NRW:2009-12-16 - Protokoll Projektgruppe Satzung NRW

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Eckdaten

Was:      Treffen der PG Satzung NRW
Ort:      Unperfekthaus Essen
Datum:    16.12.2009
Uhrzeit:  19:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Teilnehmer

  • anwesend
    • Nico Kern
    • Jörg Schmidt
    • Klaus Quinten
    • Daniel Cipa
    • Dirk Schatz
    • Till Neuhaus
  • abwesend
    • Andreas Rohrmann
    • Stefan Sarzio
    • Uli Schumacher
    • Kai Blöcker

Eintritte / Austritte

-keine-

Annahme des letzten Protokolls

Das letzte Protokoll wird akzeptiert.

Formulierte Satzungsänderungsanträge

Zusammengetragen der Satzungsänderungen

Die Satzungsänderungen wurde im Arbeitsraum zusammengetragen.

Diskussion der Satzungsänderungsanträge

Die Änderungsträge wurden zusammengefasst noch mal diskutiert und ggf. abgeändert.

Liste der Satzungsänderungen

Der Vollständigkeit halber, ist der Status des Arbeitsraumes im Anhang an das Protokoll zu finden

Aufgaben bis Freitag

  • Nächstes Treffen am Freitag, um dem Vorstand eine gemeinsame E-Mail mit den Satzungsänderungen zukommen zu lassen.
    • Darin sollte der Antrag enthalten sein, über das Kindergartenpaket gruppiert abzustimmen.
  • Eintragen der Satzungsänderungen auf der dementsprechenden Wikiseite.
  • Daniel
    • Punkte X6 und X8 überarbeiten
  • Jörg
    • Überarbeiten nicht §6(5) Neuer Absatz zu §6, Außerdem den Text in den Antrag
    • Überarbeiten des Namens
    • Gruppieren der Satzungsänderungen nach Paketen.
  • Till:
    • Änderung Nr 5 Ersetze OV durch Gliederung.
    • Anpassung Nummer 19: "aus seinem Tätigkeitsbereich führen" streichen
    • LMV / LPT: Begründung ändern
    • 1026, Copy Paste mit Tills Vorlage für SOLL IST
    • §8 LMV: anfügen Absatz 0: Der LPT ist die … (Im letzten Protokoll nachsehen)
  • Dirk
    • Änderungsantrag Nr. 36, 2. Antrag mit LPT LMV

Nächster Termin

Was:      Treffen der PG Satzung NRW
Ort:      Mumble
Datum:    Freitag, 18.12.2009
Uhrzeit:  18:00 Uhr
Ziel:     Abschluss der Anträge.

Anhang

Daniel

Änderungsantrag Nr.
x+1
Beantragt von
Daniel C.
Betrifft
NRW-Satzung / §4, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Streichen der Passage "und die Pflicht"

Begründung

Verpflichtungen sollten nur erfolgen wenn sie genau umrissen sind.

Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“

Soll:
„Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“

Änderungsantrag Nr.
x+2
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (4)
Beantragte Änderungen

Streichen der Passage "und des Jugendverbandes"

Begründung

Jugendverband ist nicht definiert.

Ist:
„(4) Die LMV wird auf Verlangen

a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
d) der LDK

einberufen. “

Soll:
„(4) Die LMV wird auf Verlangen

a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen oder
d) der LDK

einberufen. “

Änderungsantrag Nr.
x+3
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §7, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Streichen von Unterpunkt (5) "Jugendverband"

Begründung

Jugendverband ist nicht definiert.

Ist:
„ Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:

(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)

(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)

(2) der Landesvorstand (LVOR)

(3) Landesschiedsgericht

Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:

(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)

(5) Jugendverband

Soll:
„ Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:

(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)

(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)

(2) der Landesvorstand (LVOR)

(3) Landesschiedsgericht

Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:

(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK) “

Änderungsantrag Nr.
x+4
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §12, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

ersetze "10 Tage" durch "6 Wochen"

Begründung

Satzungsänderungsanträge müssen auf der Einladung bekannt gemacht werden.
Quellen: OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 315; RGZ 147, 11 (12); OLG Köln OLGZ 1984, 401 (404)=ZIP 1984, 1357; vgl. BayObLG MDR 1982, 939 zu § 23 WEG und LG Frankfurt ZIP 1983, 1336, alle nach Sauter, Schweyer, Waldner, Der eingetragene Verein, Beck, München 2006

