NRW:Köln/Kreisverband/Kreismitgliederversammlung 2018.1/Anträge

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Kreismitgliederversammlung Köln 2018.1 - Anträge




Hinweis

Bitte beachtet das Anträge bis 2 Wochen vor der Kreismitgliederversammlung eingereicht werden müssen.


Diskussion

Die Diskussion der Anträge findet in der Mailingliste Köln statt.


Anträge zur Tagesordnung


Satzungsänderungsanträge

Satzungsänderungsantrag SÄA001: Beisitzer

Änderungsantrag Nr.
SÄA001
Beantragt von
Benutzerin:Aki Alexandra Nofftz
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6a (1)
Beantragte Änderungen

Änderung § 6a - Der Kreisvorstand

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den Paragraph § 6a (1) der Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland von

(1) Dem Kreisvorstand gehören fünf bis sieben Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kreisschatzmeister und zwei bis vier Beisitzer.

in

1) Dem Kreisvorstand gehören drei bis sieben Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Kreisschatzmeister und optional bis zu vier Beisitzer.

zu ändern.

Begründung

Wir mussten im Herbst kurzfristig eine aKMV einberufen, als eine Beisitzerin zurück trat. Einen Vorstand in der sich aus PartG §11 vorgegebenen Mindestgröße in der Satzung zu haben, erspart uns dies zukünftig. Dennoch lieben wir Beisitzerinnen und Beisitzer. 🤗'



Satzungsänderungsantrag SÄA002: Präambel gegen Rechts

Änderungsantrag Nr.
SÄA002
Beantragt von
Benutzerin:Aki Alexandra Nofftz
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / Präambel
Beantragte Änderungen

Präambel der Satzung

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, das Folgende als Präambel in die Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland aufzunehmen:

Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.

Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Trans­pho­bie, Behindertenfeindlichkeit und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruhen, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.

Die Piratenpartei Köln erklärt das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.



Begründung

So eine Präambel in der Satzung ermöglicht es uns, allen Arten von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus den Spiegel vorzuhalten und eine Zusammenarbeit mit der Satzung als Begründung zu vermeiden.



Satzungsänderungsantrag SÄA003: Einladungsfrist für außerordentliche KMV

Änderungsantrag Nr.
SÄA003
Beantragt von
Benutzerin:Aki Alexandra Nofftz
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6a (3)
Beantragte Änderungen

Änderung § 6a - Der Kreisvorstand

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den Paragraph § 6a (3) der Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland von

(3) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist von mindestens 7 und höchstens 14 Tagen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden. Es dürfen nur Anträge beraten und beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen.

in

(3) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist von mindestens 7 und höchstens 20 Tagen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden. Es dürfen nur Anträge beraten und beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen.

zu ändern.

Begründung

Bugfixing. Es ist momentan unmöglich, eine KMV mit 15 bis 20 Tagen Einladungsfrist einzuberufen, da eine ordentliche 21 Tage und eine außerordentliche momentan maximal 14 Tage Einladungsfrist hat. Das ist unlogisch. Da wir die Ladungsfrist für eine ordentliche KMV jedoch bei drei Wochen belassen wollen, muss die aKMV angepasst werden.


Konkurrenzanträge
SÄA005


Satzungsänderungsantrag SÄA004: Einladungsfrist für ordentliche KMV

Änderungsantrag Nr.
SÄA004
Beantragt von
Horst Wesling
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6a (2)
Beantragte Änderungen

Änderung § 6a - Der Kreisvorstand

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den Satz 4 des § 6a (2) der Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland von

Die Einladungsfrist für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt 21 Tage.

in

Die Einladungsfrist für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt mindestens 21 und höchstens 35 Tage.

zu ändern.

Begründung

Momentan sind Einladungen zu einer außerordentlichen Kreismitgliederversammlung gemäß § 6a (3) nur in einem Zeitfenster von mindestens 7 und höchstens 14 Tagen vor der aKMV satzungskonform und damit wirksam. Dieses – offensichtlich notwendige – Zeitfenster fehlt bei der ordentlichen Kreismitgliederversammlung in § 6a (2), was unlogisch ist. Mit meinem Antrag möchte ich diese Regelungslücke schließen.



Satzungsänderungsantrag SÄA005: Einladungsfrist für außerordentliche KMV

Änderungsantrag Nr.
SÄA005
Beantragt von
Horst Wesling
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §6a (3)
Beantragte Änderungen

Änderung § 6a - Der Kreisvorstand

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den Satz 1 des § 6a (3) der Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland von

Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist von mindestens 7 und höchstens 14 Tagen.

in

Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung hat eine Einladungsfrist von 7 Tagen.

zu ändern.

Begründung

Die Änderung dient dem Vorstand, der nur noch die Mindestfrist von 7 Tagen beachten muss, jedoch frei ist, so früh als möglich einzuladen. Auch dient sie den Kreismitgliedern, die sich so früh als möglich auf den Termin der Mitgliederversammlung einstellen und vorbereiten können – und nicht warten müssen, bis die vormals gesetzte Höchstfrist eine Einladung erlaubt.


Konkurrenzanträge
SÄA003


Satzungsänderungsantrag SÄA006: Rauchverbot auf allen Versammlungen

Änderungsantrag Nr.
SÄA006
Beantragt von
Heinz L. Bayen
Betrifft
Kreisverband/Köln/Satzung / §4 (2)
Beantragte Änderungen

Änderung § 4 - Ordnungsmaßnahmen

Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen, den § 4 der Satzung des Kreisverbandes Köln der Piratenpartei Deutschland um folgenden Punkt (2) zu ergänzen:

(2) Auf allen Versammlungen gilt ein generelles Rauchverbot, auch für E-Zigaretten, mindestens im Sinne des „Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)“ in der jeweils gültigen Fassung. Auf ausdrücklichen Antrag darf im Einzelfall nur dann geraucht werden, wenn alle Anwesenden dem ausdrücklich zustimmen. Das gilt auch für später kommende Anwesende. Mit jedem später Kommenden ist ein vorheriger Antrag auf Raucherlaubnis implizit abgelehnt.



Begründung

Raucher sind als Suchtkranke extrem aggressiv. Zumindest für Nichtraucher halte ich es für unzumutbar, im Einzelfall auf ein Rauchverbot hinzuweisen.


Sonstige Anträge

bisher keine