§ 6a – Der Landesparteitag
Ist
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SÄA004.0 Modul a
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(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
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Die Einladungsfrist beträgt 50 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.
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Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
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Ist
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SÄA003.0 Modul 2&3
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SÄA006.1
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SÄA006.1
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(4) Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung
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, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen.
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, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Satzungsänderungsanträge zu veröffentlichen.
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und die geplante Tagungsdauer zu veröffentlichen.
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Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.
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Satzungs- und Programmänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.
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Satzungsänderungsanträge sind mit der Einladung zum Landesparteitag zu veröffentlichen.
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Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.
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§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge
Ist
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SÄA004.0
Modul b
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SÄA005.0
& SÄA006.0
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SÄA003.0 Modul 1
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Modul 4
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Modul 1
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Modul c
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SÄA005.0
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SÄA006.0
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Modul 2&3
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Modul 4
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Modul 3
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Modul 2
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Modul 7
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(1a) Änderungen
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- der Grundsatzprogramme,
- des Parteiprogramms
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der des Grundsatzprogrammes,
des Parteiprogramms
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- und
der des Wahlprogrammes
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des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
Dies gilt nicht für
- die Anhänge dieser Landessatzung,
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- Positionspapiere,
- Finanzanträge
- und Sonstige Anträge,
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- und Positionspapiere,
Finanzanträge
und Sonstige Anträge,
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Positionspapiere,
- Finanzanträge
- und Sonstige Anträge,
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welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden.
Die Antragsfrist für
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Positionspapiere,
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Positionspapiere, Satzungsänderungsanträge,
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Positionspapiere,
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alle Anträge beträgt
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Finanz- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt
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21 Tage.
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14 21 Tage.
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21 Tage.
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Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und
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Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und
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Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und
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Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt
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42 Tage.
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21 42 Tage.
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2 42 Tage.
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7 42 Tage.
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28 42 Tage.
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21 42 Tage.
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Positionspapiere, deren Löschung beantragt und in einer Versammlung (LPT) beschlossen wurde, werden gelöscht. Die Antragsfrist für die Löschung von Positionspapieren zu ordentlichen Parteitagen beträgt 21 Tage.
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Das Ende der Antragsfrist muss mindestens 3 Wochen vor Ablauf an alle Mitglieder kommuniziert werden, damit eine Vorbereitung in den Arbeitskreisen erfolgen kann.
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Ist
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SÄA003.0 Modul 1
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(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
- der Landessatzung,
- Anhängen dieser Landessatzung,
- der Grundsatzprogramme,
- des Parteiprogramms
- der Wahlprogramme
- der Positionspapiere,
- Finanzanträgen
- und sonstigen Anträge
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(1b) Rechtschreibkorrekturen, Umnummerierungen und andere redaktionelle Änderungen von
- der Landessatzung,
- Anhängen dieser Landessatzung,
der des Grundsatzprogrammes,
des Parteiprogramms
der des Wahlprogrammes
- der Positionspapiere,
- Finanzanträgen
- und sonstigen Anträge
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können vom Landesvorstand oder durch eine vom Landesvorstand eingesetzt Antragskommission jederzeit auch ohne die in §8 (1) angegebenen notwendigen Beschlussmehrheiten durchgeführt werden. Die Mitglieder sollen über Änderungen informiert werden, dazu genügt die Aufnahme der Änderungen in ein Protokoll einer Landesvorstandssitzung oder eine Mail an eine landesweite Mailingliste.
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Ist
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SÄA003.1 Modul 1
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(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
- Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
- Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
- Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
- Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
- Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
- Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
- Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
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(5) Zulässige Antragsarten zum Landesparteitag sind:
- Grundsatzprogramm-Anträge (GP) zur Änderung des Grundsatzprogramms sollen über einen längeren Zeitraum, also über eine Wahlperiode hinaus, Bestand haben und unsere langfristigen Ideale, Ziele und Absichten darstellen.
- Wahlprogramm-Anträge (WP) zur Änderung des Wahlprogramm zur nächsten Landtagswahl.
Parteiprogramm-Anträge (PaP) zur Änderung des Parteiprogramm sind zur Gestaltung unseres permanenten konkreten politischen Programmes gedacht und die offiziellen politischen Aussagen der Piratenpartei NRW auch über den Wahlkampf hinaus. Dieses kann als Vorlage für die Formulierung eines Wahlprogrammes genutzt werden.
- Positionspapiere (PP) sind nicht Bestandteil des Programmes, sondern Arbeitsthesen, die als Basis und Anregung für weitere programmatische Arbeit in den Arbeitskreisen und für Mandatsträger dienen sollen. Ziel dieser programmatischen Arbeit sind neue Programmanträge auf späteren Parteitagen.
- Satzungsänderungsanträge (SÄA) sind Anträge zum ändern dieser Landessatzung und ihre Anhänge.
- Finanzanträge (F) zur Verwendung des LV-Budget.
- Sonstige Anträge (X) sind alle Anträge, die nicht zu einer der anderen Antragsarten passen.
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