(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.
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(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Nicht zur Wahl des Landesvorstands zugelassen sind:
- -Mitglieder des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland
- -Mitglieder einer Volksvertretung der Länder der Bundesrepublik Deutschland
- -Mitglieder, die sich derzeit auf einer Liste zur Landtagswahl, Bundestagswahl oder Wahl des Europaparlaments befinden
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