NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Finanzierung des Kammerwesens in NRW

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Kleine Anfrage

Finanzierung des Kammerwesens in NRW

Die Kammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts entweder Teil der mittelbaren Bundesverwaltung (so vor allem die bundesweit zuständige Wirtschaftsprüfkammer und Patentanwaltskammer) oder der jeweiligen mittelbaren Landesverwaltung. Sie unterstehen dabei der Rechtsaufsicht des sachlich zuständigen Bundes – oder Landesministeriums. Ihre Finanzierungsgrundlage besteht aus Mitgliedsbeiträgen, die im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erhoben werden. Neben den Einnahmen aus der Pflichtmitgliedschaft finanzieren sich viele Kammern über öffentliche Fördermittel oder nutzen die Möglichkeiten privatwirtschaftlichen Engagements um weitere Einnahmen zu generieren. Kammern oder deren nachgelagerte „Einrichtungen“ erhalten somit Subventionen der EU, des Bundes und des Landes in nennenswertem Umfang.

Einen umfassenden Überblick über geleistete Subventionen gibt es nicht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche staatlichen Subventionen wurden, aufgegliedert nach Wirtschaftsbereichen und Fachministerien, in den letzten fünf Jahren an Kammern bzw. deren Einrichtungen oder deren nachgelagerte Institutionen gezahlt?

2. Wie hoch war der Anteil an originären Landes-, Bundes und europäischen Fördermitteln, sowie der institutionellen Förderung die vergeben wurden? (bitte nach Wirtschaftsbereichen aufgelistet)

3. Gibt es fortlaufende Förderungen von Publikationen und Veranstaltungen in einzelnen Kammerbereichen? (bitte nach Wirtschaftsbereichen aufgelistet)

4. Gibt es Gegenleistungen, die im Gegenzug für gewährte Subventionen erbracht wurden?

5. Verlangt die Landesregierung Gegenleistungen, um eigene Politikziele, wie z.B. eine Ausbildungsgarantie durchzusetzen?

Dr. Joachim Paul

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]