NRW:Bochum/KV/ML-Regeln

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Die Bochumer Diskussion-Mailingliste wird moderiert.

Der Kreisparteitag hat am 20.04.2013 folgende Regeln angenommen (gemäß des Protokolls):

1) Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Bochum haben grundsätzlich das Recht, auf der Mailingliste, die Bestandteil des Meinungsbildungsprozesses des Kreisverbandes sind, zu schreiben.

2) Die Mailinglisten stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen.

3) Auf den Bochumer Mailinglisten gelten folgende Verbote:

* herabsetzende oder beleidigende Äußerungen über Personen
* herabsetzende oder beleidigende Äußerungen über Personengruppen
* Verbreiten nicht bestätig barer oder nicht widerlegbarer Gerüchte
* Absprechen von Intelligenz oder anderen Fähigkeiten
* Pauschale Einteilungen in "Gut" und "Böse", "Piratig" und "Unpiratig", die "n-Bande", "Verbrecher" etc. - kein Mensch ist so eindimensional
* Nazi-, Hitler-, Stalin-, PolPot-, Tier-, Windows- usw. Vergleiche
* Generell Argumente, die sich in einer Sachdebatte gegen die argumentierende Person und nicht gegen die Sache richten
* Versuche, durch besonders viele Posts die Meinungshoheit zu  erlangen
* Ständiges Wiederholen der gleichen Argumente
* Verletzungen der Privat- und Intimsphäre
* Posten privater Mails auf der Liste
* Kapern von Threads - Ablenken vom Thema eines Threads und Diskussion komplett sachfremder Themen und in einem Thread

4 a) Personen, die gegen diese Regelungen verstoßen, und durch ihre Mailadresse identifiziert werden, können durch einen Beauftragten des Kreisvorstandes verwarnt werden. Im Wiederholungsfalle werden sie für eine Woche moderiert, dann zwei Wochen, vier Wochen und dann permanent. Jede Wiederholung steigert die Dauer um eine Stufe. Der Beauftragte handelt nur auf Beschwerde eines betroffenen Nutzers. Der Beschwerdeführer hat sich ggf. gegenüber dem Beauftragten zu identifizieren. Gegen den Entzug des Schreibrechts kann ein betroffenes Mitglied des Kreisverbandes beim Kreisvorstand Widerspruch einlegen. 5) Der Beauftragte kann temporär Moderationseinstellungen setzen, um die Umgehung der Maßnahme zu verhindern. 6) Der Beauftragte wird in einem separaten Beschluss benannt. Er kann nicht in eigener Sache tätig werden.