NRW:Arbeitsgruppe/Struktur/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung der AG Struktur NRW

§1 Treffen

1.1 Die AG Struktur NRW trifft sich mindestens einmal im Monat. Diese Treffen sind öffentlich abzuhalten und stehen jedem Interessenten offen. In begründeten Einzelfällen, kann die Sitzung einen "nicht-öffentlichen" Teil enthalten. Hierfür braucht es eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
1.2 Die ordentlichen, regelmäßigen Treffen werden im Wiki und im Protokoll bekanntgegeben. Die Änderung des Termins bedarf einer einfachen Mehrheit.

§2 Protokoll

2.1 Bei jedem Treffen ist Protokoll zu führen und anschließend die öffentlichen Teile über die bekannten Wege (Wiki und Orgaliste) zu veröffentlichen.
2.2 Bei jedem Treffen ist das vorherige Protokoll auf die Korrektheit zu prüfen.
2.3 Bei Treffen ist eine Audioaufzeichnung des öffentlichen Teils zu gewährleisten und dem Krähennest zur Veröffentlichung zu schicken.

§3 Beschlussordnung

3.1 Die AG ist beschlussfähig ab drei anwesenden Mitgliedern.
3.2 Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt.
3.3 Eine 2/3 Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
3.4 Gemeinsame Satzungsänderung zur Einreichung zum nächstmöglichen LPT bedürfen einer 2/3 Mehrheit.
3.5 Zwischen zwei ordentlichen Sitzungen ist eine Abstimmung per Umlaufbeschluss in einem über die Mailingliste zu veröffentlichenden Pad möglich. Im Anschluss der Abstimmung wird der Beschluss im Wiki dokumentiert. Ein Umlaufbeschluss läuft für 72 Stunden nach Einstellung.

§4 Mitgliedschaft

4.1 Jeder kann die Mitgliedschaft in dieser AG formlos beantragen. Hierbei wird eine Übereinstimmung mit den Zielen und dem Selbstverständnis der AG vorrausgesetzt.
4.2 Die AG entscheidet mit einfacher Mehrheit auf ihrem nächsten AG-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit.
4.3 Der Eintritt in die AG wird mit dem nächsten Treffen gültig.
4.4 Jedes Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem AG-Treffen aus dieser AG austreten.
4.5 Sollte einem Mitglied generell eine Teilnahme an den Mumblesitzungen nicht möglich sein, kann auf Antrag des Mitglieds und mit 2/3 Mehrheit eine Ausnahmeregelung zu dem vorangegangenen Punkt getroffen werden. Diese Ausnahmeregelung kann begründet mit 2/3 Mehrheit auch widerrufen werden (z.B. Verstoß gegen §4.1, fehlende aktive Mitarbeit o.ä.)
4.6 Der Austritt aus der AG wird mit sofortiger Wirkung gültig.
4.7 Die AG kann ein Mitglied mit einer 2/3 Mehrheit aus der AG ausschliessen.
Ein solcher Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mit Begründung mitgeteilt. 4.8 Die Mitglieder wählen einen AG-Koordinator nebst Stellvertreter. AG-Koordinator und Stellvertreter bleiben ein Jahr im Amt. Ihre Aufgabe ist die Koordination der Termine, Einladungen und Veröffentlichung von Protokollen und Aufzeichnungen. Koordinator und Stellvertreter werden durch die Mitglieder der Arbeitgruppe durch einfaches Approval-Voting gewählt.

§5 Änderung der Geschäftsordnung, Gültigkeit

5.1 Für eine Änderung dieser Geschäftsordnung ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder nötig.
5.2 Diese Geschäftsordnung ist mit ihrem Inkrafttreten unbefristet gültig. Für ihre Außerkraftsetzung gelten die gleichen Regeln wie für ihre Änderung.