(7) Der Landesvorstand gibt sich unter Beachtung von Absatz 13 eine Geschäftsordnung. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu
- a) Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
- b) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
- c) Dokumentation der Sitzungen,
- d) virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
- e) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
- f) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes,
- g) Beschlussfähigkeit,
- h) Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung,
- i) Turnus der Vorstandssitzungen.
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(7) Der Landesvorstand gibt sich unter Beachtung von Absatz 13 und Anhang C eine Geschäftsordnung. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu
- a) Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung,
- b) Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder,
- c) Dokumentation der Sitzungen,
- d) virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen,
- e) Form und Umfang des Tätigkeitsberichts,
- f) Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes,
- g) Beschlussfähigkeit,
- h) Einladungsverfahren zur Vorstandssitzung,
- i) Turnus der Vorstandssitzungen.
j) Systembetrieb SMV gemäß §6a.
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