NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP082.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP082.0 |
Antragsteller: |
Rony |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Rony | letzte Änderung: | 28.06.2016 16:43:55 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Freies Internet im ÖPNV |
Antragstext: | |
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel "Digitale Gesellschaft" an geeigneter Stelle einzufügen:
Freies Internet im ÖPNVDie Piratenpartei NRW setzt sich dafür ein, dass im ÖPNV in NRW ein stabiler und schneller Internetzugang für die Fahrgäste kostenfrei und ohne Erfassung von Personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt wird. Die Kosten dafür, werden automatisch durch die Mitfahrerlaubnis (Ticket) beglichen. Das Zwischenspeichern von unverschlüsselten Daten auf sog. Proxys ist nur zur Qualitätssicherung in Ausnahmefällen gestattet. Deep Packet Inspection, das Verändern von IP-Paketen und der Verstoß gegen die Netzneutralität ist grundsätzlich untersagt. Vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt der Webseite gehören, sind nicht gestattet. |
Zusätzliche Angaben |