NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Einsatz von V-Personen zum Zwecke der Gefahrenabwehr

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Kleine Anfrage

Einsatz von V-Personen zum Zwecke der Gefahrenabwehr

Der Einsatz von sogenannten V-Personen/V-Leuten war kürzlich Thema in aktuellen Presseberichten. Auf dieser Grundlage interessiert mich nun der Umfang des Einsatzes von V-Personen im Bereich der Gefahrenabwehr generell.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen (im Zeitraum 2007 bis heute) kam es zum Einsatz von V-Personen oder verdeckten Ermittlern auf Grundlage der §§19, 20 PolG NRW? Bitte unterscheiden sie dabei jeweils zwischen Maßnahmen gem. Nr. 1 bzw. Nr. 2 des jeweiligen Absatzes 1 und listen sie diese bitte nach dem jeweiligen Einsatzjahr auf. Auch bitte ich Sie, die Gesamtzahl der durch diese Maßnahmen betroffenen Personen zu nennen.

2. Gibt es im oben genannten Zeitraum, neben dem Einsatz zum Zwecke der Gefahrenabwehr bei Einzelpersonen, auch bestimmte Personengruppen, in denen V-Personen/verdeckte Ermittler gezielt bzw. häufiger eingesetzt wurden?

3. Wie viele der im oben genannten Zeitraum auf Grundlage der §§19, 20 PolG NRW betroffenen/beobachteten Personen wurden bis heute nicht über die Maßnahme unterrichtet (§§19 Abs. 3 und 20 Abs. 5 jeweils i.V.m. §17 Abs. 5 u. 6 PolG NRW)? Nennen sie dabei auch den Monat und das Jahr des jeweiligen Maßnahmenabschlusses sowie den jeweiligen Grund der Nichtunterrichtung.

4. Welche gegenwärtigen Gefahren bei Maßnahmen nach §§19 Abs.1 Nr.1, 20 Abs.1 Nr.1 PolG bzw. welche Straftaten von erheblicher Bedeutung nach §§19 Abs.1 Nr.2, 20 Abs.1 Nr.2 PolG lagen bei den einzelnen Maßnahmen jeweils konkret vor?

5. Wie häufig wurde im Zusammenhang mit den Maßnahmen bzw. den dadurch gewonnenen Erkenntnissen ein Strafverfahren gegen die Betroffenen eingeleitet? Bitten nennen sie dabei die jeweils vorgeworfene Straftat und den ursprünglichen Grund der Maßnahme.

Dirk Schatz

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung. [2]