NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP035.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP035.0 |
Antragsteller: |
Rony |
Einreichungsdatum: |
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Autor: | Rony | letzte Änderung: | 28.06.2016 15:11:36 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Arbeit und Soziales | Abstimmungsergebnis: | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Antrag | |
Antragstitel: | Transferleistungsfreies Lohnniveau sicherstellen (solange kein BGE eingeführt ist) |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel "Arbeit und Soziales" an geeigneter Stelle einzufügen:
Der Antrag ist modular abzustimmen.
Transferleistungsfreies Lohnniveau sicherstellen (solange kein BGE eingeführt ist)Modul 1Definition TransferleistungsfreiheitDer Einzelne hat ein Anrecht auf ein minimales Auskommen. Dies drückt sich zur Zeit (sehr ungenügend) durch die garantierten staatlichen Transferleistungen aus, falls der Einzelne kein oder ein nicht ausreichendes Einkommen im Monat zur Verfügung hat. Je nach Situation des Einzelnen ist das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Wohngeld. Transferleistungsfreiheit erreicht der Einzelne erst dann, wenn er genug eigenen Lohn erwirtschaftet um die eigene Existenz zu sichern. Also genug Geld im Monat zur Verfügung hat, um Lebensmittel, Wohnung, Transportkosten, Kommunikationskosten, Kosten der gesellschaftlichen Teilhabe, etc. zahlen zu können. Modul 2EntlohnungSo lange das Erwerbs- und Arbeitseinkommen oder das Einkommen aus Einzelunternehmertum (z.B. Werkverträge) für die meisten Menschen in Deutschland der einzige Weg zum Bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes darstellt, müssen die Arbeits- und Vertragsbedingungen so ausgestaltet sein, dass der Erwerbstätige, Arbeitnehmer oder Einzelunternehmer nicht ausgebeutet und/oder überfordert werden kann. Durch tarifliche Bindungen und den Mindestlohn gibt es bei so genannter abhängiger Beschäftigung Lohnuntergrenzen, die eine Ausbeutung und/oder Übervorteilung bei diesen Einkommensarten verhindern sollen. Hier müssen die entsprechenden Stundenlöhne so ausgestaltet werden, das eine, im Durchschnitt, transferleistungesfreie Existenz bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis garantiert ist. Nach letzten Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit ist bei einer Vollzeitstelle mit einer Arbeitsleistung von 40 Stunden pro Woche eine Entlohnung von 12,50 €/Stunde (Stand Ende 2015) im Bundesdurchschnitt notwendig um diese Transferleistungsfreiheit zu garantieren. Dementsprechend müsste der Mindestlohn auf 12,50 €/Stunde angehoben werden. Diese Transferleistungsfreiheit in der Entlohnung muss jährlich nachgeführt und angepasst werden. Es ist vom Arbeitgeber bzw. vom Auftraggeber sicher zu stellen, dass ein entsprechendes Stundenlohnniveau mindestens erreicht wird.Sollte durch gesellschaftlichen Diskurs und politische oder tarifliche Entscheidung die Definition einer Vollzeitstelle stark nach unten abgesenkt werden (z. B. 25 Wochenstunden), so ist die Höhe des transferleistungsfreien Stundenlohnes ebenfalls anzupassen. Diese existenzsichernde Rahmenbedingung in der Lohngestaltung wird mit dem digitalen Wandel der Arbeitswelt (Click- and Crowdworking) und der inzwischen weit verbreiteten Umwandlung von Festanstellungen in Werkvertragskonstruktionen immer wichtiger. Der digitale Arbeitswandel darf nicht zu einer Entrechtung und Ausbeutung des Arbeitnehmers oder Einzelunternehmers führen. Modul 3SozialversicherungenNeben der Lohngestaltung muss auch die soziale Absicherung Mindeststandards erhalten, die für die soziale und wirtschaftliche Stabilität unserer Gesellschaft unerlässlich sind. Das Einzel-, bzw. Solounternehmertum und die damit verbundenen Werkvertragskonstruktionen sind nur dann sinnvoll, wenn die Beiträge zu den Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung) garantiert und in ausreichender Höhe geleistet werden können, ohne das der erzielbare Stundenlohn den Einzelunternehmer auch wieder zum Transferleistungsempfänger staatlicher Leistungen macht. Dies müssen Auftraggeber, wie auch etwaiger, vermittelnder Dienstleister bzw. Plattformanbieter sicherstellen. Hier ist eine gesetzliche Regelung anzustreben, da Einzelunternehmer weder Marktmacht, noch Organisationsmacht haben um diese Grundbedingungen durchzusetzen. | |
Antragsbegründung: | |
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2 |
Zusätzliche Angaben |