NRW:Düsseldorf/Kreismitgliederversammlung/2013.3
Ort und Zeit
Datum: Samsatg, 28.09.2013
Zeit: Akkreditierung ab 09:30 Uhr, Beginn ab 10:00 Uhr
Dauer: maximal bis 18:00 Uhr
Ort:
Kantine an der Wahlkampfzentrale des LV NRW
Suitbertusstr.149, 1. Etage, 40223 Düsseldorf
Erreichbarkeit
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Es gibt einige Parkplätze im Hof. |
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Fahrplanauskunft vrr
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Vorläufige Tagesordnung
- Eröffnung
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Wahl der Versammlungsleiterin
- Wahl der Wahlleiterin
- Wahl der Protokollantin
- Abstimmung der Tagesordnung
- Berichte und Entlastung des Vorstandes
- Bericht der Schatzmeisterin
- Tätigkeitsberichte der Vorstände
- Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderungsanträge, die den Vorstand betreffen
- Vorstandswahlen
- Neuwahl einer oder beider Kassenprüferinnen
- Wahl der Fachsprecher
- Wahl der Vertrauensfrauen
- Satzungsänderungsanträge
- Programmanträge
- Sonstiges
- Schließung durch die Versammlungsleiterin
Verpflegung:
Natürlich können wir uns selbst versorgen. Für eine kleine Auswahl an Getränken und beispielsweise belegten Broten wird die Partei sorgen. Das zusätzliche Mitbringen von Speisen ist erlaubt.
Kandidatinnen zur Vorstandswahl
Alle Kandidatinnen sollten sich vor der Kreismitgliederinnenversammlung hier vorstellen und den Mitgliederinnen die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
Bitte jeweils alphabetisch nach den Nachnamen sortieren
Vorsitzende
Bitte jeweils alphabetisch nach den Nachnamen sortieren
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ich gender, wies mir gefällt |
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Ihr könnt mich auch persönlich ansprechen und Eure Meinung zu meiner Kandidatur äußern. Bis zum 28.09.2013. | |
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Stellvertretende Vorsitzende
Bitte jeweils alphabetisch nach den Nachnamen sortieren
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Wiso ich ich mich zur Wahl stelle ? Nun im Prinzip sind es die selben Gründe wie vor gut einem 3/4 Jahr. Ich denke nämlich das die Themen noch aktuell sind welche mich damals zur meiner Kandidatur bewegten. Daher hier,mit minimalen Anpassungen, der Text aus dem letzten Jahr ^^
Was dazu kommt ist das mir die Arbeit im Vorstand und mit meinen Vorstandskollegen gut gefallen hat,. Mir ist klar das es noch viel zu tun gibt und daran würde ich gerne als stellvertretender Vorsitzender Mitarbeiten. Besonders in Hinblick auf die für uns immens wichtige Kommunalwahl im Mai !
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Fragen.. immer her damit !
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ich gender, wies mir gefällt |
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...
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Kreisschatzmeisterin
Bitte jeweils alphabetisch nach den Nachnamen sortieren
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Beisitzerin
Bitte jeweils alphabetisch nach den Nachnamen sortieren
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Wiso ich ich mich zur Wahl stelle ? Nun im Prinzip sind es die selben Gründe wie vor gut einem 3/4 Jahr. Ich denke nämlich das die Themen noch aktuell sind welche mich damals zur meiner Kandidatur bewegten. Daher hier, mit minimalen Anpassungen, der Text aus dem letzten Jahr ^^
Was dazu kommt ist das mir die Arbeit im Vorstand und mit meinen Vorstandskollegen gut gefallen hat,. Mir ist klar das es noch viel zu tun gibt und daran würde ich gerne als Beisitzer Mitarbeiten. Besonders in Hinblick auf die für uns immens wichtige Kommunalwahl im Mai !
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Fragen.. immer her damit !
