NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/PaP003.0

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Informationen der Antragskommission
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Dies ist ein Parteiprogramm-Antrag für den Landesparteitag NRW 2016.1.
Der Antragstext und Antragstitel wird kurze Zeit nach ende der Antragsfrist durch die Antragskommission zum Bearbeiten "gesperrt".
Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich und wird dann am unteren Ende des Antrages angezeigt.
Wende dich bei Fragen an die Antragskommission (Antragskommission@Piratenpartei-NRW.de).
Die Antragskommision behält sich vor, die Formatierung des Antrags anzupassen und die zusätzlichen Angaben, wie z.B. Schlagwörter, Konkurrenz, Abhängigkeiten usw., zu ergänzen.
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Antrag selber verändern:
kann vom Antragsteller
NICHT mehr zurückgezogen werden.
Antrag kann NICHT MEHR
kopiert werden.


Antragsübersicht
Antragstyp: Parteiprogramm Antragsnummer: PaP003.0
Antragsteller:

AK Bildung

Einreichungsdatum:

Warnschild.png nicht fristgerecht 

Autor: Willi67 letzte Änderung: 18.04.2016 21:51:06 UTC von MacGyver1977
Antragsgruppe: Bildung Abstimmungsergebnis: Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 Pictogram voting rename.png von vorherigem LPT übernommen<br />-5 Icon Kontra.svg formal ungenügend<br />-4 Pictogram voting wait red.png nach Fristablauf gestellt<br />-3 Pictogram voting oppose.svgvor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 Pictogram voting wait green.png innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Pictogram voting question.svg Unklar<br />0 Icon Pro Neutral Negativ.svg neu eingestellter Antrag<br />1 Symbol abstention vote.svg Zugelassen<br />2 Symbol keep vote.svg Angenommen<br />3 Pictogram voting delete.svg Abgelehnt<br />4 Pictogram voting abstain.svg Zurückgezogen<br />5 Pictogram voting support.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt<br />7 Icon Pro.svg Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 Pictogram voting info.svg formal abgelehnt<br />9 Pictogram voting verwiesen.png verschoben auf nächsten LPT<br />10 System-search.svg "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 Tango-system-file-manager.svg nicht behandelt<br />12 Edit-copy.png an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details


Antrag
Antragstitel: Inklusion verantwortungsvoll umsetzen
Antragstext:
Die Umsetzung eines wirksamen inklusiven Schulsystems steht in NRW noch aus.

Deshalb fordern Piraten eine systemische Verbesserung für alle Schulen in NRW zur Umsetzung der Inklusion.

Dazu gehört, dass flächendeckend an allen Regelschulen durch Doppelbesetzung ausreichend Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen die entsprechende Förderung gewährleisten. Für diese Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an Regelschulen muss es eine verbindliche Arbeitsplatzbeschreibung geben, welche den inklusiven Unterricht sicherstellt und die Kolleginnen und Kollegen und den sonderpädagogischen Aufgabenbereich klar abgrenzt. Auch soll in den ersten drei Jahren künftig eine aussagefähige Diagnostik durch die Fachkräfte durchgeführt werden können.

Schulinterne Lösungen, z.B. temporäre Förderklassen an Regelschulen, müssen ermöglicht werden. Für alle Schülerinnen und Schüler soll eine maximale Klassengröße von 20 gelten. An inklusiv arbeitenden Schulen sind darüber hinaus Mindeststandards auch für die sächliche und räumliche Ausstattung zu vereinbaren.

Lehrerinnen und Lehrer, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen künftig nicht schon mit Beginn ihrer Ausbildung als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an der Schule geführt werden, ohne, dass sie als Neulinge in diesem Bereich direkt die Erstellung von weitreichenden Gutachten und andere fachspezifische Aufgaben übernehmen müssen.

Die flächendeckende Versorgung mit Förderschulen bzw. Förderklassen soll zusätzlich zum inklusiven Unterricht erhalten bleiben, um eine echte Wahlmöglichkeit und individuelle Fördermaßnahmen zu gewährleisten.

Lehrerinnen und Lehrer, die an einer Qualifizierung zum Erwerb des Lehramts Sonderpädagogik teilnehmen, sollen nach erfolgreicher Beendigung für einen Schutzzeitraum weiter an ihrer ursprünglichen Schule verbleiben dürfen.

Mit den kommunalen Spitzenverbänden müssen dringend Mindeststandards für die Qualifikation von Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten vereinbart werden. Ebenso muss die rechtliche Stellung und der Arbeitsrahmen von Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten an den Schulen definiert werden.

Antragsbegründung:
Die Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in NRW führt weiterhin zu vielen Problemen und ist bei weitem nicht zufriedenstellend. Die Rahmenbedingungen haben sich an einigenSchulen eher verschlechtert. Schulen, die schon seit vielen Jahren inklusiven Unterricht in integrativen Lerngruppen bzw. im Gemeinsamen Unterricht angeboten haben, sind die Ressourcen gekürzt worden.

