NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/PaP003.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Parteiprogramm | Antragsnummer: | PaP003.0 |
Antragsteller: |
AegirP |
Einreichungsdatum: | 2017/03/10 22:59:00
|
Autor: | AegirP | letzte Änderung: | 03.12.2017 16:32:10 UTC von Wako |
Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Gegen die Verfälschung des Wählerwillens durch Parteiaustritte |
Antragstext: | |
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die durch die Zweitstimme bei Wahlen zu Volksvertretungen zustande kommende Widerspiegelung der Stimmenanteile der Parteien in der Mandatsverteilung im Parlament auch während der laufenden Wahlperiode gewährleistet bleibt. | |
Antragsbegründung: | |
Die Zweitstimme bestimmt bei Wahlen zu Volksvertretungen die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien. Die Sitzverteilung der Parteien im Parlament widerspiegelt die Stimmverteilung bei den abgegebenen gültigen Stimmen (das Problem Sperrklauseln lasse ich hier außen vor). Abweichungen, die durch zu viele Direktmandate (Erststimmen) entstanden sind, werden durch Ausgleichsmandate korrigiert.
Im Laufe der Wahlperiode kann sich das Verhältnis der Mandate der Parteien durch Aus- und Übertritte verschieben. Einen Zwang auf den Aus-/Übertretenden, dass Mandat an seine Partei zurückzugeben, ergibt sich wegen § 38 GG nicht. Gefordert wird durch diesen Antrag. dass im Falle eines Übertritts, der Proporz durch Ausgleichsmandate wieder hergestellt wird. |
Zusätzliche Angaben |