NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Bezahlung von V-Personen

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Kleine Anfrage

Bezahlung von V-Personen

Der Einsatz von sogenannten V-Personen/V-Leuten war kürzlich Thema in aktuellen Presseberichten. Auf dieser Grundlage interessiert mich nun auch insbesondere die Bezahlung von V-Personen.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Richtet sich die Bezahlung von Vertrauenspersonen in NRW ebenfalls nach den „Allgemeinen Grundsätze zur Bezahlung von V-Personen und Informanten“, die der AK II der Innenminister-Konferenz in seiner Sitzung vom 23./24.04.2003 zustimmend zur Kenntnis nahm und für verbindlich erklärte? Falls ja, bitte ich um Nennung des Wortlautes dieser Grundsätze inkl. der entsprechenden Anlagen.

2. Wie hoch waren die Zahlungen, die V-Personen und Informanten (aus allen in Frage kommenden Bereichen insgesamt) in den Jahren 2007 – heute erhalten haben? Ich bitte um getrennte Auflistung der Jahre.

3. Wie hoch waren die Zahlungen in den entsprechenden Jahren je V-Person/Informant durchschnittlich? Dabei bitte ich auch den jeweils höchsten und niedrigsten Betrag zu nennen.

4. Wie bzw. in welcher Art und Weise erfolgen diese Zahlungen? Konkreter: Sind diese Zahlungen beispielsweise steuerpflichtig oder bei eventuellem ALG II-Bezug der V-Person/des Informanten meldepflichtig und werden entsprechend als Einkommen angerechnet?

Dirk Schatz

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]