NRW-Web:Politik/Programm
Inhaltsverzeichnis
- 1 Programm
- 1.1 Piratenkernthemen
- 1.2 Präambel
- 1.3 Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
- 1.4 Keine Beschränkung der Kopierbarkeit
- 1.5 Freies Kopieren und freie Nutzung
- 1.6 Förderung der Kultur
- 1.7 Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit
- 1.8 Gleichstellung von Software
- 1.9 Privatsphäre und Datenschutz
- 1.10 Privatsphäre
- 1.11 Informationelle Selbstbestimmung
- 1.12 Transparenz des Staatswesens
- 1.13 Infrastrukturmonopole
- 1.14 Monopole
- 1.15 Das elektromagnetische Spektrum
- 1.16 Inhaltsfilterung
Programm
Piratenkernthemen
Die Kernthemen der Bundespartei lassen sich nicht nur auf bundesweit oder gar darüber hinaus auf EU-Ebene oder weltweit anwenden, sondern bestimmen auch die Politik lokal auf Landesebene. Daher setzen wir uns in Nordrhein-Westfalen auch für die Umsetzung der Ziele und Bestimmungen im Geiste der Piratenpartei Deutschland ein, insbesondere der historischen Kernthemen Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung, Privatsphäre und Datenschutz, Patentwesen, Transparenz des Staatswesens, Open Access und Infrastrukturmonopole. Diese werden neben den landesspezifischen Punkten in unser Programm übernommen.
Jenes bedeutet, dass wir uns zu diesen landesspezifischen Punkten eventuell in Absprache mit anderen Landesverbänden entsprechend positionieren. Wichtig hierbei ist und bleibt, dass dabei das gemeinsame Ziel nicht aus den Augen verloren wird. Dies spiegelt sich unter anderen in der Satzung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen wieder, in der die Satzung Bundespartei als höhere Instanz anerkannt wird.
Landesspezifische Themen sind zum Beispiel Bildung, bzw. der Bildungshaushalt, Transparenz in Entscheidungen auf Landes- und Komunalebene, Videoüberwachung in Städten oder gar die Speicherung der Daten.
Präambel
Im Zuge der Digitalen Revolution aller Lebensbereiche sind trotz aller Lippenbekenntnisse die Würde und die Freiheit des Menschen in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet. Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung und die staatliche Gesetzgebung ebenso überfordert wie den Einzelnen selbst. Gleichzeitig schwinden die Möglichkeiten, diesen Prozess mit demokratisch gewonnenen Regeln auf der Ebene eines einzelnen Staates zu gestalten dahin.
Die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit durch Digitalisierung und Vernetzung stellt deren bisherige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand. Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten einer entstehenden totalen und totalitären, globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen – und viele in der Verteidigung der Freiheit fälschlicherweise verstummen.
Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
Die Piratenpartei versteht sich daher als Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will.
Die Piratenpartei will sich auf die im Programm genannten Themen konzentrieren, da wir nur so die Möglichkeit sehen, diese wichtigen Forderungen in Zukunft durchzusetzen. Gleichzeitig glauben wir, dass diese Themen für Bürger aus dem gesamten traditionellen politischen Spektrum unterstützenswert sind, und dass eine Positionierung in diesem Spektrum uns in unserem gemeinsamen Streben nach Wahrung der Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur hinderlich sein würde.
Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit
Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.
Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
Freies Kopieren und freie Nutzung
Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
Förderung der Kultur
Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit
Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
Gleichstellung von Software
Wir lehnen einen Sonderstatus von Software im Urheberrecht ab, sofern dieser nicht technisch bedingt ist (zum Beispiel zur Wahrung der Interoperabilität). Dies beinhaltet insbesondere die Ablehnung von Privilegien wie zum Beispiel die Einschränkung der Nutzung und Verfielfältigung von Software, die auch über die Regelungen für andere Werksformen hinaus gehen.
Privatsphäre und Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.
Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.
Privatsphäre
Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.
Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Wenn die Regierung Bürger beobachtet, die nicht eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre. Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.
Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf der Regierung nur im Falle eines sicheren Verdachts erlaubt werden, dass dieser Bürger ein Verbrechen begehen wird. In allen anderen Fällen soll die Regierung annehmen, ihre Bürger seien unschuldig, und sie in Ruhe lassen. Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind.
Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst. Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume, fragwürdige Rasterfahndungen, zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen sind Mittel, deren Einsatz wir ablehnen.
Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.
Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt, fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken.
Transparenz des Staatswesens
In der heutigen Gesellschaft ist eine rapide Entwicklung zu beobachten. Immer mehr Informationen werden angehäuft, die in immer stärkerer Weise miteinander verknüpft werden. Verknüpfte Informationen aber werden zu Wissen, Wissen wiederum bedeutet Macht. Verengt sich also der Zugang zu Wissen auf einen kleinen Kreis von Nutznießern, so kommt es unweigerlich zu einer Ausbildung von Machtstrukturen, die wenige Personen, gesellschaftliche Organisationen oder staatliche Organe bevorzugt und so letztendlich den demokratischen Prozess einer freiheitlichen Gesellschaft gefährdet. Dieser basiert nämlich auf einer möglichst breiten Beteiligung der Bürger an der Gestaltung und Kontrolle der gesellschaftlichen Vorgänge und ist somit unvereinbar mit dem Informationsvorsprung, den Wenige auf Kosten der Allgemeinheit zu sichern versuchen. Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist daher ein fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden.
