NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/27
Ist | SÄA028 |
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§27 – Arbeitsgruppe(1) Eine Arbeitsgruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein sowie die Herstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnliches. |
==§27 – Servicegruppe==
(1) Eine Servicegruppe |