NRW:Landesparteitag 2016.1/Satzungsänderungsübersicht
Satzungsänderungsübersicht
Dies ist nicht die offizielle Satzung der Piratenpartei NRW.
Es Handelt sich hierbei um eine Visualisierung der aktuellen Satzung inklusive der vorgeschlagener Änderungen durch eingereichte Satzungsänderungsanträge (SÄA) zum Landesparteitag 2014.1.
Die Vorgeschlagenen SÄA werden farblich gekennzeichnet. Der original Text der Satzung ist nicht farblich hinterlegt.
Formatierungen wie Fett, Unterstrichen und Durchestrichen dienen lediglich dazu, bei kleinen Änderungen, die Unterschiede hervorzuheben.
(Text entfällt - neuer Text -
alte Textpassage an neuer Stelle - alte Wörter an neuer Stelle)
Die vollstandigkeit und korrekte Anzeige der SÄA kann von der Antragskommission nicht garantiert werden.
SÄA004.0 Modul a | Modul c | Modul b | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
SÄA003.0 | Modul 1 | Modul 7 | Modul 2 | Modul 2 & 3 | Modul 4 | Modul 3 |
SÄA006.0 | ||||||
SÄA005.0 | SÄA005.0 & SÄA006.0 |
Übersicht VOR Modularer Abstimmung
Konkurrierende Anträge werden )in dieser Tabelle) durch daneben stehende Felder angezeigt. Untereinander stehende Felder konkurrieren NICHT miteinander.
| |||
---|---|---|---|
SÄA003.0 | SÄA004.0 | SÄA005.0 | SÄA006.0 |
§ 6a – Der Landesparteitag
Ist | SÄA004.0 Modul a |
---|---|
(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage. | Die Einladungsfrist beträgt 50 |
Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden. |
Ist | SÄA003.0 Modul 2&3 | SÄA006.1 | SÄA006.1 |
---|---|---|---|
(4) Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung | |||
, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. | , die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Satzungsänderungsanträge zu veröffentlichen. | und die geplante Tagungsdauer zu veröffentlichen. | |
Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. | Satzungsänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen. | ||
Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen. |
§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
Ist | SÄA004.0
Modul b |
SÄA005.0
& SÄA006.0 |
SÄA003.0 Modul 1 | ||
---|---|---|---|---|---|
Modul 4 | |||||
Modul 1 | |||||
Modul c | SÄA005.0 | SÄA006.0 | Modul 2&3 | Modul 4 | |
Modul 3 | Modul 2 | ||||
Modul 7 | |||||
(1a) Änderungen
| |||||
|
| ||||
| |||||
|
| ||||
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
Dies gilt nicht für
| |||||
|
|
| |||
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
Die Antragsfrist für | |||||
Positionspapiere, | Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge, | Positionspapiere, | alle Anträge beträgt | ||
Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt | |||||
21 Tage. | 14 |
21 Tage. | |||
Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und | Die Antragsfrist für |
Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und | |||
Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt | |||||
42 Tage. | 21 |
2 |
7 |
28 |
21 |
Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 Tage. | |||||
Das Ende der Antragsfrist muss mindestens 3 Wochen vor Ablauf an alle Mitglieder kommuniziert werden, damit eine Vorbereitung in den Arbeitskreisen erfolgen kann. |
Ist | SÄA003.0 Modul 1 |
---|---|
(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
|
(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
|
können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste. |
Ist | SÄA003.1 Modul 1 |
---|---|
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
|
(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
|