NRW:Kreis Düren/Pressemitteilungen/2010-08-11 - Volkszählung 2011 - die zentrale Vollerfassung hinter unserem Rücken

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Volkszählung 2011 - die zentrale Vollerfassung hinter unserem Rücken
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Ab Mai 2011 soll das erste Mal seit 24 Jahren in Deutschland wieder eine Volkszählung durchgeführt werden. Derzeit werden schon in den Rathäusern des Kreises Düren die Vorbereitungen getroffen.

Es werden für die Volkszählung die Daten verschiedener öffentlicher Stellen zusammengeführt und miteinander verglichen. Davon wird auf den Straßen in der Stadt Düren und anderswo natürlich nichts zu sehen sein. Man wird zudem nicht darüber informiert, dass die eigenen Daten statistisch verwendet werden.

Die Bevölkerung bemerkt nur den anderen Teil der Volkszählung: Wer beispielsweise Eigentümer einer Wohnung oder eines Gebäudes ist, muss einen Fragebogen mit ausführlichen Fragen zu deren Ausstattung und deren Bewohnern ausfüllen. Dieser Fragebogen wird per Post zugesendet. Zusätzlich soll eine stichprobenartige Befragung von zehn Prozent aller Haushalte stattfinden. Wer sich weigert, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Befrager (sog. „Volkszähler“) werden von Haus zu Haus gehen, also ist das Aufräumen des Wohnzimmers anzuraten. Dort wird nämlich der Volkszähler nach Migrationshintergrund, Religionszugehöhrigkeit und dem persönlichen Glaubensbekenntnis fragen.

Schließlich werden noch alle Einwohner von so genannten „Sonderbereichen“ zur Angabe intimer Daten gezwungen, unter anderem sind davon Bewohner von Altersheimen, Psychiatrien oder Kliniken betroffen.

Für die Volkszählung werden die Datensätze von Meldeämtern, Arbeitsagenturen und Behörden wie dem Finanzamt gesammelt und ohne echte Anonymisierung beim Bundesamt für Statistik zusammengeführt. Die Piratenpartei in Düren hält dieses Vorgehen für höchst brisant und nicht vereinbar mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, in dem es heißt:

"...eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebensdaten und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger ist auch in der Anonymität statistischer Erhebungen unzulässig".

Glücklicherweise wurde gegen die Volkszählung am 15. Juli 2010 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch die Dürener Piraten gehen davon aus, dass diese Volkszählung verfassungswidrig ist. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite www.zensus11.de zu erhalten, auch auf dem Stammtisch der Dürener Piratenpartei können sich interessierte Bürger über die Problematik informieren. 

Links:

Quellen:

11.08.2010