NRW:Kreis Wesel/aKMV2015.2

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Piratenpartei Kreis Wesel


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Einladung zur außerordentlichen Kreismitgliederversammlung, 29.11.2015

Am Sonntag, den 29.11.2015 findet die außergewöhnliche Kreismitgliederversammlung des Piratenpartei-Kreisverbands Wesel statt. Dazu möchten wir dich hiermit herzlich einladen: Da mittlerweile zwei Vorstandmitglieder in das Schiedgericht NRW gewählt wurden, dürfen Sie keine weiteren Parteiämter bestreiten. Damit ist unsere Vorstandsgröße unter das Satzungsgemäße Limit der Handlungsfähigkeit gefallen. Da zwischenzeitlich auch die verbliebenen Vorstandsmitglieder angekündigt haben, bis zum 29.11.2015 von ihren Ämtern zurückzutreten, wird die Neuwahl des gesamten Vorstands nötig. Im Wesentlichen stehen diese Vorstandswahlen und Korrekturen an unserer bestehenden Satzung an. Wir freuen uns sehr auf eine rege Teilnahme.

Kreismitgliederversammlung
Piratenpartei Deutschland Kreisverband Wesel
Sonntag, 29.11.2015
Beginn: 13.00 Uhr (Akkreditierung ab 12.30 Uhr)
Ende: voraussichtlich ca. 17:30 Uhr

Ort

Sport- und Freizeitpark Klingerhuf Wilhelm-Reuter-Allee 1 47506 Neukirchen-Vluyn Telefon +49 (0) 2845 32010 OSM: http://osm.org/go/0GGM5o5qQ-?m=&way=49406005

Mit freundlichen Grüssen
Der Vorstand des Piratenpartei-Kreisverband-Wesel
Piratenpartei Deutschland
- Kreisverband Wesel -
Büdericher Straße 38
46487 Wesel
Telefonische Auskunft erteilt:
Manfred Schramm (politischer Geschäftsführer LV NRW)
0151 - 21 55 21 66
Mailanfragen bitte an:
wesel@piratenpartei-nrw.d

Vorläufige Tagesordnung

  • TOP 1 Eröffnung der Versammlung
  • TOP 2 Formalia wie Genehmigung der Tagesordnung, Wahlordnung etc.
  • TOP 3 Tätigkeitsberichte / Kassenprüferbericht / Entlastung des Vorstandes
  • TOP 4 Anträge, die die Zusammensetzung, Amtszeit des Vorstandes betreffen
  • TOP 5 Anträge (Satzungsänderungsanträge, andere Anträge)
  • TOP 6 Wahl des neuen Vorstandes
    • Vorsitzender
    • stellvertretender Vorsitzender
    • Schatzmeister
    • Beisitzer (bis zu 4)
  • TOP 7 Wahl der Kassenprüfer
  • TOP 8 Sonstiges
  • TOP 9 Schließung der Versammlung

Vorschlag zur Wahlordnung

  • (1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder sind geheim. Andere Wahlen finden grundsätzlich offen statt. Auf Verlangen eines Stimmberechtigten wird eine Wahl geheim durchgeführt. {GO-Antrag auf geheime Wahl}
  • (2) Kandidieren mehrere Bewerber, so findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.
  • (3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten für ein zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.
  • (4) Sind mehrere Ämter gleicher Bezeichnung zu wählen (z.B. Beisitzer oder Kassenprüfer), kann dies in einem Wahlgang oder getrennt geschehen {GO-Antrag auf getrennte Wahl}.
  • (5) Werden mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewählt, findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist. Bei Stimmgleichheit an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los. Erreichen in einem Wahlgang nicht genug Bewerber die erforderliche Mehrheit, findet ein weiterer Wahlgang statt. Die Versammlung kann beschließen, die Wahlliste wieder zu öffnen.
  • (6) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
  • (7) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden.
  • (8) Bild- und Tonaufnahmen sind auch während geheimer Stimmabgabe zulässig.

