NRW:Landesparteitag 2015.2/Anträge/SÄA005.0
Antragsübersicht | |||
Antragstyp: | Satzungsänderungsantrag | Antragsnummer: | SÄA005.0 |
Antragsteller: |
Piratenschlumpf,Sokratos |
Einreichungsdatum: |
nicht fristgerecht |
Autor: | Piratenschlumpf | letzte Änderung: | 26.10.2015 10:59:30 UTC von MacGyver1977 |
Abstimmungsergebnis: | Angenommen & Eingepflegt Hinweis: Die Vorlage prüft NRW Anträge und bewertet den Stand nach:<br />-6 von vorherigem LPT übernommen<br />-5 formal ungenügend<br />-4 nach Fristablauf gestellt<br />-3 vor Fristablauf Zurückgezogen<br />-2 innerhalb der Frist Zurückgezogen<br />-1 Unklar<br />0 neu eingestellter Antrag<br />1 Zugelassen<br />2 Angenommen<br />3 Abgelehnt<br />4 Zurückgezogen<br />5 Antrag verändert oder Teilweise angenommen<br />6 Angenommen & Eingepflegt<br />7 Antrag verändert oder Teilweise angenommen & Eingepflegt<br />8 formal abgelehnt<br />9 verschoben auf nächsten LPT<br />10 "Altlast" die noch mal geprüft werden muss<br />11 nicht behandelt<br />12 an BPT verwiesen<br /><br /><br /><br /><br />Details |
Antrag | |
Antragstitel: | Konsultation und Information von Kreis-Verwaltungspiraten bei Mitgliedsaufnahme |
Antragstext: | |
Der Landesparteitag möge beschliessen, in §2 (2) der Landessatzung nach dem Abschnitt
Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand ansonsten der Landesvorstand. Ist eine Entscheidung durch diese Stellen nicht innerhalb eines halben Jahres erfolgt, entscheidet der Landesvorstand. folgendes einzufügen: Existiert bei einem Aufnahmeantrag kein Kreisverband für den angegebenen Wohnsitz und hat der Landesvorstand Personen mit der Mitgliederverwaltung in dem betreffenden Kreis beauftragt, so sind (a) diese beauftragten Personen über den Mitgliedsantrag zu informieren und innerhalb einer Frist von zwei Monaten vorgetragene Bedenken in die Entscheidung des Landesvorstand über die Mitgliedschaft einzubeziehen. (b) Die beauftragten Personen des Kreises werden über die Entscheidung des Landesvorstand über die Mitgliedschaft unterrichtet. | |
Antragsbegründung: | |
Heute werden Verwaltungspiraten von Kreisen i.d.R. weder konsultiert noch über Mitgliedsanträge informiert. Zumindest dort wo wir aktive Verwaltungspiraten sollten wir diese vermehrt in die Mitgliedsprozesse ein beziehen. Insbesondere Bedenken gegen einen Anstragsteller sind besser dezentral von den Piraten vor Ort einzuholen als allein zentral in Düsseldorf. Eine Information der vKVs über Neumitglieder ermöglicht den Kreisen aktiv auf das neue Mitglied mit Infos über Stammtische, lokale Strukturen etc. zuzugehen. |
Zusätzliche Angaben | |||
Zusammenfassung des Antrags: | Kreis-Verwaltungspiraten sollen bei Mitgliedsaufnahmen informiert und konsultiert werden. Bedenkzeit 2 Monat, Entscheidung bleibt beim Landesvorstand | ||
Schlagworte: | vKV, Mitgliedsantrag, Dezentral | ||
Satzungsänderungsübersicht: |
(Evtl. muss dieser Antrag noch von der Antragskommission eingepflegt werden) | ||
§2 | |||
Die Vollständigkeit und korrekte Anzeige der Satzungsänderung kann von der Antragskommission nicht garantiert werden ! |