NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Kleine Anfrage Besoldung und Bezahlung von Professorinnen und Professoren an NRW-Hochschulen

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Kleine Anfrage

Besoldung und Bezahlung von Professorinnen und Professoren an NRW-Hochschulen

Die Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Dienstrechtsanpassungsgesetzes vom 30.10.2012 grundsätzlich begrüßt, dass die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W2 und W3 auf ein amtsangemessenes Niveau angehoben werden.

Weiter empfehlen die Kanzlerinnen und Kanzler, dass die Landesregierung ein funktionsfähiges Leistungszulagensystem ermöglicht und eine disparitäre Entwicklung der Finanzausstattung zwischen Fachhochschulen und Universitäten zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Modelle der Leistungsvergütung gibt es an nordrhein-westfälischen Hochschulen in den Besoldungsgruppe W2 und W3? (bitte nach einzelnen Hochschulen aufgelistet)

2. Nach welchen qualitativen und quantitativen Kriterien werden die Leistungsvergütungen gewährt?

3. Wie hoch ist die Summe der Leistungsvergütungen in den Besoldungsgruppen? (bitte nach einzelnen Hochschulen aufgelistet)

4. Wie hat sich die Vergütung von Hochschulrektorinnen und Hochschulrektoren bzw. Präsidentinnen und Präsidenten und Kanzlerinnen und Kanzlern seit dem Jahre 2000 bis heute entwickelt? (bitte nach einzelnen Hochschulen aufgelistet)

5. Ist die Landesregierung der Meinung, dass es Leistungsunterschiede zwischen den Professorinnen und Professoren nach wissenschaftlichen Disziplinen gibt?

Monika Pieper

Dr. Joachim Paul

Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]