Vorschlag zur Geschäftsordnung

Satzungsänderungsanträge

  • Unsere vollständige Satzung findest du HIER.

SÄA 001 - Änderung KV-Satzung

Die Versammlung möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:

ALT:

§6e – Handlungsunfähigkeit
 (1) Der Vorstand gilt i.S.d. §6a dieser Satzung als nicht handlungsfähig,
  (a) wenn mehr als ein Drittel der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder
  sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn das Amt des
  Schatzmeisters unbesetzt ist.
  (b) wenn mehr als 25% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand
  schriftlich das Misstrauen aussprechen. 

NEU:

§6e – Handlungsunfähigkeit
 (1) Der Vorstand gilt i.S.d. §6a dieser Satzung als nicht handlungsfähig,
  (a) wenn die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen
  können, auf weniger als drei fällt oder wenn das Amt des Schatzmeisters
  unbesetzt ist.
  (b) wenn mehr als 25% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand
  schriftlich das Misstrauen aussprechen. 
Begründung

Wir haben inzwischen weniger aktive Piraten und kommen mit einem kleineren Vorstand aus. Es ist nicht gut, dass der Vorstand handlungsunfähig wird wenn noch genug aktive Vorstandsmitglieder vorhanden sind.

SÄA 002 - Kostenübernahme für notwendige organisatorische Fahrten

Die Versammlung möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:

Der Kreisverband Wesel soll die Kosten für notwendige organisatorische Fahrten von Veranstaltungen, welche vom KV Wesel ausgetragen werden, übernehmen. Organisatorische Fahrten sind Fahrten z.B. zu Raumbesichtigung, Schlüsselübergabe, Materialbeschaffung/Transport, Bereitstellung von Infrastruktur, welche vom Vorstand direkt oder indirekt veranlasst wurden.

Als Veranstaltungen gelten Insbesondere

  • Kreismitgliederversammlungen,
  • Informationsveranstaltungen, sofern mit dem Vorstand abgesprochen zu politischen oder gesellschaftlichen Themen.
  • Wahlkampfveranstaltungen, sofern mit dem Vorstand abgesprochen und nicht schon durch ein gesondertes Budget oder anderweitig vom KV unterstützt werden (Z.B. separates Wahlkampfbudget)

Dabei sind Kosten bis maximal EUR 35 pro Veranstaltung ohne weiteren gesonderten Beschluss abrechenbar. Dieses bezieht sich auf die Summe der angefallenen Kosten pro Veranstaltung. Übersteigen die Kosten diesen Betrag werden diese anteilig erstattet. Je nach Art der Kosten sind geeignete Belege (Quittungen) oder andere Nachweise (Z.B. gefahrene Kilometer) einzureichen.

Der Vorstand hat ein Vetorecht, und kann im Einzelfall auch einen gekürzten Betrag nach einen gesonderten, begründeten Vorstandbeschluss erstatten. Hierbei ist der jeweilige Erstattungsberechtigte nicht stimmberechtigt.

Unabhängig hiervon kann jederzeit im Vorfeld über einen ordentlichen Beschluss eine Kostenerstattung beantragt oder beschlossen werden, welche den obigen Betrag übersteigen kann.

Kosten für Fahrten und notwendige Aufwendungen zur Schadensabwehr (z.B. zur Vermeidung wesentlich höherer Kosten z.B. beim Einsatz eines Schlüsseldienstes oder Sturmschäden bei unvorhergesehener Wetterlage) können vom Vorstand im Nachhinein möglichst vollumfänglich genehmigt werden, sofern diese nicht durch Versicherungen oder ähnliches abgedeckt sind.

Begründung: Es ist immer wieder vorgekommen, dass Fahrten kurzfristig nötig wurden, die mangels Beschluss nicht abrechnungsfähig waren.
Um unseren Mitgliedern oder auch anderen neben der eingesetzten Zeit nicht auch noch die Kosten ohne Abrechnungsmöglichkeit abzuverlangen, wollen wir die Satzung entsprechend ändern.


Piratenpartei Kreis Wesel