NRW:Landtagsfraktion/Antragsübersicht/Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalen braucht ein Transparenzgesetz

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Entschließungsantrag

der Fraktion der PIRATEN

Nordrhein-Westfalen braucht ein Transparenzgesetz

I. Der Landtag stellt fest:

Zweck eines Transparenzgesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.

Jede Person soll nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen sowie auf Veröffentlichung der genannten Informationen haben.

Das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger ist von besonderer Bedeutung, um die Transparenz und damit die Akzeptanz des Verwaltungshandelns zu erhöhen. Zudem ermöglicht es ihnen, sich im Vorfeld politischer Entscheidungen die notwendigen Informationen zu verschaffen, um sich eine alle maßgeblichen Umstände berücksichtigende Meinung bilden und entsprechend qualifizierte Vorschläge zur besseren Gestaltung eines Vorhabens einbringen zu können. Auch wird das Kostenbewusstsein der Verwaltung noch weiter geschärft, weil Nachfragen einen Rechtfertigungsdruck erzeugen. Der Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalens war bisher auf den Bereich der unmittelbaren Staatsverwaltung und der für diese tätigen Verwaltungshelfer beschränkt. Die seit dem 27. November 2001 gewonnenen positiven Erfahrungen geben Anlass, den Anwendungsbereich des Nordrhein-Westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes zu erweitern und nunmehr auch Informationsrechte gegenüber Anstalten, Körperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beliehenen zu begründen, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, die Ausnahmetatbestände zurückzuführen und die Möglichkeiten zur Durchsetzung eines Informationsanspruchs zu stärken.

II. Der Landtag beschließt:

1. Bis zum Inkrafttreten eines Transparenzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, sind alle öffentlichen Dokumente frei zugänglich zu machen, ohne dass diese als vertraulich eingestuft werden.

2. Zu diesem Zweck wird in Nordrhein-Westfalen ein Moratorium eingerichtet, dass das Zugänglichmachen der öffentlichen Dokumente überwacht und gegebenenfalls verhindert, dass öffentliche Dokumente als vertraulich erklärt werden.

Dr. Joachim Paul

Monika Pieper

und Fraktion

Antrag in der Landtagsdatenbank: [1]