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ich gender, wies mir gefällt |
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Kassenprüferin
Wer sich zur Wahl stellen möchte, sollte sich vor der Mitgliederinnenversammlung hier mit Namen oder Nick kurz vorstellen und den Mitgliederinnen die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
Name/Nick | Fragen/Feedback an | Warum Du? |
Michael A. (Derendorfer) | Kontaktdaten stehen in meinem Profil | Mache das seit der Gründung des KV und würde es gerne weitermachen... |
Tobias Feldmann | https://twitter.com/photobix | Als, dann, ehem. Schatzmeister bringe ich mich gerne ein |
Du ? | Kontakt | Kurzvorstellung/Begründung |
Vertrauenspersonen
Wer sich zur Wahl stellen möchte, sollte sich vor der Mitgliederinnenversammlung hier mit Namen oder Nick kurz vorstellen und den Mitgliederinnen die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
Name/Nick | Fragen/Feedback an | Warum Du? |
Michael A. (Derendorfer) | Kontaktdaten stehen in meinem Profil | Habe es letztes Jahr gemacht und würd es gern weiter machen. |
Du ? | Kontakt | Kurzvorstellung/Begründung |
Fachsprecherinnen
Wer sich zur Wahl stellen möchte, sollte sich vor der Mitgliederinnenversammlung hier mit Namen oder Nick kurz vorstellen und den Mitgliederinnen die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
für Unnützes und Sinnloses
Name/Nick | Fragen/Feedback an | Warum Du? |
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Klick! Mich! An! | Wer denn bitte sonst⁈ |
Du ? | Kontakt | Kurzvorstellung/Begründung |
Satzungsänderungsanträge
Alle Anträge finden sich auch auf github.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA001
- Beantragt von
- ka’imi
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung sowie Finanz- und Strukturordnung Piratenpartei Düsseldorf / diverse §§
- Beantragte Änderungen
Die KMV möge beschließen, an der Satzung, Finanz- und Strukturordnung Rechtschreib- und Grammatikkorrekturen gemäß https://github.com/piratenpartei-ddorf/satzung/pull/11/files vorzunehmen.
- Begründung
Rechtschreib- und Grammatikfix.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA002
- Beantragt von
- Frank G.
- Betrifft
- Finanzordnung Piratenpartei Düsseldorf / §5
- Beantragte Änderungen
Finanzordnung §5 – Verteilung der Finanzmittel
neuer Absatz 3 (3) Über Einzelausgaben der verfügbaren Finanzmittel die nicht dem Kreisverband zu Gute kommen entscheidet der Vorstand nur einstimmig. Ist dies nicht möglich müssen diese von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Soweit die Ausgabe vollständig durch zweckgebundene Spenden gedeckt ist, bedarf es keiner Genehmigung durch den Kreisparteitag.
Die alten Absätze 3-5 werden zu 4-6
- Begründung
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, gibt es leider keine entsprechende Regelung zur Zeit in unserer Satzung. Entscheidungen das auf zustehende Gelder des KV´s verzichtet oder andere Organisationseinheiten entsprechend unterstützt werden soll dadurch zukünftig klar geregelt werden. Ich glaube, das es nur das Recht einer MV ist dies zu entscheiden und nicht der Vorstand in einer Kampfabstimmung dies beschließen sollte. Daher die neuen Alternativen
- Konkurrenzanträge
- SÄA003, SÄA10, SÄA11
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA003
- Beantragt von
- Frank G.
- Betrifft
- Finanzordnung Piratenpartei Düsseldorf / §5
- Beantragte Änderungen
Finanzordnung §5 – Verteilung der Finanzmittel
neuer Absatz 3 (3) Über Einzelausgaben bis einschließlich 200 Euro, die nicht dem Kreisverband zu Gute kommen entscheidet der Kreisvorstand autonom. Ausgaben die darüber hinausgehen müssen von einem Kreisparteitag genehmigt werden. Soweit eine Ausgabe vollständig oder bis auf einen Betrag, über den der Vorstand autonom entscheiden kann, durch zweckgebundene Spenden gedeckt ist, bedarf es keiner Genehmigung durch den Kreisparteitag.
