NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA001.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA001.0 |
Antragsteller: |
Pacman |
Einreichungsdatum: | 2017/10/20 20:37:00
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Autor: | Pacman | letzte Änderung: | 26.09.2021 13:40:55 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Stärkung der regionalen Zusammenarbeit |
Antragstext: | |
Streichung von "Passagen in §5 (3)
"Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisen, kreisfreien Städten oder Städteregionen sind innerhalb von Bezirksgrenzen erlaubt und heißen Regionalverbände. Diese zeichnen sich durch einen gemeinsamen Vorstand, eine gemeinsame Verwaltung und eine gemeinsame Mitgliederversammlung aus. " "Zusammenschlüsse von geografisch angrenzenden Kreisen, kreisfreien Städten oder Städteregionen sind erlaubt und heißen Regionalverbände. "
"Ein Regionalverband gilt als gegründet, wenn bei allen Mitgliederversammlungen der beteiligten Kreise, kreisfreien Städte oder Städteregionen jeweils mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Die Mitgliederversammlungen müssen diese Beschlüsse mit einem zeitlichen Abstand von maximal drei Monaten und im selben Kalenderjahr fassen. Der Zusammenschluss gilt ab dem ersten Kalenderquartal nach der letzten Beschlussfassung." "Ein Regionalverband gilt als gegründet, wenn bei allen Mitgliederversammlungen der beteiligten Kreise, kreisfreien Städte oder Städteregionen jeweils mindestens doppelt so viele gültige Stimmen dafür wie gültige Stimmen dagegen abgegeben werden. Der Zusammenschluss gilt ab dem ersten Kalenderquartal nach der letzten Beschlussfassung." | |
Antragsbegründung: | |
Zu §5 (3):
Die Begrenzung auf die Bezirksgrenzen ist redundant in der Bundessatzung geregelt. Für die Bundessatzung gibt es Pläne, dies zu ändern. Daher ist es sinnvoll diese Passage zu streichen. Wenn die Bundessatzung dahin gehend geändert wird können wir die Regelung sofort übernehmen. Sollte sie nicht geändert werden ändert sich für unseren Landesverband nichts. Dieser Antrag soll die Zusammenarbeit von Kreisen in der Nähe von Bezirksgrenzen, verbessern. Es ist nicht erkennbar, dass die Begrenzung parteiinterner Strukturen durch Grenzen in unserem Bundesland die Arbeit innerhalb der Partei fördert. Schon heute müssen Aufstellungsversammlungen über Kreisgrenzen hinweg organisiert und durchgeführt werden. Man kann den letzten Satz als Ausschluss von virtuellen Regionalverbänden verstehen. Daher ist es auch zu streichen. In unserer aktuellen personellen Situation ist es nicht sinnvoll mehr Arbeit zu generieren. Zu §5 (4): Die zeitliche Begrenzung ist zu eng gefasst und greift zu stark in die Autonomie der untersten Gliederungen ein. Für personell herausgeforderte Verbände ist es einfacher eine gemeinsamen Mitgliederversammmlung durchzuführen. Synergieeffekte sollte genutzt werden wo man kann. So können, gerade im zentralen Ruhrgebiet, Kreise belebt werden und die parteiinteren Zusammenarbeit gestärkt werden. |
Zusätzliche Angaben |