(4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Der Name wird entsprechend mit dem Präfix „AK“, „AG“ oder „PG“ gekennzeichnet und hat das Suffix „NRW“.
|
(4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, bzw. Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Der Name wird entsprechend mit dem Präfix „AK“, bzw. „AG“ oder „PG“ gekennzeichnet und hat das Suffix „NRW“.
|
(4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen bzw. Arbeitsgruppen Servicegruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Der Name wird entsprechend mit dem Präfix „AK“ bzw. „AG SG“ gekennzeichnet und hat das Suffix „NRW“.
|