Ist:
„ (3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“

Soll:
„ (3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 5 Wochen vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“

Änderungsantrag Nr.
x+5
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

ersetze "3 Wochen" durch "6 Wochen"

Begründung

Satzungsänderungsanträge müssen auf der Einladung bekannt gemacht werden.
Quellen: OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 315; RGZ 147, 11 (12); OLG Köln OLGZ 1984, 401 (404)=ZIP 1984, 1357; vgl. BayObLG MDR 1982, 939 zu § 23 WEG und LG Frankfurt ZIP 1983, 1336, alle nach Sauter, Schweyer, Waldner, Der eingetragene Verein, Beck, München 2006

Ist:
„ (6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“

Soll:
„ (6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 5 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“

Änderungsantrag Nr.
x+6
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §3, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

ersetze durch "(1): Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst."

Streiche zusätzlich Abs. (2)

Begründung

Widerspruch zur Bundessatzung:
"(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird

  1. die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
  2. jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung."

Ist:
„ (1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft kann unmittelbar bei der Bundespartei erworben werden, des weiteren ist der Landesverband Nordrhein-Westfalen oder eine seiner niederen Gliederungen ebenfalls berechtigt, Mitglieder aufzunehmen.“

Soll:
„ (1): Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.“

Änderungsantrag Nr.
x+7
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §11
Beantragte Änderungen

Namensänderung von "§11 Ordnungsmaßnahmen" in "§11 Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgericht"
Anfügen von "Das schließt die Schiedsgerichtsordnung mit ein."

Begründung

Übernahme der Schiedsgerichtsordnung aus der Bundessatzung.

Ist:
„§11 Ordnungsmaßnahmen
(1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.“

Soll:
„§11 Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgericht
(1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.Das schließt die Schiedsgerichtsordnung mit ein.

Änderungsantrag Nr.
x+8
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §4 (4)
Beantragte Änderungen

ersetze "Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz" durch "Gesetz"

Begründung

jedes anzuwende Gesetz sollte berücksichtigt werden.

Ist:
„(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Fal- le, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimm- recht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Abstimmung anzuwendende Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz anderes bestimmt, oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung sei- ner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.“

Soll:
„(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht, wenn nicht durch Gesetz anderes bestimt ist. Ausnahmen bestehen darüber hinaus in dem Fal- le, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimm- recht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.“

Jörg

Nr. PG Satzung: u01

Kommentar: Wahlmodalitäten von Direktkandidaten in die Satzung (Möglichkeiten §18(4) LWG NRW)

Änderungsantrag Nr.
1
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §6 (5)
Beantragte Änderungen

Aufnahme des §18(4) Landeswahlgesetz NRW in unsere Satzung.

Begründung

Auf Ratschlag der NRW Landeswahlleiterinn, Aufnahme in unsere Satzung.

Ist:
- nicht vorhanden -

Soll:
"In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber um Direktkandidaturen für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden."

Till

Änderungsantrag Nr.
1
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §3, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Streichen der Passage "oder der Bundespartei"

Begründung

Den Wohnsitzwechsel direkt an den Bund zu melden ohne die lokalen Gliederungen zu informieren macht keinen Sinn.

Ist:
„Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden Gliederung oder der Bundespartei anzuzeigen.“

Soll:
„Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden Gliederung anzuzeigen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
2
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §3, Abs. (7)
Beantragte Änderungen

Streichung des gesamten Absatzes

Begründung

Formalitäten sollten in einer Geschäftsordnung geregelt werden, nicht in der Satzung

Ist:
„Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
3
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "jedermann" und Ersetzen von "Diese" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Mehr Tranzparenz

Ist:
„Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind öffentlich für Piraten. Diese haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.“

Soll:
„Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind öffentlich für jedermann. NRW-Piraten haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
4
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §5, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

Streichen von "Pirat"

Begründung

Mehr Tranzparenz

Ist:
„Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder Pirat hat das Recht sie zu lesen.“

