NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/WP028.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Wahlprogramm | Antragsnummer: | WP028.0 |
Antragsteller: |
Rony |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Rony | letzte Änderung: | 28.06.2016 13:44:07 UTC von MacGyver1977 |
Antragsgruppe: | Inneres und Justiz | Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Inneres und Justiz |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschließe, dass Kapitel "Inneres und Justiz" in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.
Der Antrag ist modular abzustimmen. Inneres und JustizModul 1Keine Videoüberwachung von DemonstrationenDie Teilnahme an einer Demonstration ist ein durch das Grundgesetz geschütztes Mittel, um eine politische Meinung zu äußern. Die bloße Teilnahme rechtfertigt es keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnen die PIRATEN NRW ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Eine Videobeobachtung sollte nur im konkreten Einzelfall zulässig sein, um Straftaten zu dokumentieren. Im Übrigen ist der Einsatz von Überwachungskameras gegenüber friedlich demonstrierenden Bürgern abzulehnen. Modul 2Auflösung des Landesamtes für VerfassungsschutzDas Landesamt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Hierfür werden allgemein zugängliche Quellen ausgewertet, aber auch nachrichtendienstliche Methoden wie verdeckte Ermittlungen und die Überwachung von Post und Telekommunikation angewandt. Diese Grundrechtseingriffe entziehen sich jedoch im Wesentlichen den demokratischen Geboten von Transparenz, parlamentarischer und öffentlicher Kontrolle. Die Piratenpartei NRW fordert deshalb die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz und den gleichzeitigen Aufbau einer neuen Behörde, welche die Aufgaben des bisherigen Landesamtes übernimmt. Die Methoden dieser Behörde müssen sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientieren, die sie schützen soll. Eingriffe in verfassungsrechtlich garantierte Grund- und Bürgerrechte sind ihr nicht erlaubt. Mit der Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz als langfristiges Ziel, setzen wir uns bis dahin für alle Maßnahmen und Reformen ein, die geeignet sind, die Kontrolle über den bestehenden Dienst zu verbessern, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe des Amtes zu unterbinden oder abzuschwächen und die öffentliche Diskussion über Sinn und Aufgabe von Geheimdiensten voranzubringen. Auf dem Weg zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz, fordern wir folgende Sofortmaßnahmen zur Stärkung der Kontrolle:
Modul 3Transparenzgesetz für NRWDie PIRATEN NRW unterstützen die Schaffung transparenter Strukturen, um das Vertrauen in Politik und Verwaltung zu stärken. Grundsätzlich soll das Informationsrecht des Bürgers hin zu einer Informationspflicht der Verwaltung entwickelt werden. Deshalb wollen wir ein Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen einführen. Dabei wollen wir Transparenz umfassend verstanden wissen und grundsätzliche alle Dokumente der Verwaltung öffentlich zugänglich machen, sofern nicht Gründe des Datenschutzes, der öffentlichen Sicherheit oder finanzielle Interessen des Landes dagegen sprechen. Das Wissen und die Informationen sollen der gesamten Gesellschaft zu Gute kommen, dazu wollen wir auch dafür sorgen, dass öffentliche Daten weitergenutzt und -verarbeitet werden können. Um Innovation, den Journalismus und bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, wollen wir die Bereitstellung von öffentlichen Informationen als OpenData nach den OpenData Principles im Transparenzgesetz festschreiben. Langfristig wollen wir damit auch eine Entlastung der öffentlichen Verwaltung erreichen, da interne Informations- und Berichtsabfragen innerhalb der Verwaltung automatisiert werden können. Die Prinzipien von Open Data sollen auch an dieser Stelle eingehalten werden. Das Transparenzgesetz soll sich auch auf öffentliche Unternehmen und Beteiligungen erstrecken. Die Informationsfreiheit darf nicht durch verschachtelte Unternehmensbeteiligung umgangen werden. Modul 4Der Polizeibeauftragte des LandtagesIn Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten wir die Einrichtung eines Beauftragten des Landtags für die Polizeibehörden des Landes für überfällig. Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genauso untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können (zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt). Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und untersucht sie. Einmal jährlich erstattet der Polizeibeauftragte dem Landtag einen Tätigkeitsbericht, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Der Polizeibeauftragte kann mit Einwilligung des Beschwerdeführers oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens zuständigen Stelle zuleiten. Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Der Polizeibeauftragte ist entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten zur Verschwiegenheit verpflichtet. Modul 5Identifikationsmerkmal für uniformierte PolizistenDie Piratenpartei NRW erkennt an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit, den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser ihn trotz einer bestehenden Pflicht nicht preisgibt. Der Bürger hat in diesem Moment keine Möglichkeit, den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei NRW die Einführung eines jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsmerkmals für jeden Polizeibeamten. Ein solches Merkmal stellt den Informationsanspruch des Bürgers sicher. Es wahrt aber auch das Persönlichkeitsrecht des Beamten, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind. Modul 6Transparenz im StrafverfahrenWir wollen uns für eine stärkere Transparenz und bessere Dokumentation in Strafverfahren einsetzen. So wollen wir, dass Vernehmungen durch die Polizei grundsätzlich in Ton und Bild für die spätere Verwendung vor Gericht aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Auch die Zunahme von Beweismitteln aus digitalen Quellen fordert eine Anpassung der Regeln zum Umgang mit Beweisen. Auf Grund der Flüchtigkeit und Veränderbarkeit digitaler Speichermedien wollen wir eine lückenlose und beweisbar sichere Dokumentation der digitalen Spuren einführen. Modul 7FLOSS im öffentlichen DienstIn ausnahmslos allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW werden jedes Jahr Kosten für die Lizenzierung proprietärer Software fällig. Das betrifft die kommunalen Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise, die beiden Landschaftsverbände und auch die Landesbehörden. Wir wollen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur nachhaltiger und sicherer gestalten. Durch die verpflichtende Einführung von freien Formaten für Daten und Dokumente der Landesverwaltung wollen wir die strukturelle Abhängigkeit des Landes von einzelnen Softwareherstellern beenden und faire, öffentliche Ausschreibungen ermöglichen. Den Einsatz und die Entwicklung von freier Software in der Verwaltung wollen wir aktiv fördern. Durch das Land entwickelte oder im Auftrag entwickelte Software sollte immer unter einer freien Lizenz der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Modul 8Transparente und offene BeschaffungenWir wollen öffentliche Ausschreibungen und Beschaffungen transparenter und offener gestalten, um den Wettbewerb zu stärken und auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu möchten wir, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich an der Open Contracting Partnership-Initiative aktiv beteiligt und gemeinsam mit anderen Ländern standardisierte best-practices entwickelt und übernimmt. | |
Antragsbegründung: | |
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2016.1/Antr%C3%A4ge/PaP004.2 |
Zusätzliche Angaben |
Diskussion |
Modul 2: "Unverhältnismäßig" ist ein Wort, welches unter den Innenministern immer mehr ausgereizt und gedehnt wird. Hier hielte ich eine Präzisierung sinnvoll. => Andreas Wagner |