Kreismitgliederversammlung Köln 2018.1 - Anträge
Hinweis
Bitte beachtet das Anträge bis 2 Wochen vor der
Kreismitgliederversammlung eingereicht werden müssen.
Diskussion
Die Diskussion der Anträge findet in der Mailingliste Köln statt.
Anträge zur Tagesordnung
Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag SÄA001: Beisitzer
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA001
- Beantragt von
- Benutzerin:Aki Alexandra Nofftz
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung / §6a (1)
- Beantragte Änderungen
Änderung § 6a - Der Kreisvorstand
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den Paragraph § 6a (1) der Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland von
(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kreisschatzmeister und zwei bis vier Beisitzer.
in
1) Dem Kreisvorstand gehören drei bis sieben Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kreisschatzmeister und optional bis zu vier Beisitzer.
zu ändern.
- Begründung
Wir mussten im Herbst kurzfristig eine aKMV einberufen, als eine Beisitzerin zurück trat. Einen Vorstand in der sich aus PartG §11 vorgegebenen Mindestgröße in der Satzung zu haben, erspart uns dies zukünftig. Dennoch lieben wir Beisitzerinnen und Beisitzer. 🤗'
Satzungsänderungsantrag SÄA002: Präambel gegen Rechts
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA002
- Beantragt von
- Benutzerin:Aki Alexandra Nofftz
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung / Präambel
- Beantragte Änderungen
Präambel der Satzung
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, das Folgende als Präambel in die Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland aufzunehmen:
Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.
Wer jedoch mit Ideen von Rassismus, Sexismus, Homophobie, Transphobie, Behindertenfeindlichkeit und anderen Diskriminierungsformen und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.
Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.
Die Piratenpartei Köln erklärt das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.
- Begründung
So eine Präambel in der Satzung ermöglicht es uns, allen Arten von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus den Spiegel vorzuhalten und eine Zusammenarbeit mit der Satzung als Begründung zu vermeiden.
Satzungsänderungsantrag SÄA003: Einladungsfrist für außerordentliche KMV
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA003
- Beantragt von
- Benutzerin:Aki Alexandra Nofftz
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung / §6a (3)
- Beantragte Änderungen
Änderung § 6a - Der Kreisvorstand
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den Paragraph § 6a (3) der Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland von
(3) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist von mindestens 7 und höchstens 14 Tagen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden. Es dürfen nur Anträge beraten und beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen.
in
(3) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist von mindestens 7 und höchstens 20 Tagen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden. Es dürfen nur Anträge beraten und beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen.
zu ändern.
- Begründung
Bugfixing. Es ist momentan unmöglich, eine KMV mit 15 bis 20 Tagen Einladungsfrist einzuberufen, da eine ordentliche 21 Tage und eine außerordentliche momentan maximal 14 Tage Einladungsfrist hat. Das ist unlogisch. Da wir die Ladungsfrist für eine ordentliche KMV jedoch bei drei Wochen belassen wollen, muss die aKMV angepasst werden.
- Konkurrenzanträge
- SÄA005
Satzungsänderungsantrag SÄA004: Einladungsfrist für ordentliche KMV
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA004
- Beantragt von
- Horst Wesling
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung / §6a (2)
- Beantragte Änderungen
Änderung § 6a - Der Kreisvorstand
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den Satz 4 des § 6a (2) der
Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland von
Die Einladungsfrist für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt 21 Tage.
in
Die Einladungsfrist für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt mindestens 21 und höchstens 35 Tage.
zu ändern.
- Begründung
Momentan sind Einladungen zu einer außerordentlichen Kreismitgliederversammlung gemäß § 6a (3) nur in einem Zeitfenster von mindestens 7 und höchstens 14 Tagen vor der aKMV satzungskonform und damit wirksam. Dieses – offensichtlich notwendige – Zeitfenster fehlt bei der ordentlichen Kreismitgliederversammlung in § 6a (2), was unlogisch ist. Mit meinem Antrag möchte ich diese Regelungslücke schließen.
Satzungsänderungsantrag SÄA005: Einladungsfrist für außerordentliche KMV
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA005
- Beantragt von
- Horst Wesling
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung / §6a (3)
- Beantragte Änderungen
Änderung § 6a - Der Kreisvorstand
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den Satz 1 des § 6a (3) der
Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland von
Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist
von mindestens 7 und höchstens 14 Tagen.
in
Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist
von 7 Tagen.
zu ändern.
- Begründung
Die Änderung dient dem Vorstand, der nur noch die Mindestfrist von 7 Tagen
beachten muss, jedoch frei ist, so früh als möglich einzuladen. Auch dient
sie den Kreismitgliedern, die sich so früh als möglich auf den Termin der
Mitgliederversammlung einstellen und vorbereiten können und nicht warten
müssen, bis die vormals gesetzte Höchstfrist eine Einladung erlaubt.
- Konkurrenzanträge
- SÄA003
Satzungsänderungsantrag SÄA006: Rauchverbot auf allen Versammlungen
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA006
- Beantragt von
- Heinz L. Bayen
- Betrifft
- Kreisverband/Köln/Satzung / §4 (2)
- Beantragte Änderungen
Änderung § 4 - Ordnungsmaßnahmen
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den § 4 der
Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland um folgenden Punkt (2) zu ergänzen:
(2) Auf allen Versammlungen gilt ein generelles Rauchverbot, auch für E-Zigaretten, mindestens im Sinne des „Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)“ in der jeweils gültigen Fassung. Auf ausdrücklichen Antrag darf im Einzelfall nur dann geraucht werden, wenn alle Anwesenden dem ausdrücklich zustimmen. Das gilt auch für später kommende Anwesende. Mit jedem später Kommenden ist ein vorheriger Antrag auf Raucherlaubnis implizit abgelehnt.
- Begründung
Raucher sind als Suchtkranke extrem aggressiv. Zumindest für Nichtraucher halte ich es für unzumutbar, im Einzelfall auf ein Rauchverbot hinzuweisen.
Sonstige Anträge
bisher keine
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