Die alten Absätze 3-5 werden zu 4-6
- Begründung
Wie die Vergangenheit gezeigt hat, gibt es leider keine entsprechende Regelung zur Zeit in unserer Satzung. Entscheidungen das auf zustehende Gelder des KV´s verzichtet oder andere Organisationseinheiten entsprechend unterstützt werden soll dadurch zukünftig klar geregelt werden. Ich glaube, das es nur das Recht einer MV ist dies zu entscheiden und nicht der Vorstand in einer Kampfabstimmung dies beschließen sollte. Daher die neuen Alternativen
- Konkurrenzanträge
- SÄA002, SÄA10, SÄA11
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA004
- Beantragt von
- Michael A.
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Piratenpartei Düsseldorf / §5d
- Beantragte Änderungen
Änderung des Absatz 3 des §5d von: " (3) Die Vertrauenspersonen werden von der Kreismitgliederversammlung gewählt. Sie müssen bei jeder Kreismitgliederversammlung bestätigt werden und dürfen nicht Mitglieder des Kreisvorstandes der Piratenpartei Düsseldorf sein." zu: „(3) Die Vertrauenspersonen werden von der Kreismitgliederversammlung gewählt. Sie können bei jeder Kreismitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit abgewählt werden und dürfen nicht Mitglieder des Kreisvorstandes der Piratenpartei Düsseldorf sein.“
- Begründung
So kann nicht mehr "vergessen" werden die Vertrauenspersonen auf jeder KMV zu bestätigen und so keine Vertrauenspersonen mehr zu haben, sie können bei Bedarf allerdings leicht abgewählt und ersetzt werden.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA005
- Beantragt von
- ka’imi
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Piratenpartei Düsseldorf / §3
- Beantragte Änderungen
Die KMV möge beschließen, an §3 der Satzung (Rechte und Pflichten der Piraten) folgenden Absatz 2 anzufügen:
„(2) Jedes Mitglied hat das Recht, bei Wahlen und bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen unter einem selbstgewählten Autonym aufzutreten. Näheres regelt die Wahl- und Geschäftsordnung.“
- Begründung
Autonyme haben in der Piratenpartei eine lange Geschichte. Viele Mitglieder ziehen es vor, nicht oder nicht immer unter ihrem bürgerlichen Namen aufzutreten. Darüber hinaus sind Autonyme und Pseudonyme ein wichtiger Bestandteil des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Folgerichtig sollte man auch bei Wahlen nicht unter bürgerlichem Namen antreten müssen. Ganz nebenbei erschlagt man damit auch das Problem, daß man bei manchen Leuten gar nicht weiß, wer das überhaupt ist, weil sie ansonsten nie mit vollem Namen in Erscheinung treten.
- Konkurrenzanträge
- SÄA006
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA006
- Beantragt von
- ka’imi
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Piratenpartei Düsseldorf / §3
- Beantragte Änderungen
Die KMV möge beschließen, an §3 der Satzung (Rechte und Pflichten der Piraten) folgenden Absatz 2 anzufügen:
„(2) Jedes Mitglied hat das Recht, bei Wahlen und bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen unter einem selbstgewählten Autonym aufzutreten. Verwendete Autonyme werden mit den zugehörigen bürgerlichen Namen zum Wahlprotokoll gegeben.“
- Begründung
Autonyme haben in der Piratenpartei eine lange Geschichte. Viele Mitglieder ziehen es vor, nicht oder nicht immer unter ihrem bürgerlichen Namen aufzutreten. Darüber hinaus sind Autonyme und Pseudonyme ein wichtiger Bestandteil des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
Folgerichtig sollte man auch bei Wahlen nicht unter bürgerlichem Namen antreten müssen. Ganz nebenbei erschlagt man damit auch das Problem, daß man bei manchen Leuten gar nicht weiß, wer das überhaupt ist, weil sie ansonsten nie mit vollem Namen in Erscheinung treten.