Soll:
„Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder hat das Recht sie zu lesen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
5
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §3, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Ergänzung um die Begriffe "in verschiedenen Ortsvereinen", "als" und "zugehörig"

Begründung

Präzisere Definition des Paragraphen

Ist:
„Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.“

Soll:
„Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze in verschiedenen Ortsvereinen bestimmt er selbst, wo er als Pirat zugehörig ist.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
6
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §10, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Die LDK wird auf Verlangen
a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände und des Jugendverbandes oder
d) von mindestens einem Zehntel der Delegierten
einberufen.“

Soll:
„Die LDK wird auf Verlangen
a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der NRW-Piraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände und des Jugendverbandes oder
d) von mindestens einem Zehntel der Delegierten einberufen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
7
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §10, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Jeder Bezirksverband und der Jugendverband stellen für je angefangene 50 Piraten ihrer Gliederung einen Mandaten auf. Die Mandate sind für alle Landespiraten offen. Die Delegierten werden für zwei Jahre gewählt. Auf Verlangen eines Piraten des entsendenden Bezirksverbands oder des entsendenden Jugendverbandes ist die Mandatierung vor einer LDK zu bestätigen, wenn dies in der Einladung angekündigt ist. Die Wiederwahl ist möglich. Das Mandat ist nicht übertragbar.“

Soll:
„Jeder Bezirksverband und der Jugendverband stellen für je angefangene 50 Piraten ihrer Gliederung einen Mandaten auf. Die Mandate sind für alle NRW-Piraten offen. Die Delegierten werden für zwei Jahre gewählt. Auf Verlangen eines Piraten des entsendenden Bezirksverbands oder des entsendenden Jugendverbandes ist die Mandatierung vor einer LDK zu bestätigen, wenn dies in der Einladung angekündigt ist. Die Wiederwahl ist möglich. Das Mandat ist nicht übertragbar.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
8
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §12, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.“

Soll:
„Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der NRW-Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
9
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §2, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Piraten sein oder werden.“

Soll:
„Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht NRW-Piraten sein oder werden.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
10
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §4, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“

Soll:
„Jeder NRW-Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
11
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (4)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK
einberufen.“

Soll:
„Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der NRW-Piraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK
einberufen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
12
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“

Soll:
„Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den NRW-Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
13
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.“

Soll:
„Der Vorstand besteht aus mindestens 5 NRW-Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
14
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.“

Soll:
„Auf Antrag eines Zehntels der NRW-Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
15
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (7)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Vorstands-Piraten" durch "Mitglieder des Landesvorstandes" und ersetzen von "Piraten" durch "Mitglieder"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstands-Piraten. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Piraten des Landesvorstandes anwesend sind.“

Soll:
„Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landesvorstandes. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
16
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §6, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Jeder Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.“

Soll:
„Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
17
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §7, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„5-9 Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen“

Soll:
„5-9 NRW-Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew in NRW gemäß dieser Ordnung zu gründen“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
18
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §2, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen.
b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung.
c) Sollte ein Pirat die Zugehörigkeit zu einer Gliederung selbst bestimmen, gilt diese Gliederung im Bezug auf das aktive und passive Wahlrecht als angezeigter Wohnsitz.“

Soll:
„a) Jeder NRW-Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen.
b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der NRW-Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung.
c) Sollte ein NRW-Pirat die Zugehörigkeit zu einer Gliederung selbst bestimmen, gilt diese Gliederung im Bezug auf das aktive und passive Wahlrecht als angezeigter Wohnsitz.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben: Diskussionsbedarf

Änderungsantrag Nr.
19
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §2, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"

Begründung

Präzisere Definition von "Piraten"

Ist:
„Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der Piraten aus seinem Tätigkeitsbereich führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatssphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.“

Soll:
„Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der NRW-Piraten aus seinem Tätigkeitsbereich führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatssphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben: Diskussionsbedarf

Änderungsantrag Nr.
20
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §10, Abs. (6)
Beantragte Änderungen

Ergänzung der Passage "Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."

Begründung

Durch die Ergänzung soll verhindert werden, dass Piraten von außerhalb über NRW-Finanzen abstimmen dürfen.

Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten.“

Soll:
„Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt.

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
21
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §11, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ergänzung der Passage "Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."

