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Antrag

der Fraktion der PIRATEN

Gelebtes Open Government: Öffentliche Debatte zum Landeshaushalt!

I. Sachverhalt

In einem unangemessenen Eiltempo wurde gerade der Haushalt 2012 ohne Klausurtagung und ohne weitreichende Einbeziehung der Bürger abgehandelt. In den Anhörungen geraten Sachverständigenurteile zu Klageschriften – gesamtgesellschaftliche Verantwortung tragen gerade mal eine Hand voll Menschen in den Regierungsparteien. Dies entspricht ziemlich genau dem Gegenteil dessen, was in der Drucksache 16/811 von der Regierungskoalition zum Thema Open Government beschrieben wird. Allerdings stimmen wir dem Grundgedanken zu und fordern nunmehr aktuell ein vorbildliches Verhalten der Landesregierung für die Behandlung der Debatte um den Landeshaushalt 2013. Dazu fordern wir den Landtag auf, folgende Beschlüsse zu fassen, um den Haushalt 2013 in einem Prozess der Offenheit und Transparenz im Dialog mit Bürgern, Mitarbeitern der Verwaltung, Verbänden und der Wirtschaft zu einem legitimierten gesamtgesellschaftlichen Konsens zu vereinen.

789 Millionen Euro globale Minderausgaben stehen im aktuellen Haushaltsplan für das Jahr 2013. Viele Mitarbeiter in allen Ministerien verfügen über immenses Wissen über die Einzelposten, finden aber im Landtag kein Gehör, weil sie nur über den „Gatekeeper“ der Landesregierung zuarbeiten. Das müssen wir ändern.

Vor allem aber fehlt in der Debatte zum Haushalt jedes Jahr die Stimme der Bürger. Viele Bürger im Land wollen sich stärker aktiv an der Politik beteiligen. Gleichzeitig spüren wir eine weitverbreitete Parteienverdrossenheit. Der Landtag sollte hier ein Instrument etablieren, das ganz zielgerichtet auf die Wünsche von aktiven Bürgern eingeht und hier ein Zeichen setzt, dass NRW neue Wege in der Einbindung der Bürger des Landes geht.

Bundesweit kann hier ein Zeichen gesetzt und auch mit Bezug auf Transparenz können in der Haushaltsbewirtschaftung neue Wege gegangen werden. Dabei kann man Fördergelder verbindlich aufschlüsseln und die Auswirkung visualisiert für jedermann zugänglich machen.

Neue technische Methoden zur Verknüpfung von komplexen Daten spielen hier eine große Rolle. Bisher werden viele Bürger aufgrund tausender von Seiten davon abgeschreckt, sich mit einem Haushalt zu befassen. Moderne Darstellungsverfahren haben leider noch immer keinen Einzug in den Landtag gehalten. Transparenz bedeutet auch verständliche Sprache. Daten können auch über den normalen Text hinaus transportiert und kommuniziert werden. Die Finanzen des Landes – und auch der Kommunen – sind nicht nur in der aktuellen Tagespresse Thema Nummer eins. Es sollten sich alle Fraktionen und der Landtag in Gänze darum bemühen, die Möglichkeiten der Haushaltspolitik im Land aufzuzeigen und die eigenen haushaltspolitischen Entscheidungen zu erklären – und zwar nicht polemisch in einschlägigen Zeitungen, sondern über das Netz faktenbasiert direkt zum Bürger.

II. Der Landtag beschließt:

1.) Open Data

Die Landesregierung wird aufgefordert, den aktuellen sowie alle kommenden Haushaltsentwürfe und die vorliegenden Zahlen maschinenlesbar in einem offenen und barrierefreien Format allen Bürgern kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet sowohl das reine Zahlenwerk, als auch die semantisch aufbereitete und verlinkte Variante des Haushaltsentwurfstextes. In dieser Form sollen auch die vergangenen Haushalte zur Verfügung gestellt werden, sofern diese digital vorliegen. Ziel ist es, die vollständige Dokumentation der Landeshaushalte und ihrer Entwicklung unter freier Lizenzierung allen Bürgern zur Verfügung zu stellen.

