NRW:Kreis Wesel/KMV2015.1
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Einladung zur Kreismitgliederversammlung, 18.01.2015
Am Sonntag, den 18.01.2015 findet die turnusmässige Kreismitgliederversammlung des Piratenpartei-Kreisverbands Wesel statt. Dazu möchten wir dich hiermit herzlich einladen:
Im Wesentlichen stehen Vorstandswahlen und Korrekturen an unserer bestehenden Satzung an. Wir freuen uns sehr auf eine rege Teilnahme.
Kreismitgliederversammlung Piratenpartei Deutschland Kreisverband Wesel Sonntag, 18.01.2015 Beginn: 12.30 Uhr (Akkreditierung ab 12.00 Uhr) Ende: voraussichtlich ca. 18 Uhr
Ort
Mehrgenerationenhaus, Am Birkenfeld 14, 46485 Wesel Tel.: 02 81 9 52 38-0 Fax: 02 81 9 52 38-11 E-Mail: mgh@skfwesel.de http://goo.gl/7p1wVi
- Fahrgemeinschaften können sich hier zusammenfinden: https://kreiswesel.piratenpad.de/Mitfahrboerse
Mit freundlichen Grüssen Der Vorstand des Piratenpartei-Kreisverband-Wesel Piratenpartei Deutschland - Kreisverband Wesel - Büdericher Straße 38 46487 Wesel
Telefonische Auskunft erteilt: Andreas Rohde (KV-Vorsitzender) 0152 - 29 27 43 75 Mailanfragen bitte an: wesel@piratenpartei-nrw.d
Vorläufige Tagesordnung
- TOP 1 Eröffnung der Versammlung
- TOP 2 Formalia wie Genehmigung der Tagesordnung, Wahlordnung etc.
- TOP 3 Tätigkeitsberichte / Kassenprüferbericht / Entlastung des Vorstandes
Anträge, die die Zusammensetzung, Amtszeit des Vorstandes betreffen
- TOP 4 Anträge (Satzungsänderungsanträge, andere Anträge)
- TOP 5 Wahl des neuen Vorstandes
- 1 Vorsitzender
- stellvertretender Vorsitzender
- Schatzmeister
- Beisitzer
- TOP 6 Wahl der Kassenprüfer
- TOP 7 Sonstiges
- TOP 8 Schließung der Versammlung
Vorschlag zur Wahlordnung
- (1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder sind geheim. Andere Wahlen finden grundsätzlich offen statt. Auf Verlangen eines Stimmberechtigten wird eine Wahl geheim durchgeführt. {GO-Antrag auf geheime Wahl}
- (2) Kandidieren mehrere Bewerber, so findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen und eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.
- (3) Haben zwei oder mehrere Kandidaten für ein zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang gemäß durchgeführt. Steht danach immer noch kein Sieger fest, wird per Los entschieden.
- (4) Sind mehrere Ämter gleicher Bezeichnung zu wählen (z.B. Beisitzer oder Kassenprüfer), kann dies in einem Wahlgang oder getrennt geschehen {GO-Antrag auf getrennte Wahl}.
- (5) Werden mehrere Ämter gleicher Bezeichnung in einem Wahlgang gewählt, findet eine Akzeptanzwahl statt. Gewählt sind die Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Stimmenanteile, bis die zu besetzende Zahl der Ämter erreicht ist. Bei Stimmgleichheit an der Schwelle wird eine Stichwahl durchgeführt, danach entscheidet das Los. Erreichen in einem Wahlgang nicht genug Bewerber die erforderliche Mehrheit, findet ein weiterer Wahlgang statt. Die Versammlung kann beschließen, die Wahlliste wieder zu öffnen.
- (6) Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. {GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}
- (7) Gibt es nur einen Kandidaten, so wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden.
- (8) Bild- und Tonaufnahmen sind auch während geheimer Stimmabgabe zulässig.
Vorschlag zur Geschäftsordnung
- befindet sich hier
Satzungsänderungsanträge
- Unsere vollständige Satzung findest du HIER.
SÄA 001 - Vorstandswahlen alle 2 Jahre
- Antrag eingereicht von Manfred Schramm, Thomas Weinbrenner, Rudolf Lörcks
Die Versammlung möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:
§6b – Vorstand
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden mindestens einmal jährlich von der Hauptversammlung gewählt.
ändern in
(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden mindestens einmal alle zwei Jahre von der Hauptversammlung gewählt.
Begründung: Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, das bei jährlicher Neuwahl des Vorstandes wenig Zeit blieb, politische Themen zu behandeln. Die Notwendigkeit von Neuwahlen hat sich nicht dargestellt. Der Vorstand wurde nur deshalb neu gewählt, weil die Satzung das vorschreibt.
SÄA 002 - Hauptversammlung in Form einer Mitgliederversammlung (1)
- Antrag konkurrierend mit SÄA 003
- Antrag eingereicht von Manfred Schramm, Thomas Weinbrenner, Rudolf Lörcks
Die Versammlung möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:
§6a
(2) Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr.
ändern in
(2) Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr in Form einer Mitgliederversammlung.
Begründung: Mit dieser Änderung werden wir im Wortlaut dem Parteiengesetz besser gerecht. abhängig von der Annahme von SÄA 001 und konkurrierend zu SÄA 002
SÄA 003 - Hauptversammlung in Form einer Mitgliederversammlung (2)
- Antrag konkurrierend mit SÄA 002
- Antrag eingereicht von Manfred Schramm, Thomas Weinbrenner, Rudolf Lörcks
Die Versammlung möge beschließen, die Satzung wie folgt zu ändern:
§6a
(2) Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal pro Jahr.
ändern in
(2) Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal alle zwei Jahre in Form einer Mitgliederversammlung.
Begründung: Mit dieser Änderung werden wir im Wortlaut dem Parteiengesetz besser gerecht und verändern den Turnus der Hauptversammlung auf zwei Jahre (entsprechend den Vorstandswahlen).
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