Begründung

Durch die Ergänzung soll verhindert werden, dass Piraten von außerhalb über NRW-Finanzen abstimmen dürfen.

Ist:
„Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem.“

Soll:
„Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
22
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §10, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "der LMV" durch "des Landesparteitages"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Die Einrichtung und die Wahl der LDK erfolgt auf direkten Beschluss der LMV.“

Soll:
„Die Einrichtung und die Wahl der LDK erfolgt auf direkten Beschluss des Landesparteitages.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
23
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §10, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "der LMV" durch "des Landesparteitages"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Die LDK übernimmt die Aufgaben der LMV nach dieser Satzung, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus nimmt die LDK die Aufgabe wahr, die Bezirkverbände und den Jugendverband zu informieren. Dies erfolgt in Form eines Rechenschaftsbericht, der mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, vorzulegen ist. Jeder Rechenschaftsbericht ist allen zugänglich zu machen.“

Soll:
„Die LDK übernimmt die Aufgaben des Landesparteitages nach dieser Satzung, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus nimmt die LDK die Aufgabe wahr, die Bezirkverbände und den Jugendverband zu informieren. Dies erfolgt in Form eines Rechenschaftsbericht, der mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, vorzulegen ist. Jeder Rechenschaftsbericht ist allen zugänglich zu machen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
24
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §12, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "einer Landesmitgliederversammlung" durch "einem Landesparteitag" und ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "des Landesparteitages"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“

Soll:
„Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
25
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §13, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "des Landesparteitages" und ersetzen von "zu der Landesmitgliederversammlung" durch "zum Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag bzw. der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten der Bundespartei bzw. des Landesverbandes abstimmen.“ Ist:

„Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Landesparteitags, mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag bzw. der zum Landesparteitag Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten der Bundespartei bzw. des Landesverbandes abstimmen.“

Änderungsantrag Nr.
1026
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW / §8 Abs (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8)
Beantragte Änderungen

Führe folgende Änderungen durch:

  • In Abs (1): Ändere "eine LMV" in "ein LPT" und "die LMV" nach "der LPT"
  • In Abs (2): Ändere "der LMV" in "des LPT"
  • In Abs (3): Ändere "der LMV" in "des LPT"
  • In Abs (4): Ändere "die LMV" in "der LPT"
  • In Abs (5): Ändere "einer LMV" in "eines LPT"
  • In Abs (6): Ändere "zur LMV" in "zum LPT", "vor der LMV" in "vor dem LPT" und "die LMV" in "der LPT".
  • In Abs (7): Ändere "der LMV" in "des LPT"
  • In Abs (8): Ändere "die LMV" in "der LPT" und "einer LMV" in "eines LPT"
Begründung

Konsistenz innerhalb der Satzung / Entfernen von nicht definierten Abkürzungen

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
27
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §9, Abs. (3)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "dem Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.“

Soll:
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
28
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §13, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von " Landesmitgliederversammlungen" durch "Landesparteitage"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Organisation der Landesmitgliederversammlungen zu sorgen. Dazu kann er entsprechende Projektgruppen gründen.“

Soll:
„Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Organisation der Landesparteitage zu sorgen. Dazu kann er entsprechende Projektgruppen gründen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
29
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §7, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von " Landesmitgliederversammlungen" durch "Landesparteitage"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Organe des Landesverbandes
Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:
(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(5) Jugendverband“

Soll:
„Organe des Landesverbandes
Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:
(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
(1) der Landesparteitag (LPT)
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(5) Jugendverband“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
30
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Crewordnung / §9, Abs. (5)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Die Landesmitgliederversammlung" durch "Den Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
Die Landesmitgliederversammlung kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.“

Soll:
Der Landesparteitag kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
31
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Finanzordnung / §1, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "von der LMV" durch "vom Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW. Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht von der LMV beschlossen wurde.“

Soll:
„Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW. Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht vom Landesparteitag beschlossen wurde.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
32
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Finanzordnung / §6, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Die LMV" durch "Der Landesparteitag", ersetzen von "zur" durch "zum" und ersetzen von "LMV" durch "Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.“

Soll:
Der Landesparteitag kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zum nächsten Landesparteitag gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
33
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung, Finanzordnung / §6, Abs. (2)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Die LMV" durch "Der Landesparteitag", ersetzen von "zur" durch "zum" und ersetzen von "LMV" durch "Landesparteitag"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
Die LMV entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zur nächsten LMV gültig.“