- Konkurrenzanträge
- SÄA005
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA007
- Beantragt von
- ka’imi
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Piratenpartei Düsseldorf / §5b
- Beantragte Änderungen
Die KMV möge beschließen, in §5b der Satzung (Fachsprecher) Absatz 2 wie folgt neu zu fassen:
„(2) Die Fachsprecher werden von der Kreismitgliederversammlung gewählt. Sie können bei jeder Kreismitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit abgewählt werden.“
- Begründung
Analog zur Neuregelung bei den Vertrauenspersonen.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA008
- Beantragt von
- ka’imi
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Piratenpartei Düsseldorf / §6
- Beantragte Änderungen
Die KMV möge beschließen, in §6 der Satzung (Organe) Absatz 1, Abschnitt (a) (Gründungsversammlung) zu streichen. Die Abschnitte (b) und (c) werden zu (a) und (b).
- Begründung
Die Gründungsversammlung ist einige Jahre her und wird nicht wieder stattfinden. Dann kann man sie auch als Organ aus der Satzung werfen.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA009
- Beantragt von
- ka’imi
- Betrifft
- Kreisverbandssatzung Piratenpartei Düsseldorf / §12
- Beantragte Änderungen
Die KMV möge beschließen, in §12 der Satzung (Satzungs- und Programmänderung) folgenden Absatz 4 anzufügen:
„(4) Mit Positionspapieren können Positionen zu aktuellen Entwicklungen beschlossen werden. Sie müssen mit doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Positionspapiere verlieren ihre Gültigkeit durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung oder mit der Verabschiedung des nächsten Wahlprogramms.“
- Begründung
Positionspapiere existieren zur Zeit in einer Grauzone. Sie sind nicht weiter definiert und damit im Grunde einfach sonstige Anträge, an denen „Positionspapier“ dransteht. Obwohl das Bundesschiedsgericht entschieden hat, daß sie in der jetzigen Form keine eigenständigen Programmbeschlüsse darstellen dürfen, werden sie zumeist so verwendet.
Mit dieser Änderung werden sie endlich vernünftig definiert und bekommen ihre eigene Nische neben dem Wahlprogramm, das ja immer speziell für eine anstehende Wahl verabschiedet wird.
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA010
- Beantragt von
- Björn „Amsel“ R.
- Betrifft
- Finanzordnung Piratenpartei Düsseldorf / §5
- Beantragte Änderungen
AKTUELL
§5 – Verteilung der Finanzmittel
(1) Der Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Mitgliederversammlung der Piratenpartei Düsseldorf festzulegenden Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung.
(2) Fasst die Mitgliederversammlung keinen gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der entsprechenden verfügbaren Finanzmittel.
Änderung des Absatz 1 mit deutlicherem Hinweis auf die Haushaltsmacht der MV
Änderung des Absatzes 2 mit dem von Frank vorgeschlagenen Grenzen
ERSTE ALTERNATIVE
§5 – Verteilung der Finanzmittel
(1) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung der Finanzmitteln. Sie berechtigt den Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf über einen von ihr festgelegten Gesamtbetrag der Finanzmittel zu verfügen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht.
(2) Fasst die Mitgliederversammlung keinen Beschluss über die Verwendung von Finanzmitteln,
1. kann der Vorstand über 60% der verfügbaren Finanzmittel verfügen und 2. kann der Vorstand über Einzelausgaben, die nicht dem Kreisverband unmittelbat zu Gute kommen, sofern diese durch zweckgebundene Spenden gedeckt sind, entscheiden und 3. kann der Vorstand über Einzelausgaben, die nicht dem Kreisverband unmittelbar zu Gute kommen, bis zu einer Höhe von 200 EUR entscheiden.
