NRW:Arbeitskreis/Kommunalpolitik Bonn/GO

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Geschäftsordnung des AK Kombo


Mitglieder des AK Kombo

Mitglieder des AK Kombo können alle Interessierten werden. Gäste sind ausdrücklich willkommen.

Koordinatoren

  1. Der AK Kombo wird durch mindestens 3 Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
  2. Die Wahl findet einmal im Jahr statt.
  3. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

Beschlussfassung

  1. Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
  2. Jeder hat das Recht, seine Meinung angemessen zu äußern.
  3. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AK-Mitglieder teilnehmen. Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen.
  4. Stimmberechtigt sind alle an der Sitzung teilnehmenden Personen

Kommunikation innerhalb des AK Kombo / Sitzungen

  1. Der AK Kombo hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
  2. Die Sitzung wird von mindestens einem Versammlungsleiter geleitet, es sei denn, dass die Anwesenden aufgrund des Charakters der Sitzung darauf verzichten.
  3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (mit Anwesenheitsliste) geführt.

Besetzung von Ausschüssen

  1. Der AK Kombo versucht möglichst viele Ausschüsse durch aktive Mitglieder zu besetzen. Diese werden auf den Sitzungen bestimmt.
  2. Diese berichten dann in regelmäßigen Abständen zeitnah über den Verlauf einer Ausschusssitzung.
  3. Wenn sie aus terminlichen Gründen nicht an einer Ausschussitzung teilnehmen können, so sollen sie sich frühzeitig um einen Ersatz bemühen, oder, wenn dieser nicht gefunden wird, ihre Abwesenheit bei einem der Koordinatoren melden.
  4. Sollte ein Ausschuss mindestens 3 mal oder länger als ein halbes Jahr unbesucht bleiben, so wird der Ausschuss neu vergeben, in Sonderfällen entscheiden die Koordinatoren.
  5. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet mindestens einen Ausschuss zu besetzen.
  6. Die Aktivität der Mitglieder verwalten die Koordinatoren.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

  1. Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
  2. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder des AK Kombo und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.