Soll:
Der Landesparteitag entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zum nächsten Landesparteitag gültig.“

Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:

Änderungsantrag Nr.
34
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §12, Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "einer Landesmitgliederversammlung" durch "einem Landesparteitag" und ersetzen von "Zweidrittelmehrheit" durch "2/3 Mehrheit"

Begründung

Die Landeswahlleiterin hat der Piratenpartei (Thorres in Person) nahe gelegt, den Begriff "Landesmitgliederversammlung" durch "Landesparteitag" zu ersetzen. Dieser Forderung müssen wir nicht nach kommen, aber wir, die PG-Satzung, halten das für sinnvo

Ist:
„Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.“

Soll:
„Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.“

Dirk

Befristetes Verbot von Untergliederungen

Änderungsantrag Nr.
35
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / Ergänzung der Satzung des LV NRW um § 6a
Beantragte Änderungen

Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, die Satzung des Landesverbandes NRW um §6a mit folgendem Inhalt zu erweitern:

„§6a Befristetes Verbot von Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes NRW

(1) §6 Absatz 1 und 4 dieser Satzung werden bis zum 31.07.2010 außer Kraft gesetzt. Bis zum Ablauf dieser Frist ist die Gründung von Verbänden unterhalb des Landesverbandes unzulässig. Bereits gegründete Unterverbände erhalten keine Finanzmittel vom Landesverband.
(2) Zur Verlängerung der in Absatz 1 genannten Frist ist eine erneute Entscheidung des Landesparteitages mit Zweidrittelmehrheit nötig.
(3) Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist verliert dieser Paragraph (§6a) seine Gültigkeit und wird ersatzlos gestrichen.“

Begründung

Es herrscht unter den Mitgliedern des LV derzeit eine rege Diskussion darüber, welche Struktur der LV zukünftig haben soll (Crewkonzept, Verbandsstruktur, Mischform). Eine Einigung kann derzeit nicht herbei geführt werden. Da aber durch die Gründung von Unterstrukturen, welche nach derzeitiger Satzung möglich sind, Fakten geschaffen werden könnten, welche im Nachhinein nur schwer rückgängig zu machen sind, ist diese Änderung zur Wahrung des Status Quo, bis eine Einigung herbeigeführt wurde, nötig.

Einführung einer Organisationsordnung für den LV

Änderungsantrag Nr.
36
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung
/ 1. Ergänzung des §16 der Satzung des LV NRW um einen Absatz 2
2. Änderung der Überschrift des §16 der Satzung des LV NRW
Beantragte Änderungen

1. Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, den §16 der Satzung des Landesverbandes NRW um einen Absatz 2 mit folgendem Inhalt zu erweitern:

  • „(2) Details zu Verfahrensfragen in dieser Satzung werden in der Organisationsordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen festgelegt, welche durch den Vorstand beschlossen wird.“

2. Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, die Überschrift des §16 der Satzung des Landesverbandes NRW wie folgt zu ändern:

Ersetze „Geschäftsordnung“ durch „Geschäfts- und Organisationsordnung“

Begründung

Es gibt viele Regelungen, welche häufig oder manchmal auch schnell geändert werden müssen. Daher bedarf es für einen großen Teil von Regelungen einer flexiblen Lösung, welche nicht jedesmal durch einen Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden muss.

Detailregelungen zur Einberufung des LPT

Änderungsantrag Nr.
37
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / Ergänzung des §8 Abs. 3 der Satzung des LV NRW und einen Satz 2
Beantragte Änderungen

Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, den §8 Absatz 4 der Satzung des Landesverbandes NRW um einen Satz 2 mit folgendem Inhalt zu erweitern:

„Näheres zum Verfahren der Einberufung wird in der Organisationsordnung des Landesverbandes geregelt.“

Begründung

Das genaue Verfahren zur Einberufung eines Landesparteitages ist in der Satzung derzeit gar nicht geregelt. Eine Regelung ist jedoch nötig, sollte aber nicht in der Satzung stehen, da eine flexible Lösung angebracht ist.

