NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Einsatz von Drohnen zur Überwachung in Nordrhein-Westfalen

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Kleine Anfrage

Einsatz von Drohnen zur Überwachung in Nordrhein-Westfalen

Wie die Presse berichtete, wurden nach einem bisher nicht veröffentlichtem Bericht des Bundesverkehrsministeriums mit dem Namen "Bericht über die Art und den Umfang des Einsatzes von unbemannten Luftfahrtsystemen" 500 Drohnen-Einsätze über dem deutschen Luftraum beantragt und meistens auch genehmigt worden.

Die Drohnen würden zur Überwachung und Aufklärung, sowie zur gezielten Personensuche eingesetzt. Der Einsatz würde durch Die das Militär, die Bundespolizei und auch durch Landespolizei erfolgen.

Nach dem Bericht würden die Verwaltungen von Bund und Ländern in den nächsten Wochen Vorschriften für eine Aufstiegserlaubnis von Drohnen veröffentlichen.

Laut Pressemeldungen heißt es in dem Bericht, die Überwachung von Personen durch Polizei und Militärmittels Drohnen sei „bereits nach geltendem Recht zulässig“.

Mit dem vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes hat der Bundestag am 26.01.2012 ausdrücklich auch Drohnen für den Luftverkehrsraum frei gegeben.

Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel merkte an, dass für den Einsatz der Drohnen die Landespolizeigesetze und das Bundesdatenschutzgesetzes reformiert werden müsste


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:


1. Wie viele Einsätze in von Drohnen gab es in Nordrhein-Westfalen in den letzten zwei Jahren und von wem wurden sie beantragt? (Bitte aufgeschlüsseln nach Landespolizei, Bundespolizei und Militär und zivilen Institutionen)

2. Welchem Zweck dienten die Drohnen-Einsätze in Nordrhein-Westfalen druch die Landespolizei, und welche weiteren Einsatzzwecke sind geplant?

3. Mit welchen Überwachungssytemen bzw. welcher Art von Sensoren sind die Drohnen ausgestattet, die die Polizei einsetzt (z. B. Infrarot, Wärmebild, Gesichtserkennung, WLAN-Scanner).?

4. In welcher Form sollen die Vorschriften für eine Aufstiegserlaubnis von Drohnen in NRW veröffentlicht werden und in welcher Form wird der Landtag daran beteiligt?

5. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage des Leiters des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel, dass für den Einsatz der Drohnen das Polizeigesetz geändert werden müsste?