Die aktuelle Lage in Deutschland wird bestimmt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen auf den verschiedenen Ebenen und in den vielfältigen Bereichen staatlichen Handelns und nur wenig ist bisher vom "Prinzip der Geheimhaltung" zugunsten eines "Prinzips der Öffentlichkeit" verändert worden, obwohl dies auf treffende Weise die Weichenstellung für eine moderne Gesellschaft im 21. Jahrhundert, auch unter Berücksichtigung der weitreichenden Möglichkeiten der Neuen Medien, verdeutlicht. Verwaltung und Politik müssen endlich auch in der Hinsicht ihrer Transparenz gegenüber dem Bürger ihren Dienstleistungscharakter aner kennen und sich grundlegend darauf ausrichten, einen Informationszugang für die Bürger effizient, komfortabel und mit niedrigen Kosten zu ermöglichen.
Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger ist es unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden. Negative Beispiele dafür sind die Geheimhaltung des Mautvertrages vor dem Souverän und seinen gewählten Vertretern, sowie die undemokratische Einführung von Wahlmaschinen, die geeignet sind, das primäre Element der Demokratie, die Wahl, zu beschädigen.
Die Piratenpartei will in diesem Sinne auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher:
- Jeder Bürger hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.
- Seine Schranken findet dieses Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.
- Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.
- Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.
- Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.
Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten, die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Neuen Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen. So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen.
Die Abkehr vom "Prinzip der Geheimhaltung", der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs, und die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.
Infrastrukturmonopole
Kommunikation ist die elementare Grundlage der menschlichen Gesellschaft. Die europäische Geschichte ist seit der Aufklärung eng mit dem Kampf um die Freiheit der Kommunikation verknüpft. Mangelnde Kommunikationsmöglichkeiten begünstigen totalitäre Systeme, wohin gegen vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten die Wirtschaft, den Wohlstand, die Bildung und die Freiheitlichkeit beflügeln. Freie Kommunikation ist die Grundlage jeder funktionierenden Demokratie, sie ist ein Grundrecht. Der freie Informationsfluss ist für eine freiheitliche Informationsgesellschaft von essentieller Bedeutung. Die weltweite Vernetzung kann nicht nur als ein Nebenprodukt der Globalisierung betrachtet werden. Die modernen Kommunikationsnetze halten durch den technischen Fortschritt in jedem Bereich der menschlichen Gesellschaft Einzug. Die Verständigung des neuen Jahrtausends ist geprägt von Telekommunikation, die unser Leben fast gänzlich durchdrungen hat. Als Werkzeug kann sie das Potential der Gesellschaft vervielfachen. Soziale Netze können mir ihrer Hilfe sowohl weitreichender als auch engmaschiger gestaltet werden. Die Weiterentwicklung der Technik reduziert die Kommunikationskosten unentwegt.
Monopole
Künstlich geschaffene Monopole auf Kommunikationswege verhindern diesen technischen Fortschritt. Die Marktbeherrschenden müssen, unter dem Zwang stetiger Profitvermehrung, eine veraltete Infrastruktur vor Weiterentwicklung verteidigen und drohen, neue Technologien nur unter dem Schutz neuer Monopole einzuführen. Weder dürfen neue Monopole gewährt, noch alte aufrechterhalten werden. Niemand darf durch ein Kommunikationsmonopol diskriminiert werden. Die Piratenpartei sieht sich daher in der Verantwortung die freie Konnektivität zu schützen und Dezentralisierung zu bewirken, insbesondere durch Förderung von nichtkommerziellen Projekten, die in diesem Sinne agieren.
Das elektromagnetische Spektrum
Das elektromagnetische Spektrum muss einer breiten, zivilen, demokratischen Nutzung zur Verfügung stehen. Die für alle gleich verfügbare Möglichkeit der breitbandigen Kommunikation, sowie die Summe des individuellen Nutzens müssen dabei anstatt des Geldes Entscheidungskriterium sein.
Dies bedingt das kontinuierliche, an den technischen Wandel angepasste Schaffen freier verfügbarer Frequenzbereiche, die gegenüber Zugangsbeschränkten nicht benachteiligt werden dürfen. Die Vergabe von Frequenzen muss der Vielfalt technischer Nutzungsformen, sowie den unterschiedlichen Größen, Möglichkeiten und lokalen Verbreitungen, der am Frequenzspektrum interessierten Institutionen entsprechen. Frequenzen dürfen nur unter der Bedingung gesellschaftlicher und technischer Nachhaltigkeit reserviert werden. Die internationale Kooperation in der Verwaltung des elektromagnetischen Spektrums ist zu beachten, unterstützen und im Sinne dieses Programms weiter zu entwickeln.
Inhaltsfilterung
Die Kontrolle der kommunizierten Information zerstört die Grundlagen einer funktionierenden Demokratie. Die Infrastruktur der Telekommunikation muss deshalb neutral gegenüber den transportieren Inhalten operieren. Jedwede Zensurbestrebungen sind zu verhindern, der Möglichkeit der Installation von Filtern muss aktiv vorgegriffen werden. Die Freiheit der Kommunikation darf durch die Bundesrepublik Deutschland auch außerhalb ihres Territoriums nicht unterminiert werden: Zensurbestrebungen fremder Staaten dürfen in keiner Form unterstützt werden. Initiativen – politischer wie technischer Natur – zur Untergrabung von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu unterstützen.