Inklusion hat nichts mit der Quote der Schüler im allg. Schulsystem zu tun, auch wenn diese Quoten als Erfolg von der Landesregierung gefeiert werden. Die zunehmende Schülerzahl der Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen, bei gleichbleibend schlechter Ausstattung der Schulen und unzureichenden Rahmenbedingungen führen zur Überforderung der Lehrkräfte, der Förderschüler und aller anderen Schüler. Da in den ersten 3 Schuljahren keine standartisierte Diagnostik (AO-SF) durchgeführt werden soll, verbleiben die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an der Schule, ohne dass es eine aussagekräftige Diagnose und eine angemessenen sonderpädagogische Unterstützung für sie gibt. Das Argument,wegen einer möglichen Stigmatisierung auf ein Diagnoseverfahren verzichten zu wollen, ist ein Scheinargument. Bei zieldifferenter Förderung muss zwingend der Förderbedarf offiziell festgestellt werden, um nach Kompetenzplänen arbeiten zu können,die auf einen entsprechenden Abschluss hinarbeiten. Eine ausführliche Diagnose ist für eine zielgerichtete Förderung unerlässlich. Die Klassengröße ist insbesondere bei inklusiv arbeitenden Klassen weiterhin viel zu hoch und wird, wie alle anderen Klassen, durch die steigende Anzahl von Flüchtlingskindern weiter ansteigen, . Trotz der zunehmenden Schülerzahlen darf die Klassengröße nicht weiter steigen sondern muss weiter abgesenkt werden, um qualitativ hochwertiges inklusives Arbeiten zu ermöglichen. DasStellenbudget ist unzureichend. Neben der nicht ausreichenden Anzahl anSonderpädagoginnen in den allgemeinen Schulen wird auch die Verteilung demAnspruch an Inklusion nicht gerecht. Besonders Schulen in sozialenBrennpunkten, haben es schwer ausreichend Sonderpädagoginnen für die eigene Schule zu gewinnen. Das Fehlenvon Fachpersonal führt dazu, dass die Sonderpädagoginnen nicht mehrkontinuierlich in die Arbeit der inklusiven Klassen eingebunden sind, sondern als „Feuerwehr“ die Arbeit in den Klassen ohne ausreichende Unterstützung von Fachpersonal nur noch punktuell unterstützen können. Auch bei denQualifizierungsmaßnahmen muss nachgebessert werden, um mehr Lehrerinnen undLehrer zu motivieren, an dieser Maßnahme teilzunehmen. Die Kolleginnen, die sich dort anmelden, werden sofort, mit Beginn der Maßnahme, an den Schulen alsSonderpädagoginnen geführt und gezählt. Die damit verbundenen Aufgaben, wie z.B die Durchführung von standartisierten Verfahren (AO-SF) und dasErstellen von Gutachten ist aber eine Überforderung in dieser Ausbildungsphase.Außerdem müssen die Ermäßigungsstunden für diese Maßnahme deutlich erhöht werden und die betroffenen Schulen müssen einen entsprechenden Ausgleich erhalten. Es gibt keine Garantie, dass die Kollegin nach der Qualifizierung auch an der Schule bleiben kann. Dabei macht sie die Qualifizierungsmaßnahme doch aus dem Grund,ihrer eigenen Schule helfen zu wollen. Hier muss es für die KolleginnenKlarheit geben wenn gewünscht, zumindest für eine Schutzzeit weiterhin an der eigenen Schule beschäftigt zu werden. Die Anzahl der Anmeldungen an den Förderschulen SE steigt bis hin zu Wartelisten an einzelnen Schulen. Dies zeigt deutlich, dass eine ausreichende Versorgung mitFörderschulen von den Eltern gewünscht und daher von der Landesregierung sicherzustellen ist. Eine echte Wahlmöglichkeit muss erhalten bleiben. Der Mindestgrößenerlass für die Förderschulen ist daher zu kurz gedacht und erschwert, bzw. verhindert eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern.

Viele Schulen sind auch räumlich für die Inklusion nicht ausreichend gerüstet. Es mangelt an Differenzierungsräumen, Besprechungsräumen und Therapieräumen. AuchFachräume, wie Lehrküchen und/oder Werkräume sind mancher Orts nichtausreichend vorhanden. So kann z.B. der für Schülerinnen und Schüler mit demFörderschwerpunkt Lernen ab Kl. 7 vorgesehene Arbeitslehreunterricht, der eine besondere Bedeutung für die Berufsvorbereitung darstellt, an den meistenGymnasien nicht angeboten werden.

Auch beim Einsatz von Inklusionsassistenten ist Nachbesserung erforderlich. Auch für Inklusionsassistenten gibt es keine ausreichendeArbeitsplatzbeschreibung, keine verbindlichen Standards und Mindestqualifikationen. Oftmals wird diese Aufgabe an wenig qualifizierte,möglichst „billige“ Arbeitskräfte vergeben. Auch bleiben viele Fragen hinsichtlich rechtlicher Stellung der Inklusionsassistenten offen. Schulen handhaben den Umgang mit IA’s sehr unterschiedlich, da es keine verbindlichen Regeln gibt. Während mancher Orts Inklusionsassistenten zur Pausenaufsicht herangezogen werden, dürfen sie an anderen Schulen nicht einmal dasLehrerzimmer betreten. Hier stellt sich auch die Frage der Berechtigungen vonAnweisungen. Anweisungen durch die Schulleitung bzw. den Lehrer, der nichtVorgesetzter also auch nicht weisungsberechtigt ist. Viele Fragen müssen in diesem Zusammenhang diskutiert und geklärt werden um für alle MitwirkendenRechtssicherheit zu schaffen.


Zusätzliche Angaben
Schlagworte: Inklusion, Schule, Bildung
Piratenpad: https://ak-bildung-nrw.piratenpad.de/Steinbruch-20160130