NRW:2012-12-18 - Protokoll Sitzungen-PG-Deckschrubber

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Eckdaten

Was: Projektgruppe Deckschrubber
Termin: 2012-12-18, 20:00 Uhr 
Ort: Mumble
Leitung: Martin Zieroth
Protokoll: alle

Anwesend

Gäste / Unbekannte Mumbler

Entschuldigt

Unentschuldigt

Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen. Abstimmungsergebnisse werden wie folgt dargestellt:

Genehmigung des letzten Protokolls

Das Protokoll vom 29.11.2012 https://rsk.piratenpad.de/pg-deckschrubber-protokoll-2012-11-29 wird einstimmig angenommen.

TOP 1 Wahl des Versammlungsleiters

Martin wird einstimmig zum VL ernannt.

TOP 2 Wahl Protokollant

Protokoll wird gemeinsam geschrieben.

TOP 3

§4 3.3 und Streichung §10.2 Bisher Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Anträge in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 42 Tagen.

Neu: Die Antragsfrist für ordentliche Parteitage beträgt 7 Tage. Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 14 Tagen. Die Anträge müssen zur Antragsfrist im Wortlaut in der Antragsfabrik veröffentlicht werden oder dem Vorstand vorliegen, welcher diese dann veröffentlicht.

Begründung: Die Antragsfristen sind für einen KPT unrealistisch lang gewählt worden. Wir nehmen uns mit diesen langen Fristen sehr viel Bearbeitungszeit weg. Die Angabe der Tagungsdauer ist im Regelfall auch unrealistisch im Vorfeld anzugeben, daher wird auch dieser Passus gestrichen.

einstimmig dafür

TOP 4

§4 3.3 und Änderung der GO §6.4 An den dann gültigen Text von §4 3.3. soll angehangen werden:

Neu: Dringlichkeits-, Initiativ- und Änderungsanträge auf dem Kreisparteitag müssen von 5 Mitgliedern unterstützt werden. Der KPT muss mit einfacher Mehrheit darüber entscheiden ob der Antrag behandelt wird. Satzungsänderungsanträge per Initiativ- oder Dringlichkeitsantrag sind nicht zulässig.

Zusätzlich Änderung der GO: §6.4. Unterpunkt "Antrag auf Änderung der Tagesordnung" Streichung: (2) Dieser Antrag ist nur zulässig, während der Tagesordnungspunkt "Diskussion der Tagesordnung" behandelt wird

Begründung: Der Entwurf soll die Möglichkeiten des KPT erweitern, zielführend zu arbeiten und ein Debakel wie auf dem BPT 2012/2 mit dem Inklusionsantrag verhindern.

einstimmig dafür

TOP 5

§5.1 Absatz 3 bisher: 3. Die Wahl findet nach Wahlordnung statt.

neu: 3. Die Wahl findet nach der zum Zeitpunkt der Versammlung gültigen Wahlordnung des Kreisverbandes statt.

Begründung: Die bisherige Formulierung beschreibt nur, dass die Wahlen nach einer Wahlordnung abgehalten werden. Es folgt hier eine Spezifizierung nach welcher Wahlordnung.

einstimmig dafür


TOP 6

§6 Absatz 4 und Streichung §3 Satz 4

bisher: 4. Die Fachsprecher werden entweder

 4.1 vom Vorstand ernannt. Sie müssen bei jedem KPT bestätigt werden, 
 4.2 oder von dem KPT gewählt. Sie müssen bei jedem KPT bestätigt werden.

neu: 4. Die Fachsprecher werden vom Vorstand benannt.

 4.1 Die Besetzung sollte in Form einer Ausschreibung durch den Vorstand erfolgen, bei der die Aufgaben und Kompetenzen beschrieben werden, um einen geeigneten Kandidaten zu finden.
 4.2 Auf Antrag kann der KPT die Ernennung eines neuen Fachsprechers beim Vorstand beauftragen, einen bestehenden Fachsprecher absetzen oder die Aufgaben und  Kompetenzen anpassen.
 4.3 Organisationseinheiten innerhalb des Kreisverbandes können beim Vorstand Fachsprecher vorschlagen.


Begründung: Die Bestätigung von Fachsprechern auf jedem KPT sind nicht notwendig und verlängern nur die Tagesordnung. Sollte ein Fachsprecher nicht im Sinne der Basis agieren, kann auf Antrag dieser abgesetzt oder seine Kompetenzen und Aufgaben angepasst werden. Die Einflussnahme der Basis ist damit gewährleistet und der formale Anteil verringert werden. Streichung des §3 Satz 4, weil eine Einzelperson kein eigenes Organ darstellen sollten. Fachsprecher sind vom Aufgabengebiet auch nicht sinnvoll als Organ zu betrachten. (Beispiel: Einzelperson als Organ wäre ein Geschäftsführer oder der Bundeskanzler)

einstimmig dafür

Die Anwesenden regen an die nachfolgenden Ausschreibungskriterien in geeigneter Form in die Vorstands-GO einzufügen.

