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Kleine Anfrage

Dauerhaftes Bleiberecht zur wirksamen Bekämpfung von Menschenhandel

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität. Zum Beweis des Straftatbestandes ist die Aussage der Opfer von großer Bedeutung. Ohne diese Aussage und insbesondere auch ohne das persönliche Erscheinen der Zeuginnen vor Gericht, ist eine angemessene Verurteilung der Täter schwierig bis unmöglich.

Derzeit erhalten Drittstaatsangehörige, die Opfer von Menschenhandel geworden sind und sich für eine Zeuginnenaussage entscheiden, einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 4a Aufenthaltsgesetz. Dieser Aufenthaltstitel erlischt jedoch nach Beendigung des Strafverfahrens. Es liegt nach der jetzigen Regelung im Ermessen der Behörden, ob weiterhin ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Für die Frauen bedeutet das ein Leben in Angst und Unsicherheit. Auch kann die Rückkehr in das Herkunftsland durchaus sehr gefährlich sein. Nicht selten werden die Betroffenen, sowie ihre Familienangehörigen im Heimatland von den TäterInnen bedroht. Auch das Lagebild „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ für Nordrhein-Westfalen 2011 stellt fest, dass die Aussagebereitschaft sowie die Zusammenarbeit der Opfer mit der Polizei von Scham und Angst vor Repressalien der Täter geprägt ist. Durch die Ausübung seelischer und physischer Gewalt werden Opfer und ihnen nahe stehende Personen traumatisiert.

Es ist jedoch oftmals schwer, diese Gefährdung nachzuweisen. Die Klientinnen begeben sich durch die Aussage gegen die TäterInnen in große Gefahr und bedürfen deshalb besonderen Schutzes. Dieses Schutzbedürfnis wurde auch letzte Woche im Petitionsausschuss des Bundestages bestätigt. Die Abgeordneten waren sich darüber einig, dass ohne die Anzeige- und Aussagebereitschaft der Opfer die wirksame Bekämpfung von Menschenhandel nur schwer zu erreichen sei. Aber auch aus humanitären Gründen müsse den Opfern ein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt werden, wie es bereits in Italien und in den USA erfolgreich praktiziert wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Frauen in NRW, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung wurden, bekamen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a AufenthaltsG im Zeitraum 2011-2012 zugesprochen (bitte nach Ort und Alter aufschlüsseln)?

2. Wie viele dieser Frauen wurden nach Beendigung des Strafverfahrens abgeschoben?

3. Wie vielen dieser Frauen wurde die Aufenthaltserlaubnis verlängert (bitte mit dem jeweiligen Grund der Verlängerung angeben)?

4. In wie vielen dieser Fälle führte die Aussage der Opfer zu einer Verurteilung der TäterInnen (bitte mit dem jeweiligen Delikt angeben)?

5. Könnte die Aussicht auf ein längeres Bleiberecht, die Aussagenbereitschaft von Opfern von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung erhöhen und so zu einer größeren Aufklärungsquote führen (bitte begründen)?

Dirk Schatz

Frank Herrmann

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]