NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA010.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag-Antrag für den Landesparteitag NRW 2017.3.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Satzungsänderungsantrag Antragsnummer: SÄA010.0
Antragsteller:

Mmarsching

Einreichungsdatum: 2017/11/10 22:13:00

Symbol OK.svgfristgerecht 

Autor: Mmarsching letzte Änderung: 16.11.2017 12:43:11 UTC von Mmarsching
Abstimmungsergebnis: Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details
Konkurrenzanträge: SÄA011.0


Antrag
Antragstitel: Einführung von Bezirksvertretern als Vorstandsmitglieder
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen:

Änderung des §6b der Landessatzung:

(1) Dem Landesvorstand gehören bis zu vierzehn Mitglieder des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein bis zwei stellvertretende Vorsitzende, der politische Geschäftsführer, der Landesschatzmeister, der Generalsekretär und bis zu drei Beisitzer (Versammlungsvertreter), sowie fünf von den Mitgliedern der jeweiligen Regierungsbezirke entsandte Beisitzer (Bezirksvertreter).

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens alle zwei Jahre vom Landesparteitag gewählt. Die Bezirksvertreter können dabei nur von Mitgliedern aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gewählt werden und müssen in selbigem ihren ersten Wohnsitz haben. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so gehen seine Kompetenzen per Vorstandsbeschluss auf andere Vorstandsmitglieder über. Tritt der erste Vorsitzende von seinem Amt zurück, so rückt automatisch derjenige stellvertretende Vorsitzende auf seine Position nach, welcher bei seiner Wahl die größere Zustimmung erreicht hat. Tritt ein Bezirksvertreter zurück, ist zwecks Neubesetzung auf dem nächsten Landesparteitag eine Nachwahl durchzuführen. Ist der Posten des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.

(11) Fällt die Anzahl der Versammlungsvertreter, die ihren Aufgaben nachkommen können, bei sieben bis neun gewählten Versammlungsvertretern auf weniger als fünf bzw. bei fünf bis sechs gewählten Versammlungsvertretern auf weniger als vier oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, ist zwecks Neubesetzung freier Posten unverzüglich ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen, bis zu dem die verbleibenden Vorstandsmitglieder die Geschäfte führen.

(12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf Misstrauensvotum gegen einzelne Vorstandsmitglieder oder den gesamten Vorstand zu stellen. Gegen Bezirksvertreter muss der Antrag von einem Mitglied aus dem jeweiligen Regierungsbezirk gestellt werden. Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Über die sofortige Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit.

Antragsbegründung:
Viele Gebiete des Landes sehnen sich nach einer ordentlichen und verlässlichen Vertretung ihrer Region in der Landespartei. Der vorliegendes Satzungsänderungsantrag trägt diesem Wunsch Rechnung und vergrößert den Einfluss der Regionen im Vorstand der Landespartei.

Je Regierungsbezirk soll ein Vertreter vollwertiges Mitglied im Landesvorstand werden. Damit können regionale Wünsche besser Berücksichtigung finden und die Vernetzung der Regionen verstärkt werden.

In einem weiteren Schritt könnte man über die Verteilung der Regionen nachdenken und andere Grenzen als die politisch gegebenen Bezirksgrenzen ansetzen. Dann würde nach dieser Amtszeit ein entsprechend anderer Regionenproporz entstehen.


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Einführung von Bezirksvertretern als Vorstandsmitglieder
Schlagworte: Vorstand, Regionen, Regierungsbezirke, Mitwirkung, Proporz
Satzungsänderungsübersicht:

(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden)
Text entfällt - neuer Text - alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle - Rechtschreibkorrektur

§6b
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden !


Folgenden toten Link bitte ignorieren: SÄA011.0