Fachsprecher

Auswahl und Ernennung Fachsprecher können für bestimmte Themen zur Erleichterung der Vorstandsarbeit, besserer Beteiligung der Basis und Einbindung spezifischen Fachwissens als Ergänzung des Vorstandes benannt werden. Neue Fachsprecher können sowohl vom Kreisvorstand ernannt als auch durch den Kreisparteitag beantragt werden. Bevor ein Fachsprecher ernannt wird, sind dessen Aufgaben und Kompetenzen festzulegen, sowie ein Anforderungsprofil für den geeigneten Kandidaten gemäß der Anforderungen zu erstellen. Die Liste der Kandidaten für den Fachsprecher, wird mit dem Anforderungsprofil abgeglichen und mit einem Punktsystem bewertet. Sind mehrere geeignete Kandidaten vorhanden, deren Bewertung den Anforderungen genügt und die nur geringe Unterschiede in der Bewertung haben, erfolgt die Auswahl durch den Kreisvorstand. Soweit erforderlich werden die Aufgaben und Kompetenzbeschreibungen, sowie die Anforderungsprofile regelmässig überprüft und aktualisiert. Im Falle der Aktualisierung ist zu prüfen ob, der aktuelle Fachsprecher noch dem Anforderungsprofil genügt und falls notwendig ein neues Auswahlverfahren durchzuführen. Fachsprecher werden üblicherweise für die Dauer eines Jahres ernannt

Absetzung von Fachsprechern Entspricht die Arbeit des Fachsprechers nicht den genannten Anforderungen, so kann der Vorstand mit einer Zwei-Drittel Mehrheit die Absetzung des Fachsprechers beschliessen und ein neues Auswahlverfahren starten. Alternativ erfolgt die Absetzung eines Fachsprechers, wenn dies ein KPT mit einfacher Mehrheit beschliesst. In diesem Fall ist ebenfalls durch den Kreisvorstand ein neues Auswahlverfahren durchzuführen.


TOP 7

neu einzufügender §xx und Streichung §3 Abs 5

§xx Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Rhein-Sieg und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Kreisvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis und Enthebung von einem Parteiamt. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen. (2) Die Ordnungsmaßnahmen Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden und Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland dürfen nur vom Landesvorstand oder Bundesvorstand verhängt werden. (3) Verstößt eine Untergliederung schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Rhein-Sieg sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Untergliederungen möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung beharrlich missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Kreisvorstand ausgesprochen. Die Ordnungsmaßnahme muss vom nächsten Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (4) Der Kreisverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Schiedsgericht der nächst höheren Instanz.


Begründung: Um Probleme innerhalb des Kreisverbandes bei Ordnungswidrigkeiten lokal, zeit- und sachnah direkt vom Kreisvorstand behandeln zu lassen und zur Entlastung des Landesvorstandes, der Landes- bzw. Bundesschiedsgerichte, sowie zur Beschleunigung ggf. anfallender Verfahren soll der Kreisvorstand in die Lage versetzt werden ausgewählte Ordnungsmaßnahmen zu verhängen.

einstimmig dafür

TOP 8

neu einzufügender §xx (vor Ordnungsmaßnahmen)

§xx Ombudsmann (1) Der Ombudsmann fungiert als Schlichter in Streitfällen und soll in geeigneter Weise zwischen streitenden Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und Vorstand vermitteln. Er kann Schlichtungsvorschläge machen, ist jedoch nicht entscheidungsbefugt. (2) Der Ombudsmann ist hinsichtlich seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. (3) Der Kreisparteitag wählt den Ombudsmann für ein Jahr. Der Ombudsmann darf nicht dem Vorstand angehören.

Begründung: selbsterklärend, daher keine Begründung

einstimmig dafür

TOP 9

§2 Mitgliedschaft Abs. 1

alt: Mitglied im Kreisverband Rhein-Sieg ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Erstwohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis.

neu: Mitglied im Kreisverband Rhein-Sieg ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit gegenüber der Partei angezeigtem Wohnsitz im Rhein-Sieg Kreis.

Begründung: Da derzeit auf Landesebene keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz getroffen wird, übernimmt der Kreis die aktuelle Landesregelung den angezeigten Wohnsitz für die Kreisverbandszugehörigkeit als Kriterium zu benutzen.

Parallel wird der KVor gebeten, beim Landesverband die Bearbeitung des Aufnahmeformulars hinsichtlich der Klärung des (Erst)Wohnsitzes anzufragen.

einstimmig dafür

TOP 10

§8 Untergliederungen

alt: ... 2.5 Eine Ortsgruppe hat Anrecht auf die finanziellen Mittel eines Ortsverbandes. Die Verwaltung und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister. Der Kreisschatzmeister hat die Pflicht, die satzungswidrige Verwendung von Mitteln zu unterbinden. 3. Die Untergliederungen werden durch Beschluss des Kreisparteitages endgültig anerkannt.

neu: 2.5 Eine Ortsgruppe hat Anrecht auf die finanziellen Mittel eines Ortsverbandes. 3. Untergliederungen des Kreisverbands verfügen über keine selbständige Kassenführung und eigene Finanzplanung. Die Verwaltung und die satzungsgemäße Verwendung der Mittel obliegt dem Kreisschatzmeister. Der Kreisschatzmeister hat die Pflicht, die satzungswidrige Verwendung von Mitteln zu unterbinden. 4. Die Untergliederungen werden durch Beschluss des Kreisparteitages endgültig anerkannt.

Begründung: Dies würde einen gewichtigen Grund gegen Ortsverbände entfernen (kein Schatzmeister, kein Rechechschaftsbericht nötig, der Kosten und Probleme verursachen kann). Eine ähnliche Regelung findet sich in der Bundesatzung der Linken: "Kreisverbände sind die kleinsten Gebietsverbände mit selbständiger Kassenführung und eigener Finanzplanung." https://www.die-linke.de/partei/dokumente/bundessatzungderparteidielinke/3diegliederungderpartei/13kreisverbaende/

einstimmig dafür

TOP 11

neu einzufügender §xx – Verbindlichkeit der Bundes-, Landes- und Kreissatzung

(1) Die Satzungen bzw. Ordnungen von Untergliederungen dürfen den Satzungen der über ihnen liegenden Gliederungen nicht widersprechen.

Begründung: selbsterklärend

einstimmig dafür

TOP 12

neu einzufügender §xx Ständige Kreismitgliederversammlung (1) Der Kreisverband Rhein-Sieg nutzt die Software LiquidFeedBack. Die Instanz heisst "LiquidFeedback RSK" und implementiert für den Kreisverband die ständige Kreismitgliederversammlung. (2) In der ständigen Kreismitgliederversammlung können nachfolgende Themenbereiche verbindlich abgestimmt werden:

 (a) Meinungsbild,
 (b) Pressemitteilung zu kommunalen Themen des Kreisverbandes Rhein-Sieg,
 (c) Positionspapier zu kommunalen Themen des Kreisverbandes Rhein-Sieg,
 (d) Wahlprogrammpunkte zu kommunalen Themen des Kreisverbandes Rhein-Sieg,
 (e) Änderungen der Geschäftsordnung des Kreisverbandes Rhein-Sieg

(3) Das Regelwerk wird in der LQFB-GO beschrieben, welche nur durch den KPT geändert werden kann. (4) Die Instanz (Absatz 1) wird nach zur Verfügungstellung des LQFB Systems aktiviert. Die ersten 3 Monate wird die Instanz in einer Vorlaufphase betrieben. Nach der Vorlaufphase tritt die Verbindlichkeit gem. Absatz 2 in Kraft.

Begründung: Um nicht von den wenigen Kreisparteitagen abhängig zu sein, ist die Implementierung einer ständigen Kreismitgliederversammlung eine sehr gute Alternative. Mit dieser Lösung sind wir im Kreisverband flexibel und können zeitnah Beschlüsse fassen. Des Weiteren zeigen wir damit die Möglichkeiten der ePartizipation, welche wir kommunal von den Städten und Gemeinden fordern. Zur Vermeidung des Ausschlusses von nicht-internetaffinen Mitgliedern werden Lösungsansätze entworfen, die dies abmildern sollen z.B. Nutzung von vorhandenen Laptops auf Stammtischen oder ähnliches. Es soll nach Möglichkeit eine Instanz des Landes- oder Bundesverbandes genutzt werden um den administrativen Aufwand gering zu halten. Sollte langfristig keine Instanz für den Kreisverband zur Verfügung gestellt werden können, bestünde die Möglichkeit eine eigene Instanz zu installieren und zu betreiben. Dies wäre allerdings mit einem erhöhten Personalaufwand (Administration und Verwaltung) verbunden. Ziel ist es den Betrieb der ständigen Kreismitgliederversammlung möglichst schnell, aber spätestens bis Ende 2013 aufzunehmen.

einstimmig dafür


Nächster Termin

Ort: Mumble, Raum der PG Deckschrubber
Datum: 15.01.2013
Beginn: 20:30 Uhr

Ende der Sitzung

22:30