- Begründung
Zur Stärkung der Position der MV, wird Absatz 1 geändert und deutlich gemacht, dass die MV über die Finanzmittel entscheidet und sie den Vorstand berechtigt. Die Protokollpflicht bleibt, dass die Information an die MV gehen muss, ergibt sich aus dem neuen ersten Satz. Als Rückfallebene dient Absatz 2 der für die Fälle gilt in der die MV keinen Beschluss über die Verwendung (in der Zukunft zum Beispiel einen festen vom Vorstand erstellten Haushalt mit Untergruppen) fast. Hierbei wollte ich nicht zu sehr in Prosatext verfallen, damit Rahmen deutlich sichtbar ist. Mit dem "unmimttelbar" ist gemeint, dass Rückgaben an den LV oder Weitergaben an zum Beispiel befreundete Organisationen nicht unter diesen Fall zu subsumieren sind, da uns hierbei die Mittel nur indirekt zu Gute kommen könnten.
Ich habe mich dann auch mal versucht und einen inhaltlich gleichen aber weniger wortreichen Antrag formuliert, wie den den Frank dankenswerter Weise entworfen hat. Untschied ist, dass ich nicht stets wiederhole, das die MV bestätigt oder Ok sagt, wenn etwas nicht geht sondern, dass ich gesagt habe es geht nur über die MV und wenn die nichts macht dann geht eben nur Fall 2, der Rückschluss ist und bleibt: alles andere geht nur mit MV. Ich würde mich freuen, wenn Frank mir kurz nen Feedback gibt, ob der Vorschlag unten seinem inhaltlich gleicht.
- Konkurrenzanträge
- SÄA02, SÄA03, SÄA011
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA011
- Beantragt von
- Björn „Amsel“ R.
- Betrifft
- Finanzordnung Piratenpartei Düsseldorf / §5
- Beantragte Änderungen
AKTUELL
§5 – Verteilung der Finanzmittel
(1) Der Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf ist berechtigt, Finanzbeschlüsse bis zu einem von der Mitgliederversammlung der Piratenpartei Düsseldorf festzulegenden Gesamtbetrag, ohne gesonderte Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu fassen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht auf der jeweils nächsten Mitgliederversammlung.
(2) Fasst die Mitgliederversammlung keinen gegenteiligen Beschluss, so verfügt der Vorstand über 60% der entsprechenden verfügbaren Finanzmittel.
Änderung des Absatz 1 mit deutlicherem Hinweis auf die Haushaltsmacht der MV
Änderung des Absatzes 2 mit dem von Frank vorgeschlagenen Grenzen
ZWEITE ALTERNATIVE
§5 – Verteilung der Finanzmittel
(1) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung der Finanzmitteln. Sie berechtigt den Vorstand der Piratenpartei Düsseldorf über einen von ihr festgelegten Gesamtbetrag der Finanzmittel zu verfügen. Hierzu besteht Protokoll- und Informationspflicht.
(2) Fasst die Mitgliederversammlung keinen Beschluss über die Verwendung von Finanzmitteln,
1. kann der Vorstand über 60% der verfügbaren Finanzmittel verfügen und 2. kann der Vorstand über Einzelausgaben, die nicht dem Kreisverband unmittelbar zu Gute kommen und nicht durch zweckgebundene Spenden gedeckt sind, nur einstimmig entscheiden.
- Begründung
Zur Stärkung der Position der MV, wird Absatz 1 geändert und deutlich gemacht, dass die MV über die Finanzmittel entscheidet und sie den Vorstand berechtigt. Die Protokollpflicht bleibt, dass die Information an die MV gehen muss, ergibt sich aus dem neuen ersten Satz. Als Rückfallebene dient Absatz 2 der für die Fälle gilt in der die MV keinen Beschluss über die Verwendung (in der Zukunft zum Beispiel einen festen vom Vorstand erstellten Haushalt mit Untergruppen) fast. Hierbei wollte ich nicht zu sehr in Prosatext verfallen, damit Rahmen deutlich sichtbar ist. Mit dem "unmimttelbar" ist gemeint, dass Rückgaben an den LV oder Weitergaben an zum Beispiel befreundete Organisationen nicht unter diesen Fall zu subsumieren sind, da uns hierbei die Mittel nur indirekt zu Gute kommen könnten.
