NRW:Arbeitskreis Kommunalpolitik Velbert

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Hinweis

Der AK Kommunalpolitik Velbert wurde auf der Ortmitgliederveranstaltung am 16.08.2014 aufgelöst. Die Aufgaben des AK Kommunalpolitik Velbert übernimmt jetzt die Stadtratfraktion der Piraten.

Sprecherliste & Koordinator


Mitgliederliste


Themen im AK:

  • Freifunk
  • Forensische Klink Wuppertal
  • Fracking
  • Transparenz in die Lokalpolitik bringen
  • Bau des Einkaufszentrums am Forum
  • Kommunaler Haushalt
  • Energiepolitik Velbert
  • Breitbandanbindung
  • Dichtigkeitsprüfung
  • Innenstadtkonzept


Protokoll

Kürzlich verfasste Protokolle

… weitere Ergebnisse

Archiv

Alle Protokolle bisheriger Sitzungen

Aktuelle Mitgliederzahlen

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Geschäftsordnung:

§ 0 Verbindlichkeit Mit Beschluss der Mitglieder des AK Kommunalpolitik Velbert NRW für diese Ordnung gilt diese als anerkannt und wird durchgesetzt.

§ 1 AK Kommnunalpolitik Velbert in NRW Der AK Kommunalpolitik Velbet NRW trifft sich mindestens einmal im Monat. Entscheidungen und Beschlüsse sollten generell im Konsens getroffen werden. Im Zweifel werden Beschlüsse nach der Beschlussordnung § 3 geregelt.

§ 2 AK Kommunalpolitk Velbert NRW Treffen Treffen sind generell öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht. Bei jedem Treffen wird der Termin und der Ort für das nächste Treffen festgesetzt. In begründeten Einzelfällen, kann die Sitzung als "nicht-öffentlich" festgelegt werden, was begründet werden muss und über die AK-Sprecherliste veröffentlicht wird. Treffen des Arbeitskreises dienen der Diskussion und dem Informations- austausch innerhalb des Arbeitskreises und den ggf. anwesenden Gästen. Bei jedem Treffen ist Protokoll zu führen. Dies obliegt den Protokol- lpiraten. Bei jedem Treffen ist das vorherige Protokoll auf die Korrekt- heit zu prüfen. In begründeten Einzelfällen kann ein außerordentlichen Treffen einberufen werden, was im Protokoll begründet vermerkt werden muss und adäquat veröffentlicht wird.

§ 3 Beschlussordnung Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt. Eine Zweidrittelmehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen. Wahlprogramm- und Parteiprogrammmodule benötigen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Positionspapiere benötigen eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Arbeitskreis ist beschlussfähig ab 3 Mitgliedern.

§ 4 Protokoll 1) Das Protokoll muß folgendes enthalten: Ort und Termin des aktuellen Treffens, Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Mitglieder, Genehmigung des letzten Protokolls, Aufnahme neuer Mitglieder, Austritt von Mitgliedern, Ort, Termin des nächsten Treffens, die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens. Das Protokoll muß innerhalb von 5 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden. Die finale Version eines Protokolls ist durch den Arbeitskreis beim nächsten Treffen zu bestätigen und durch den Protokollführer zu veröffentlichen.

§ 5 Mitgliedschaft im AK Kommunalpolitik Velbert NRW Jeder kann die Mitgliedschaft in diesem Arbeitskreis beantragen. Der Arbeitskreis entscheidet auf ihrem nächsten AK-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit. Der Eintritt in einen Arbeitskreis wird mit dem nächsten Treffen gültig. Jedes Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem AK-Treffen aus diesem Arbeitskreis austreten.Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fehlen bei AK-Treffen bekundet ein Mitglied seinen Willen zum AK-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren. Der Austritt aus einem Arbeitskreis wird mit sofortiger Wirkung gültig.

§ 6 Auflösung des AK Kommunalpolitik Velbert NRW Der Arbeitskreis kann sich durch einen Beschluss mit einer 2/3-Mehrheit auflösen Fällt die Mitgliederzahl eines Arbeitskreises für drei Monate in Folge unter 3 Mitglieder, so gilt der Arbeitskreis als aufgelöst. Ein Arbeitskreis gilt ferner als aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht.Die Regeln zu einem Arbeitskreis- Austritt werden auf die noch verbliebenen Mitglieder des aufgelösten Arbeitskreises angewandt. In Zweifelsfällen gelten die Regelungen der Landessatzung der Piratenpartei NRW und der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland.