NRW:Crew/TuX/Satzung
PIRATENPARTEI KREIS UNNA
Inhaltsverzeichnis
Crewordnung der Crew TuX
§1 - Selbstverständnis
- (1) Diese Crewordnung gilt für die Mitglieder der Crew TuX.
- (2) Die Crew TuX ist eine Organisationseinheit im Sinne der Strukturordnung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
- (3) Aufgabe der Crew ist die Förderung der Aktivitäten der Piratenpartei im Kreis Unna, vor allem in den Gemeinden Unna, Schwerte, Holzwickede, Fröndenberg, Kamen, Bergkamen und Bönen.
§2 - Crewtreffen
- (1) Crewtreffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.
- (2) Bei jedem Treffen werden Termin und Ort (real wie virtuell) des nächsten Crewtreffens festgelegt. Die Crew hat dabei in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen. Wird das festgelegte Crewtreffen durch kein Crewmitglied wahrgenommen, so ist durch die Mehrheit der Crewmitglieder ein neuer Termin und Ort festzulegen. Dieser Termin ist 1 Woche vor Beginn auf der Sprecherliste und auf der Wikiseite der Crew zu veröffentlichen. Jedes Crewmitglied ist über den neuen Termin durch den Crewsprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.
- (3) Bei jedem Crewtreffen ist wird ein Protokollant für die Protokollführung bestimmt.
- (4) Bei jedem Crewtreffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens zu genehmigen.
- (5) In dringenden Fällen kann ein außerordentliches Crewtreffen einberufen werden. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der Crewmitglieder ist der Termin und Ort in Absprache mit dem Crewsprecher festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crewmitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch den Crewsprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.
- (6) Entscheidungen der Crew werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit aller Crewmitglieder getroffen. Delegieren der Stimme sowie Fernabstimmung sind möglich.
- (7) Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine Zweidrittel-Mehrheit aller Crewmitglieder.
§3 - Protokolle der Crewtreffen
- (1) Das Protokoll muß mindestens folgendes enthalten:
- a) Ort und Termin des aktuellen Treffens,
- b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Crewmitglieder,
- c) Genehmigung des letzten Protokolls,
- d) Aufnahmen und Austritte von Crewmitgliedern,
- e) Beschlüsse der Crew
- f) Ort und Termin des nächsten Treffens,
- g) die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens.
- h) den Namen des Protokollführers
- (2) Das Protokoll muß innerhalb von 2 Wochen auf der Wikiseite der Crew veröffentlicht werden.
- (3) Mit der Veröffentlichung des Protokolls auf der Crewsprecherliste ist darüber hinaus der Berichtspflicht gegenüber dem Landesvorstand genüge getan.
§4 - Crewsprecher
- (1) Die Crew wählt einen Crewsprecher für einen Zeitraum von 1 Jahr.
- (2) Der Crewsprecher hat folgende Aufgaben zu erledigen:
- a) Einladung der Crewmitglieder zu den Crewtreffen
- b) Organisation der Crewtreffen und Information der Crew über aktuelle Aktivitäten.
§5 - Mitgliedschaft in der Crew
- (1) Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in der Crew beantragen.
- (2) Die Crew entscheidet auf ihrem nächsten Crewtreffen über diesen Antrag und teilt das Ergebnis dem Antragsteller mit.
- (3) Der Eintritt in eine Crew wird sofort gültig.
- (4) Jedes Crewmitglied kann durch eindeutige Willensbekundung aus der Crew austreten.
- (5) Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes, unentschuldigtes Fehlen bei Crewtreffen bekundet ein Crewmitglied seinen Willen zum Austritt aus der Crew.
- (6) Der Austritt aus einer Crew wird mit Bekanntgabe des Protokolls gültig.
- (7) Mit Zustimmung von 2/3 aller Crewmitglieder kann ein Mitglied aus der Crew ausgeschlossen werden.
§6 - Auflösung der Crew
- (1) Die Crew kann sich mit Zustimmung aller Crewmitglieder auflösen.
- (2) Fällt die Mitgliederzahl einer Crew für drei Monate in Folge unter 3 Crew-Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst.
- (3) Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an den für die Crew zuständigen Landesverband.
§7 - Inkrafttreten, Änderungen
- (1) Diese Crewordnung tritt mit der Zustimmung von 2/3 aller Crewmitglieder in Kraft.
- (2) Eine Änderung der Crewordnung ist nur mit der Zustimmung einer 2/3 - Mehrheit der anwesenden Crewmitglieder möglich. Dabei muss die 2/3 -Mehrheit mehr als die Hälfte aller aktiven Crewmitglieder betragen.
- (3) Mit Inkrafttreten dieser Crewordnung, sowie nach jeder erfolgten Änderung, ist die jeweils aktuelle Fassung auf der Crewseite im Wiki zu veröffentlichen.
Piraten-Crews in NRW (HowToCrew)
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