Ich habe mich dann auch mal versucht und einen inhaltlich gleichen aber weniger wortreichen Antrag formuliert, wie den den Frank dankenswerter Weise entworfen hat. Untschied ist, dass ich nicht stets wiederhole, das die MV bestätigt oder Ok sagt, wenn etwas nicht geht sondern, dass ich gesagt habe es geht nur über die MV und wenn die nichts macht dann geht eben nur Fall 2, der Rückschluss ist und bleibt: alles andere geht nur mit MV. Ich würde mich freuen, wenn Frank mir kurz nen Feedback gibt, ob der Vorschlag unten seinem inhaltlich gleicht.
- Konkurrenzanträge
- SÄA02, SÄA03, SÄA010
Programmanträge
Sonstige Anträge
- Sonstiger Antrag Nr.
- X001
- Beantragt von
- ka’imi
- Thema
- Auflösung des Kreisverbandes
- Antragstext
Die KMV möge beschließen, die Piratenpartei Deutschland Kreisverband Düsseldorf mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Begründung: Wenn wir diesen Antrag behandeln, dann liegt das daran, daß niemand Schatzmeister machen will. Ohne Schatzmeister ist der Vorstand handlungsunfähig. Dann können wir auch gleich konsequent sein.
- Konkurrenzanträge
- keine
- Sonstiger Antrag Nr.
- X002
- Beantragt von
- Michael T.
- Thema
- IT-Ausstattung / Mail-Adressen / RT
- Antragstext
Hiermit beantrage ich für den AK Kommunal folgende Beschlüsse auf der kommenden Kreismitgliederversammlung 2013.3 abstimmen und zu beschließen:
1. Modul
Eine E-Mail Adresse für AK Kommunal zur Kommunikation mit allen: kommunales@piratenpartei-duesseldorf.de<mailto:kommunales@piratenpartei-duesseldorf.de> einzurichten.
2. Modul
Zeitfenster für das erfolgreiche einrichten der Email Adresse : kommunales@piratenpartei-duesseldorf.de<mailto:kommunales@piratenpartei-duesseldorf.de>: maximal 10 Tagen nach diesem Beschluss.
3. Modul
Sollte die Umsetzung nicht innerhalb des Zeitraum von 10 Tagen erfolgt sein, wird sofort ein neuer Provider innerhalb von 10 Tagen gesucht und beauftragt, damit die Umsetzung in maximal 20 Tagen erfolgreich umgesetzt ist.
4. Modul
Es wird eine Queue im Ticket System für AK Kommunal eingerichtet die mit der Emailadresse kommunales@piratenpartei-duesseldorf.de<mailto:kommunales@piratenpartei-duesseldorf.de> möglichst verknüpft werden soll.
5. Modul
Zeitfenster für das erfolgreiche einrichten einer Queue im Ticket System für AK Kommunal : maximal 10 Tagen nach diesem Beschluss.
6. Modul
Sollte die direkte Verknüpfung mit der Emailadresse kommunales@piratenpartei-duesseldorf.de<mailto:kommunales@piratenpartei-duesseldorf.de>
Sollte das nicht innerhalb von 10 Tagen möglich sein, wird solange eine Alternative über Emailumleitung auf eine mögliche Queue beauftragt.
Begründungen:
Es ist im Mai 2014 Kommunal Wahl und der AK Kommunal muss einen Kanal haben um von außen per Email erreichbar zu sein und auch antworten zu können. Ebenfalls müssen Anfragen bearbeitet werden, dafür ist eine Queue im Ticket System notwendig.
Der Zeitraum von 10 Tagen ist absolut ausreichend, im normal Fall ist das eine Angelegenheit von 2 Minuten. Wenn wir das als IT affine Partei nicht in diesem Zeitraum hin bekommen machen wir uns in der Öffentlichkeit lächerlich.
- Konkurrenzanträge
- keine