Thorres

Kleinigkeitenbündel

Änderungsantrag Nr.
3 (alles zusammen wie gewünscht)
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW-Satzung / §8 Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Ersetzen von "Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt." durch folgenden Wortlaut: "Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt ein LPT im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet der LPT nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt."

Begründung
  • Der absolute Zeitpunkt "im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres" ist präziser als die selbe Angabe mit "Jahr"
  • Die Abstandsangabe zwischen den beiden Treffen ist sinnlos.
  • Die xe in der Paragraphenangabe machen sich nicht gut
Änderungsantrag Nr.
3a (splitten, verschieben von jahr--> kalenderjahr in präz. Zeiangaben)
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW / §8 Abs 1
Beantragte Änderungen

Streichen des Teilsatzes "Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen"

Begründung

Der Teilsatz wird nicht benötigt.

  • (1) Vorher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
  • (1) Nachher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
Änderungsantrag Nr.
3b (splitten, verschieben von jahr--> kalenderjahr in präz. Zeiangaben)
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW / §8 Abs(1)
Beantragte Änderungen

Ändern von "xx§ 8 Absatz 4xx" in "§ 8 Absatz 4"

Begründung

Die Xe werden da nicht benötigt

  • (1) Vorher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
  • (1) Nachher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt.
Änderungsantrag Nr.
5a (konsequent im ganzen Paragraphen ersetzt)
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW / §12
Beantragte Änderungen

Ändern von §12 in "Satzung und Programme"

  • In Abs (1): Ändere "Landessatzung" in "Satzung", und "des Landesprogramms" in "der Programme".
  • In Abs (2): Ändere "des Landesprogramms" in "der Landesprogramme, und "das Landesprogramm" in "die Landesprogramme".
  • In Abs (3): Ändere "des Landesprogramms" in "der Landesprogramme"
Begründung

Es war nicht klar, ob Grundsatz- oder Wahlprogramm gemeint war. Durch diesen Antrag wird das präzisiert.

Änderungsantrag Nr.
6
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW / § 5 Abs. (1)
Beantragte Änderungen

Streiche in §5 Abs (1) den Teilsatz "den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei,"

Begründung

Dieser Teilsatz widerspricht erstens dem Geist der Piraten und steht außerdem im Konflikt der Bundessatzung und §2 Abs (4) der NRW-Satzung.

  • Abs (1) vorher: "Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
  • Abs (1) nachher: "Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
Änderungsantrag Nr.
7
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW / §9 (4) / Crewordnung §3 (3) / Finanzordnung § 6 (5)
Beantragte Änderungen
  • In § 9 (4): Ersetze das Wort "Tage" durch "Kalendertage"


Änderungsantrag Nr.
7a (Noch nen Tag gefunden --> Werktage/ übernahme des jahres aus Änderungsantrags 3)
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW / §9 (4) / § 8 (1) / Crewordnung §3 (2)/(3) / Finanzordnung § 6 (5)
Beantragte Änderungen
  • In § 8 (1): Ersetze das Wort "Jahr" durch "Kalenderjahr"
  • In § 9 (4): Ersetze das Wort "Tage" durch "Kalendertage"
  • In Crewordnung §3 (2): Ersetze Wort "Tage" durch "Werktage".
  • In Crewordnung §3 (3): Ersetze Wort "Tage" durch "Werktage".
  • In Finanzordnung § 6 (5): Ersetze das Wort "Jahres" durch "Geschäftsjahres"


Änderungsantrag Nr.
8
Beantragt von
PG Satzung NRW
Betrifft
NRW / §8
Beantragte Änderungen

Fasse den Absatz (1) des § 8 wie folgt neu: "(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen."

Ergänze einen weiteren Absatz (2): "(2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen."

Begründung
  • Wir müssen in unsere Satzung nicht reinschreiben, unter welchen Bedingungen der Bundesparteitag Landesverbände auflöst. Überschreiben können wir die Bundessatzung damit auch nicht.
  • Außerdem verlangt die Bundessatzung, dass die LVs in ihre Satzungen eine Klausel aufnehmen, die besagt, dass der BPT einer Auflösung zustimmen muss.

Protokoll erstellt von: quwr

Protokoll abgezeichnet von: Thorres 22:58, 17. Dez. 2009 (CET)