,5 km der erkennbaren Grenzen der Urananreicherungsanlage Gronau ein Überflugverbot.“

Diese Aussagen sind erstaunlich, weil eine derart minimale Flugverbotszone wohl kaum einen Flugzeugabsturz verhindern kann. Die Flugzeit für 1,5 km beträgt weniger als eine Minute, zudem gibt es für größere Höhen kein allgemeines Überflugverbot.

Aktuell urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 23. Januar 2013, dass die Flugrouten für den neuen Berliner Großflughafen unrechtmäßig seien, weil die Flugzeuge dem Forschungsreaktor am Wannsee zu nah kommen würden. Der Abstand von 3 km und die Flughöhe von 2600 Metern seien zu gering. Selbst Sportflugzeuge müssten in Berlin einen Abstand von mindestens zwei nautischen Meilen (ca. 3,7 km) einhalten.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Nach welchen konkreten Sicherheitskriterien hat die Landesregierung die Einrichtung der erwähnten Mini-Flugverbotszone rund um die Urananreicherungsanlage Gronau beschlossen?

2. Welche Gegenmaßnahmen sind bei Nichteinhaltung der Flugverbotszone konkret vorgesehen?

3. Wie viel Reaktionszeit bleibt den Mitarbeitern der Urenco bzw. den Katastrophenschutzbehörden konkret bei einem willentlichen Missachten der Flugverbotszone (bitte in Minuten und Sekunden angeben)?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der aktuellen oberverwaltungsgerichtlichen Beurteilung von Flugrouten über Atomanlagen für die Sicherheitsüberprüfung der Urananreicherungsanlage Gronau?

5. Welche offiziellen Luftfahrtkorridore gibt es rund um die Urananreicherungsanlage Gronau (bitte nach genauer Entfernung zur UAA Gronau, nach genauer Flughöhe, nach Nutzungsfrequenz und nach evtl. zugeordneten Flughäfen aufschlüsseln)?


Hanns-Jörg Rohwedder

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]