NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP080.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Wahlprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.2.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Wahlprogramm Antragsnummer: WP080.0
Antragsteller:

Anja Moersch

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Weltkater letzte Änderung: 26.06.2016 15:38:30 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Tierschutz Abstimmungsergebnis: Pictogram voting delete.svg Abgelehnt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Katzenschutzverordnung in den Kommunen und Landkreisen NRWs vorantreiben
Antragstext:
Der Landesparteitag möge beschließen, diesen Antrag ins Wahlprogramm 2017 aufzunehmen:

Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, setzen wir uns für eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht und Registrierungspflicht für Katzen in den Kommunen NRWs ein. Katzenhalter werden damit verpflichtet, ihre freilaufenden Katzen, die älter als fünf Monate sind, von einem Tierarzt kastrieren und kennzeichnen zu lassen.(Katzenschutzverordnung nach dem Paderborner Modell). Des Weiteren können Kreisordnungsbehörden eine "Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach §13 TierSCHG" erlassen. Hier möchten wir die Zusammenarbeit von Tierschutzvereinen und Verwaltungen vorantreiben, um die Ausweisung dieser "bestimmten Gebiete" flächendeckend in ganz NRW zu ermöglichen.

Antragsbegründung:
Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes am 13 Juli 2013 sind die Landesregierungen ermächtigt worden, durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit dies zur Verhütung erheblicher Schmerzen,Leiden oder Schäden

bei den in den betroffenen Gebietenfreilebender Katzen erforderlich ist. Durch die Änderung der ZustVO Tierschutz NRW vom 03. Februar 2015 ist diese Ermächtigung an die Kreisordnungsbehörden übertragen worden. Mit Schreiben vom 05.11.2015 wurde den Kreisordnungsbehörden vom MKULNV des Landes NRW eine mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Musterverordnung für eine kommunale "Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in bestimmten Gebieten nach §13 TierSCHG" zugesandt. ( https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-3381.pdf ).Die Landesregierung empfiehlt den Kommunen bei der Ausweisung bestimmter Gebiete eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Tierschutzvereinen.

Die Katzenschutzverordnung nach dem Paderborner Modell gilt bereits in 350 Kommunen Deutschlands.

Geburtenkontrolle ist ein probates und notwendiges Mittel, um die steigende Zahl an streunenden Katzen zu reduzieren. Die unkontrollierte und massive Vermehrung der Hauskatzen bedeutet eine Bedrohung für die lokale Fauna. Des Weiteren leiden deswegen viele Tierheime unter massiven Finanzierungs- und Platzproblemen, was wiederum auch die öffentlichen Kassen stark belastet. Außerdem geht die Überpopulation einher mit viel Leid und Elend für die verwilderten Katzen. Die Kastration der Freigänger wäre ein probates Mittel, um dem entgegen zu wirken.

Auf vielen Bauernhöfen leben halbwilde Katzenpopulationen, die sich in der Regel unkontrolliert vermehren. Der Nachwuchs wird häufig unter Missachtung des Tierschutzgesetzes entsorgt. ( Ertränkung von Jungkatzen) Eine weibliche Katze kann zweimal jährlich einen Wurf mit etwa drei bis fünf Jungen zur Welt bringen, die von ihrer Aufnahme im Tierheim bis zu ihrer Vermittlung jeweils Durchschnittskosten von ungefähr 400 Euro verursachen würden. Eine Kastration kostet demgegenüber laut der Gebührenordung für Tierärzte nur etwa 80 bis 150 Euro.

Der Antrag wurde bereits als Positionspapier auf dem LPT2015.1 angenommen, damals allerdings ohne die Neuerungen von 2015, die ich in den jetzigen Antrag eingearbeitet habe. http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PP017


Zusätzliche Angaben
Zusammenfassung des Antrags: Durch Katzenschutzverordnung und Ausweisung bestimmter Gebiete durch Kreisordnungsbehörden die Überpopulationen von Katzen verringern und somit Leid und Schmerzen für Katzen verhindern,die lokale Fauna schonen, Tierheime und öffentliche Kassen entlasten
Schlagworte: Umwelt, Tierschutz, Katzen