NRW-Web:News/2010-02-01 - Kraftwerk Datteln Stoppen

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Kraftwerk Datteln stoppen!

Piratenpartei setzt sich für die Förderung einheimischer und regenerierbarer Primärenergieträger ein.


Die Piratenpartei NRW fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung und den Energiekonzern E.ON auf, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zu akzeptieren und die Bauarbeiten am umstrittenen Kraftwerk Datteln einzustellen. Der Paragraph 26 des Gesetzes für ein Landesentwicklungsprogramm (LEPro) solle wieder eingeführt werden, um die Prioritäten in der Energieversorgung erneut auf einheimische und regenerierbare Energieträger auszurichten.

In diesen Tagen versucht die NRW-Landesregierung offensichtlich, die gesetzlichen Grundlagen zu verändern, die das OVG zu seinem Urteil gegen den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln veranlasst hatten. Am 27. Januar standen ein Bericht und eine Vorlage der Landesregierung zu diesem Thema auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtags. Am 2. Februar geht es mit einer Anhörung zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes weiter. Umweltschützer und Opposition lehnen die »Lex E.ON« ab, weil hier mit undurchsichtigen Gründen fundamentale Landesentwicklungs- und Klimaziele zum Vorteil eines Großkonzerns aufgegeben werden sollen.

Unter dem Vorwand einer Entbürokratisierung schlage die Landesregierung eine Schneise für Energiemonopole in das Dickicht des Landesplanungsrechts, meint die Piratenpartei NRW. Während Bundeskanzlerin Merkel und der aus NRW stammende Bundesumweltminister Norbert Röttgen im Dezember 2009 in Kopenhagen über den Klimaschutz verhandelten, beseitigte der Landtag in Düsseldorf kurzerhand den Paragraphen 26 des Gesetzes für ein Landesentwicklungsprogramm (LEPro). Damit entfiel die Grundlage zur Förderung »einheimischer und regenerierbarer« Primärenergieträger. Das Dattelner Kraftwerk soll überwiegend Importkohle verbrennen.

Versteckt hatte die Landesregierung diesen Überraschungsstreich in einem »Fristenbereinigungsgesetz« für den Ressortbereich Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr. Drei Gesetze regeln in NRW derzeit das Landesplanungsrecht: Neben LEPro gelten das Landesplanungsgesetz und der jeweils aktuelle Landesentwicklungsplan. Mit diesem Regelungswust sind offensichtlich auch die planenden Behörden überfordert. »Dem sinnvollen Ziel einer Verschlankung wird der Landtag aber nicht dadurch gerecht, dass er in Torschlusspanik wenige Wochen vor der Landtagswahl die landesrechtlichen Planungsgrundlagen ändert«, so John Martin Ungar, Listenkandidat der Piratenpartei. »Auf diese Weise kann man einen rechtswidrigen Bebauungsplan nicht nachträglich mit einem Anschein von Zulässigkeit übertünchen. Damit hat die Landesregierung das Pferd vom Schwanz aufgezäumt und zeigt, dass sie nicht zu konzeptioneller Planung fähig ist.«

Hanns-Jörg Rohwedder – er kandidiert bei der Landtagswahl ebenfalls für die Piratenpartei – verweist auf die über 700.000 Euro, die E.ON in den letzten Jahren an CDU, SPD und FDP gespendet hat: »Wir Verbraucher sind gezwungen, dieses Übel mitzubezahlen. Man schaue nur auf die Energierechnung, um zu erkennen, wer für diese Parteispenden letztlich aufkommt. Die Gesetzesänderung muss zurückgenommen und der Rechtsfriede wiederhergestellt werden.«

Links und Hintergrund:

Urteil des OVG Münster:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nr/j200/10_D_121_07_NEurteil20090903.html

Bericht der Landesregierung für den Landtagsausschuss WME (Sitzung am 27.01.10):

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-3157.pdf

Zielabweichungsverfahren gemäß § 24 Landesplanungsgesetz:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV14-3158.pdf http://www.bund-nrw.de/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/landesentwicklungsplan-soll-weg-fuer-zusaetzliche-kohlekraftwerke-frei-machen/

Anhörung zum Landesplanungsgesetz (Ausschusssitzung WME am 02.02.10):

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME14-1831.html, http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10088.pdf

Änderung des LEPro durch den Landtag am 17. 12. 2009 (TOP 4):

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPB14-139.html

Beschlossen wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Mittelstand und Energie vom 11. 12. 2009:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10387.pdf

Beschlossen wurde außerdem ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10438.pdf http://www.parteispenden.unklarheiten.de/?seite=datenbank_show_k&db_id=2759

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01. Februar 2010 12:00 Uhr