2.) Wettbewerb Barrierefreiheit/einfacher Zugang

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen jährlichen Wettbewerb ins Leben zu rufen, der die Möglichkeiten "Neuer Medien" in den Fokus der Betrachtung des Haushaltsentwurfes stellt. Gewinnen sollen Projekte, die JEDEM Menschen einen Zugang zum komplexen Thema „Haushalt“ ermöglichen. Weitere Ziele sollten Barrierefreiheit und „verständliche Sprache“ im Sinne einer einfachen Kommunikation sein. Erstellte Softwareprodukte müssen unter einer freien Open Source Lizenz veröffentlicht werden und für die Folgejahre wiederverwendbar sein.

3.) Kommunikationsprozesse

Die Landesregierung wird aufgefordert, geeignete on- und offline Kommunikationsprozesse zur Einbindung von Rückmeldungen aus der Bevölkerung, der Verwaltung, den Verbänden und der Wirtschaft zu etablieren. Dabei sollen alle Rückmeldungen so veröffentlicht werden, dass man Zuschriften sowohl offline als auch online und umgekehrt wiederfindet.

Alle gemachten Vorschläge sind in einem einheitlichen Formular einzureichen. Dies dient dazu, die Daten im weiteren Verlauf semantisch zu verknüpfen und als Ergänzung zum Haushaltsentwurf nach dem oben beschriebenen Verfahren zur Verfügung zu stellen.

4.) Zeitplan und begleitende Veranstaltungen

Die Landesregierung wird aufgefordert, den Zeitraum für diesen Kommunikationsprozess mit mindestens 6-8 Wochen anzusetzen. Zielführend soll dies zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfes und der letzten Behandlung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen vor der zweiten Lesung geschehen. Bei eine entsprechenden Auftaktveranstaltung soll das genaue Prozedere vorgestellt werden. Als Äquivalent zur parlamentarischen Klausurtagung soll abschließend zum Kommunikationsprozess MIT der Öffentlichkeit – also mit den Bürgern – ein Wochenende lang ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs im Landtag stattfinden, der es erlaubt, die gemachten Vorschläge abschließend zu diskutieren.

a. Einbindung aller Bildungsinstitutionen

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Bildungsanstalten des Landes und der Kommunen in den Kommunikationsprozess miteinzubinden. Open Data und freies Wissen bedingen sich wechselseitig, daher erscheinen zusätzliche Projektwochen in den Schulen, Hochschulen und Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen unabdingbar und sind als wichtige Komponente der Öffentlichkeitsarbeit zu einzurichten.

5.) Haushaltsbewirtschaftungsplan

Die Landesregierung wird aufgefordert, einen offenen, frei zugänglichen und maschinenlesbaren Haushaltsbewirtschaftungsplan aufzustellen, der basierend auf dem bisherigen System eine Schnittstelle zu den folgenden Punkten 6 und 7 bildet.

6.) Subventionen, Ausschreibungen und Haushaltsbelege

Die Landesregierung wird aufgefordert, Ausschreibungen und Subventionen digital und semantisch aufbereitet zu veröffentlichen. Diese müssen im Haushalt ersichtlich verlinkt werden. Entsprechende Vorgänge sollen sich sowohl örtlich als auch branchentechnisch eindeutig zuordnen lassen. entsprechende Regelungen sind den Ausschreibungen hinzuzufügen (falls nötig).

7.) Haushaltsbelege

Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, eine systematische Veröffentlichung von Haushaltsbelegen zu prüfen, die eine direkte Verlinkung im Haushaltsbewirtschaftungsplan zulässt.

Dr. Joachim Paul

Monika Pieper

Robert Stein

Dietmar Schulz

und die Fraktion

Antrag in der Landtagsdatenbank: [1]